Der Begriff Gentechnik ist ein Sammelbegriff für Verfahren, mit denen Gene isoliert, gelesen, kopiert, verändert, neu kombiniert und von einem Lebewesen auf ein anderes übertragen werden können. Es ist z.B. möglich, ein menschliches Gen auf ein Bakterium zu übertragen. Das Bakterium produziert dann anhand des neu eingefügten Gens, dem Transgen, das entsprechende menschliche Eiweiß.
Die Nutzung gentechnischer Verfahren erfordert einen verantwortungsvollen Umgang hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken. Die wirtschaftliche Entwicklung der Gentechnik muss sicher und transparent erfolgen. In der Öffentlichkeit besteht unverändert großer Diskussionsbedarf über die sozialen, ökonomischen, ökologischen, gesundheitlichen, kulturellen und ethischen Auswirkungen dieser sich schnell fortentwickelnden Technik.
In Deutschland regelt das Gentechnikgesetz (GenTG) seit 1990 den Schutz von Menschen und Tieren, Pflanzen und Umwelt vor möglichen Gefahren der Gentechnik und gibt gleichzeitig den rechtlichen Rahmen für die Erforschung und Nutzung der Gentechnik vor. Das GenTG regelt drei rechtsrelevante Arbeitsgebiete der Gentechnik:
- gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen (z.B. in Laboren, Gewächshäusern, Produktionsanlagen),
- experimentelle Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in die Umwelt,
- Inverkehrbringen von GVO oder von Produkten, die aus ihnen bestehen oder sie enthalten (z.B. kommerzieller Anbau von transgenen Pflanzen).
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) ist zuständig für:
- Anzeige, Anmeldung und Genehmigung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten,
- Überwachung von gentechnischen Anlagen.
Seit 01.09.2022 ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Bereiche Freisetzungen und Inverkehrbringen zuständig.