- Apothekerinnen/Apotheker,
- Ärztinnen/Ärzte,
- Hebammen,
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
- Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologischer Psychotherapeuten
- Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und
- Zahnärztinnen/Zahnärzte.
Mit Ausnahme der Berufsgruppe der Hebammen sind die Berufsangehörigen kraft des Heilberufekammergesetzes Mitglieder der jeweiligen Heilberufekammer. Im Gesundheitsministerium werden neben der Rechtsaufsicht über die Heilberufekammern ([Landes-]Ärztekammer, Zahnärztekammer, Apothekerkammer, Psychotherapeutenkammer) die Grundsatzangelegenheiten wahrgenommen. Hierzu zählt zum Beispiel die Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren des Bundes sowie die Erarbeitung von eigenen Landesgesetzen und Verordnungen.
Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Hebammengesetz in Kraft, wonach angehende Hebammen zukünftig in einem dualen Studium ausgebildet werden. Damit wird eine Verbindung des wissenschaftlichen Studiums mit der beruflichen Ausbildung geschaffen. In Schleswig-Holstein erfolgt das Studium an der Universität zu Lübeck. Der berufspraktische Teil des Studiums findet in verantwortlichen Praxiseinrichtungen oder bei kooperierenden freiberuflichen Hebammen und/oder von Hebammen geleiteten Einrichtungen statt. Informationen zum Studium der Hebammenwissenschaft sowie dem Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Universität zu Lübeck (Hebammenwissenschaft: Universität zu Lübeck (uni-luebeck.de)
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung gilt es in Schleswig-Holstein, insbesondere auf dem Land, für eine alternde, weniger mobile und zunehmend multimorbide Bevölkerung eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung mit ambulanten und stationären medizinischen Leistungen zu gewährleisten.
Hierzu braucht Schleswig-Holstein Heilberufler sowie Gesundheits- und Pflegefachkräfte.
Einzelheiten zur Organisation und Durchführung der staatlich geregelten Ausbildungen und Prüfungen, der Anrechnung von Qualifikationen, der Anerkennung ausländischer Hochschul- und Berufsabschlüsse sowie die Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen im Bereich der akademischen Heilberufe können beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) Schleswig-Holstein erfragt werden.