Das im Jahre 1990 erlassene Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG) basiert auf zwei Richtlinien der Europäischen Union:
- RICHTLINIE 2009/41/EG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (Systemrichtlinie)
Die Systemrichtlinie regelt den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in geschlossenen Systemen und beinhaltet diesbezüglich (EU-)gemeinsame Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (in erster Linie Arbeitsschutz) und der Umwelt.
- RICHTLINIE 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (Freisetzungsrichtlinie)
Die Freisetzungsrichtlinie regelt Verfahren und Kriterien zu Entscheidungen über die Freisetzung von GVO in die Umwelt und über das Inverkehrbringen von Produkten aus solchen Organismen.
Das deutsche GenTG setzt die europäischen Richtlinien um und soll einerseits Mensch und Tier, Pflanzen und Umwelt vor möglichen Gefahren der Gentechnik schützen (Schutzzweck). Andererseits gibt das GenTG den rechtlichen Rahmen für die Erforschung und Nutzung der Gentechnik vor (Förderzweck).
Das GenTG unterscheidet drei rechtsrelevante Bereiche der Gentechnik:
- gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen, z.B. in Laboren, Gewächshäusern, Produktionsanlagen,
- experimentelle Freisetzungen von GVO in die Umwelt,
- Inverkehrbringen von GVO oder von Produkten, die aus ihnen bestehen oder sie enthalten (z.B. Vertrieb von gentechnisch verändertem Saatgut, kommerzieller Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, Verkauf von Medikamenten, die GVO enthalten).
Für den Bereich "Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen" ist das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN), für die Bereiche "Freisetzungen" und "Inverkehrbringen" ist seit dem 01.09.2022 das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) zuständig.
Auf Grundlage der Bestimmungen des GenTG wurde eine Reihe von Verordnungen erlassen, die die Vorgaben für Verfahren und einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen in gentechnischen Anlagen näher bestimmen:
Gentechnikgesetz (GenTG)
Gesetz zur Regelung der Gentechnik
Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Gentechnik-Verfahrensverordnung (GenTVfV)
Verordnung über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz
Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV)
Verordnung über Aufzeichnungen bei gentechnischen Arbeiten zu Forschungszwecken oder zu gewerblichen Zwecken und bei Freisetzungen
Gentechnik-Anhörungsverordnung (GenTAnhV)
Verordnung über Anhörungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz
ZKBS-Verordnung (ZKBSV)
Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
Gentechnik-Notfallverordnung (GenTNotfV)
Verordnung über die Erstellung von außerbetrieblichen Notfallplänen und über Informations-, Melde- und Unterrichtungspflichten
Weitere Informationen zu diesem Thema unter:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Umweltbundesamt
Europäisches Recht
Formulare (Downloads):
Zu den praktischen Hinweisen für Anzeige-, Antrags- und Genehmigungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz