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Thema : Frauen vor Gewalt schützen

Psychotherapie


Eine neue bundesweite Richtlinie bringt Änderungen in der Psychotherapie. Ergänzung durch ambulante Angebote in Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 23.03.2015

Depressionen, Angststörungen, Sucht: Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet. Bei den Männern ist jeder Vierte, bei den Frauen jede Dritte betroffen. Während bei einigen die Symptome nach einer gewissen Zeit wieder verschwinden, sind andere dauerhaft krank. Bis für sie die Einsicht kommt, dass es ohne fremde Hilfe keine Heilung gibt, haben die meisten von ihnen einen langen Leidensweg hinter sich. Und mit der Erkenntnis ist dieser auch nicht gleich beendet. Denn wenn Betroffene sich endlich trauen, zum Telefonhörer zu greifen und einen Termin mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten auszumachen, beginnt eine Zeit des Wartens.

Mit der neuen Psychotherapie-Richtlinie, die zum 1. April 2017 bundesweit in Kraft getreten ist, soll die Situation nun verbessert werden.

Die Psychotherapie-Richtlinie – Was ist das?

Die Psychotherapie-Richtlinie gibt vor, wann und wie Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung angewendet werden kann.

Konkret legt die Richtlinie fest, …

  • ob ein Patient Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung hat,
  • welche psychotherapeutischen Verfahren und Methoden in den jeweiligen Therapiesitzungen eingesetzt werden und
  • welche dieser psychotherapeutischen Maßnahmen die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen können.

Die Neuerungen im Überblick

Die psychotherapeutische Sprechstunde

Die wohl größte Änderung der neuen Psychotherapie-Richtlinie ist die psychotherapeutische Sprechstunde. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind seit dem 1. April verpflichtet, Sprechstunden anzubieten. Bei einem vollen Versorgungsauftrag sind es mindestens 100 Minuten, die den Patienten jede Woche zur Verfügung stehen müssen. Ein Termin umfasst dabei 25 Minuten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können diese Mindestanforderungen unter Berücksichtigung der regionalen Versorgungssituation erhöhen oder absenken. Ob eine offene Sprechstunde oder eine Sprechstunde mit Terminabsprache angeboten wird, dürfen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten frei entscheiden.

Bessere telefonische Erreichbarkeit

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder ihr Praxispersonal müssen nun zu festen Zeiten persönlich zu sprechen sein. Mindestens 200 Minuten Sprechzeit pro Woche sieht die neue Richtlinie vor. Die neuen Telefon-Zeiten müssen den Patienten angekündigt und den Kassenärztlichen Vereinigungen mitgeteilt werden. Zuvor hat auch eine Bandansage genügt.

Für die Patienten bedeutet die neue Sprechstunde einen schnellen ersten Kontakt mit der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten. In der Sprechstunde erfahren die Patienten, wie ihre psychischen Leiden einzuschätzen sind, ob und wie sie behandelt werden müssen und welche zusätzlichen Selbsthilfe- und Beratungsangebote es gibt. Im Anschluss sollen Patienten künftig Therapieplätze bei eben den Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten erhalten, in deren Sprechstunde sie waren. Ist dies nicht möglich, werden sie an eine Kollegin oder einen Kollegen weitervermittelt.

Akutbehandlung

Sieht eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut sofortigen Behandlungsbedarf, kann er seinen Patienten in Zukunft unmittelbare Hilfe zukommen lassen. Die neu eingeführte Akutbehandlung erfolgt im Anschluss an die Sprechstunde. In 24 Gesprächseinheiten von jeweils 25 Minuten soll verhindert werden, dass sich der Gesundheitszustand der Patienten weiter verschlechtert, sie also nicht mehr zur Arbeit gehen können oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssen.

Fazit

Vier grüne Pappmännchen stehen im Kreis

Während für die Patienten die Neuerungen vor allem eine schnellere Kontaktaufnahme bedeuten, werden die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ihrer Lotsenfunktion gestärkt. Als erste Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Leiden haben sie die wichtige Aufgabe, den Behandlungsbedarf der Betroffenen einzuschätzen. Dieser Bedarf ist bei den Hilfesuchenden recht unterschiedlich. Deshalb ist es auch der Auftrag von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, auf andere Hilfs- oder Selbsthilfe-Angebote zu verweisen, die für die jeweiligen Patienten in Frage kommen.

Die Neuerungen „Akutbehandlung“ und „psychotherapeutische Sprechstunde“ lösen das altbekannte Kapazitätsproblem vorerst nicht. Es wird weiterhin viele Menschen geben, die nur schwer einen Therapieplatz finden. Um den Betroffenen trotzdem schnellstmöglich therapeutische Hilfe zukommen zu lassen, gibt es in Schleswig-Holstein ein breites Angebot an psychiatrischen und psychosomatischen Tageskliniken.

Psychiatrische und psychosomatische Tageskliniken

Eine tagesklinische psychiatrische oder psychosomatische Versorgung bedeutet: Tagsüber intensiv betreut werden und die Abende, Nächte und Wochenenden zu Hause verbringen. So wird ein vollstationärer Aufenthalt verkürzt oder ganz vermieden.

Niederschwellige Hilfsangebote in Schleswig-Holstein

Diplom-Psychologe Ralph Kortewille berichtet über die Herausforderungen seiner Arbeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Elmshorn.

Zum Interview

Neben der tagesklinischen Versorgung gibt es in Schleswig-Holstein weitere Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen.

KIBIS – Kontaktstelle für Information und Beratung im Selbsthilfebereich

Über Selbsthilfegruppen und andere Hilfsmöglichkeiten im Land informiert die Kontaktstelle KIBIS. Neben Beratungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, unterstützt KIBIS die Selbsthilfegruppen beim Aufbau und der Vernetzung.

Zur Übersicht aller Kontaktstellen in Schleswig-Holstein

Terminvermittlung durch die Terminservicestelle (TSS)

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein betreibt eine Terminservicestelle (TSS). Die TSS sorgt dafür, dass Patienten innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde oder Akutbehandlungen erhalten. Um die TSS nutzen zu können, brauchen Patienten einen Vermittlungscode. Den bekommen sie von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt.

Die Terminservicestelle ist immer montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 04551 30 40 49 31 zu erreichen.

Weitere Informationen zur TSS finden Sie hier.

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