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Thema : Geflügelpest

Chronologie des Geflügelpestgeschehens (seit 2020)


Die ersten Geflügelpest-Nachweise erfolgten im September 2022 bei Möwen, einer Wildente, einer Nonnengans und einer Graugans. Bis einschließlich September 2023 konnten bei 125 untersuchten Wildvögeln Geflügelpest nachgewiesen werden.

Letzte Aktualisierung: 27.12.2023

Seit Juni steigt die Anzahl der Geflügelpestfälle deutlich an. In den letzten Monaten sind besonders stark die Lachmöwen und Seeschwalben betroffen. Außerdem gibt es seit Juni 2023 Nachweise bei weiteren Möwenarten, Basstölpeln und einem Schwan. Es ist zu erwarten, dass im Rahmen des herbstlichen Vogelzugs aufgrund einer vermehrten Bewegungsdynamik und stellenweise höheren Populationsdichte der Geflügelpesterreger unter den Wildvögeln aus- und weiterverbreitet wird.

Im März 2023 wurde der Erreger der Geflügelpest bei einer Kegelrobbe sowie im Juli bei einem Seehund in der Seehundstation Friedrichskoog nachgewiesen.

Bei Hausgeflügel waren 2023 von den Geflügelpestausbrüchen sowohl drei gewerbsmäßige Geflügelbestände als auch drei Hobbyhaltungen betroffen. Das Risiko des Eintrags des Virus in Geflügelbestände durch direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ab Herbst 2023 erneut als hoch eingestuft.

Oktober 2021 bis August 2022

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, das sich erstmals über den Sommer 2022 fortgesetzt hat. Nach einem Rückgang des Geschehens im Frühjahr 2022 hat sich die Anzahl der Nachweise bei Wildvögeln seit Sommer in Schleswig-Holstein wie auch in anderen Küstenbundesländern sowie Mitgliedsstaaten wieder erhöht. Das betroffene Artenspektrum umfasste dabei vor allem Brandseeschwalben und Basstölpel während der Brutsaison, dazu verschiedene Arten von Wildgänsen, Möwen und Wildenten. Daneben gab es Einzelnachweise bei Küstenseeschwalben, Flussseeschwalben und Löfflern. Beim Hausgeflügel waren von den Geflügelpestausbrüchen mehrere sowohl gewerbsmäßige Geflügelbestände wie auch Hobbyhaltungen betroffen. In der Saison 2021–2022 gab es bisher das größte Geflügelpestgeschehen für Schleswig-Holstein und Europa.

Oktober 2020 bis September 2021

Nachdem im Oktober 2020 tausende Vögel durch den damals schwersten Geflügelpest-Ausbruch der schleswig-holsteinischen Geschichte verstorben sind, breitete sich das Virus auch im Oktober 2021 erneut aus. Im bundesweiten Vergleich war Schleswig-Holstein 2020 als erstes Bundesland und mit mehr als der Hälfte aller in Deutschland bestätigten Fälle am stärksten betroffen. Dank der konsequenten Seuchenvorsorge und -bekämpfung konnte seinerseits die Anzahl der Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen auf insgesamt zehn Fälle beschränkt werden.

Geflügelpest-Virus bei Seehund in Seehundstation Friedrichskoog nachgewiesen


KIEL. Bei einem toten Seehund in der Seehundstation Friedrichskoog im Kreis Dithmarschen wurde das Geflügelpestvirus festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte am Freitag (21. Juli) eine Infektion mit dem hochpathogenem aviären Influenzavirus des Subtyps H5N1 bestätigt, nachdem ein H5-Nachweis durch das Landeslabor Schleswig-Holstein erfolgt war.

Ein sporadisches Überspringen von Geflügelpest-Viren auf Säugetiere konnte bereits früher beobachtet werden. Weltweit betraf dies fleischfressende Landtiere und Meeressäuger – unter anderem Füchse, Otter, Seehunde und andere Robben, die sich vermutlich über die Aufnahme toter infizierte wilder Wasservögel oder den Kontakt zu infizierten Wildvögeln angesteckt haben.

Nach dem H5-Nachweis wurden Proben von allen in der Rehabilitation befindlichen Seehunden aus dem direkten Umfeld des erkrankten Tieres genommen und zur Analyse gegeben - alle Befunde sind bisher negativ. Die Station wurde über den Befund informiert und die üblichen Arbeitsschutzmaßnahmen werden umgesetzt. Die Seehundstation ist regulär geöffnet, der Betrieb läuft normal weiter.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln der Anzeige- und Bekämpfungspflicht unterliegt, kann bei diesen Tieren teilweise schwere Erkrankungserscheinungen mit massenhaftem Verenden hervorrufen.

Im Rahmen des Geflügelpest-Geschehens 2021/2022 wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus bei drei toten Seehunden aus dem schleswig-holsteinischen Wattenmeer nachgewiesen. Im März 2023 wurde das Virus bei einer Kegelrobbe aus der Seehundstation nachgewiesen. Außerdem wurde bei einem Fuchs aus einem Tierpark das Virus als Nebenbefund festgestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: Geflügelpest

Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Brutkolonien im Kreis Dithmarschen

KIEL. Nach dem Geflügelpestausbruch in einer Lachmöwenkolonie am Eidersperrwerk vom 23. Juni 2023 besteht der Verdacht auf Geflügelpest in weiteren Brutkolonien in Dithmarschen. Im Neufelderkoog sowie im Speicherkoog wurde vom Landeslabor Schleswig-Holstein aviäres Influenzavirus H5 in den Brutkolonien von Lachmöwen, Flusssee- und Küstenseeschwalben nachgewiesen – das endgültige Ergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) steht noch aus. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) steht mit den betroffenen Behörden und dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) in engem Austausch zum Geschehen und der Entwicklung vor Ort.

Bislang sind bereits mehrere Hundert Vögel in den beiden Kolonien verstorben. Betroffen sind überwiegend Jungtiere. Vor diesem Hintergrund appelliert das MLLEV, verhaltensauffällige oder schwache Wildvögel in Ruhe zu lassen und nicht anzufassen. Nach dem Kontakt mit einem toten oder erkrankten Wildvogel sollte eine Dusche sowie ein Schuh- und Kleidungswechsel erfolgen, bevor der Kontakt zu Hausgeflügel stattfindet. Anderenfalls ist ein Überspringen des Geflügelpesterregers auf Hausgeflügel zu befürchten. Hundehalterinnen und -halter sollten ihre Tiere von lebenden und toten Vögeln fernhalten. Störungen in den Brutkolonien sind zu vermeiden.

Die betroffenen Behörden werden das Geschehen vor Ort aufmerksam beobachten, und verendete Vögel einsammeln, um die Verbreitung einzudämmen. Bei den Koloniebrütern werden Stichprobenuntersuchungen durchgeführt. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Ausbreitung des Geflügelpest-Erregers ist in Wildvogelpopulationen allerdings sehr begrenzt. Zudem hat der Kreis Dithmarschen innerhalb eines begrenzten Gebietes von drei Kilometern entlang des Küstensaums ab Mittwoch, den 12. Juli 2023, eine allgemeine Aufstallungspflicht erteilt.

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, dass sich wie schon im Vorjahr über den Sommer fortsetzt. Seit Anfang des Jahres wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 105 Proben von Wildvögeln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins sowie den kreisfreien Städte Neumünster und Lübeck durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Weitere Proben sind in der Bestätigungsuntersuchung. Das betroffene Artenspektrum umfasst in 2023 aktuell vor allem verschiedene Koloniebrüter und Seevögel. Hiervon sind unter anderem Lachmöwen und andere Möwenarten (Mantelmöwe, Silbermöwe und Dreizehenmöwe), verschiedene Seeschwalbenarten (Flussseeschwalbe, Küstenseeschwalbe und Brandseeschwalbe) sowie auf der Insel Helgoland Trottellummen und ein Basstölpel betroffen. Das FLI stuft das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der Geflügelpestviren in die Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands als hoch ein.

Einige Möwenarten können nach Angaben des FLI als Brückenspezies Wasservogelhabitate und Geflügelhaltungen miteinander in Kontakt bringen. Daher besteht weiterhin ein hohes Risikopotential des Viruseintrags in Geflügelhaltungen. Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind daher zum Schutz der eigenen Tiere, unabhängig von der Größe des jeweiligen Bestands, dazu aufgerufen, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen, wo nötig zu verbessern und konsequent umzusetzen.

Beim Hausgeflügel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang sechs Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt. Die lokale Risikobewertung der Einschleppung des Erregers in Geflügel- und andere Vogelbestände wird von den Veterinärämtern laufend aktualisiert. Das MLLEV steht mit den aktuell betroffenen Kreisen im Austausch.

Weitere Informationen

Informationen der Landesregierung: Geflügelpest

Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Schleswig-Flensburg


KIEL. Im Kreis Schleswig-Flensburg ist die Geflügelpest in einem gewerblichen Gänsehaltungsbetrieb festgestellt worden, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Freitagabend eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt hatte. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Gänse des Betriebes sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere ist bereits erfolgt.

Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Sperrzone gelten strenge rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Schleswig-Flensburg zur Verfügung gestellt.

Vor dem Hintergrund der weltweit angespannten Geflügelpestlage - appelliert das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) noch einmal dringend an alle Halterinnen und Halter, zum Schutz des Hausgeflügels die landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter.

Die Allgemeinverfügung gibt unter anderem vor, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Um Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Freilandhaltungen, die dringend gebeten werden, den Standort der Futterstellen für das Geflügel zu prüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Geflügelpest-Verordnung enthält diesbezüglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, dass sich wie schon im Vorjahr über den Sommer fortsetzt. Seit Anfang des Jahres wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 105 Proben von Wildvögeln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins sowie den kreisfreien Städte Neumünster und Lübeck durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Weitere Proben sind in der Bestätigungsuntersuchung. Das betroffene Artenspektrum umfasst in 2023 aktuell vor allem verschiedene Koloniebrüter und Seevögel. Hiervon sind unter anderem Lachmöwen und andere Möwenarten (Mantelmöwe, Silbermöwe und Dreizehenmöwe), verschiedene Seeschwalbenarten (Flussseeschwalbe, Küstenseeschwalbe und Brandseeschwalbe) sowie auf der Insel Helgoland Trottellummen und ein Basstölpel betroffen.

Beim Hausgeflügel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang sechs Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt. Neben dem aktuellen Ausbruch im Kreis Schleswig-Flensburg waren drei Kleinhaltungen im Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie zwei gewerbliche Legehennen-Haltungen in den Kreisen Ostholstein und Dithmarschen betroffen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: Geflügelpest

Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 …

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Schleswig-Flensburg

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Lachmöwenbrutkolonie am Eider-Sperrwerk


KIEL. In einer rund 1700 Brutpaare umfassenden Lachmöwenbrutkolonie am Eider-Sperrwerk ist die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte am Freitag (23. Juni) bei verendeten Lachmöwen den Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) steht mit den betroffenen Behörden und dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN), die die Kolonie betreuen, in engem Austausch zum Geschehen und der Entwicklung vor Ort.

Bislang sind bereits mehr als 1300 Vögel der Kolonie verendet. Betroffen sind überwiegend Lachmöwenküken. Vor diesem Hintergrund appelliert das MLLEV, verhaltensauffällige oder schwache Wildvögel in Ruhe zu lassen und nicht anzufassen. Nach dem Kontakt mit einem toten oder erkrankten Wildvogel sollte eine Dusche sowie ein Schuh- und Kleidungswechsel erfolgen, bevor der Kontakt zu Hausgeflügel stattfindet. Anderenfalls ist ein Überspringen des Geflügelpesterregers auf Hausgeflügel zu befürchten. Hundehalterinnen und -halter sollten ihre Tiere von lebenden und toten Vögeln fernhalten. Störungen in den Brutkolonien sind zu vermeiden.

Die betroffenen Behörden werden das Geschehen vor Ort aufmerksam beobachten, und verendete Vögel einsammeln, um die Verbreitung einzudämmen. Bei den Koloniebrütern werden Stichprobenuntersuchungen durchgeführt. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Ausbreitung des Geflügelpest-Erregers ist in Wildvogelpopulationen allerdings sehr begrenzt.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche.

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen. Seit Anfang des Jahres 2023 wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 102 Proben von Wildvögeln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins sowie den Städten Neumünster und Lübeck nachgewiesen. Seit Mai sind fast ausschließlich Möwen und koloniebrütende Seevögel betroffen. Das FLI stuft das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der Geflügelpestviren in die Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands als hoch ein.

Einige Möwenarten können nach Angaben des FLI als Brückenspezies Wasservogelhabitate und Geflügelhaltungen miteinander in Kontakt bringen. Daher besteht weiterhin ein hohes Risikopotential des Viruseintrags in Geflügelhaltungen. Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind daher zum Schutz der eigenen Tiere, unabhängig von der Größe des jeweiligen Bestands, dazu aufgerufen, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen, wo nötig zu verbessern und konsequent umzusetzen.

Beim Hausgeflügel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang fünf Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt. Die lokale Risikobewertung der Einschleppung des Erregers in Geflügel- und andere Vogelbestände wird von den Veterinärämtern laufend aktualisiert. Das MLLEV steht mit den aktuell betroffenen Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland im Austausch.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: Geflügelpest

Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis bei weiteren Wildvögeln auf Helgoland

KIEL. Auf der Insel Helgoland (Kreis Pinneberg) ist bei weiteren Wildvögeln die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte am Freitag (16. Juni) bei einem Basstölpel, zwei Trottellummen, vier Dreizehenmöwen sowie einer Silbermöwe den Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Bereits Anfang Juni wurde bei mehreren Trottellummen und einer Dreizehenmöwe der Geflügelpest-Erreger vom FLI bestätigt.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) steht mit dem Kreis Pinneberg und dem Verein Jordsand, der auf Helgoland die Schutzgebiete betreut, in engem Austausch zur aktuellen Entwicklung vor Ort. Dass sich das Geflügelpestgeschehen auf der Insel ausgeweitet hat, zeige unter anderem die steigende Zahl an verendeten jungen Trottellummen, sagte Elmar Ballstaedt, Stationsleiter des Vereins Jordsand. Bisher seien rund 600 Jungtiere gesammelt worden, so der Ornithologe. Als weitere Vogelart ist nun der Basstölpel hinzugekommen: „Hier haben wir zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nur einige wenige Einzeltiere gefunden. Ebenso sind erwachsene Dreizehenmöwen, welche in Deutschland nur auf Helgoland brüten, betroffen“, sagte Ballstaedt.

Ballstaedt und sein Team beobachten aufmerksam das Geschehen vor Ort, führen Schnelltests bei verendeten Tieren durch und sammeln diese ein, um die Verbreitung einzudämmen. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Ausbreitung des Geflügelpest-Erregers ist in Wildvogelpopulationen allerdings sehr begrenzt.

Vor dem Hintergrund der weltweit angespannten Geflügelpestlage appelliert das MLLEV, verhaltensauffällige oder schwache Wildvögel in Ruhe zu lassen und nicht anzufassen. Beim Fund von toten Wildvögeln, vor allem bei Wasser- und Greifvögeln, ist das Veterinäramt des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zu informieren. Nach dem Kontakt mit einem toten oder erkrankten Wildvogel sollte eine Dusche sowie ein Schuh- und Kleidungswechsel erfolgen, bevor der Kontakt zu Hausgeflügelhaltungen stattfindet. Hundehalterinnen und -halter sollten ihre Tiere von lebenden und toten Vögeln fernhalten. Störungen in den Brutkolonien sind grundsätzlich zu vermeiden.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche.

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen. Seit Anfang des Jahres 2023 wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 95 Proben von Wildvögeln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins sowie den Städten Neumünster und Lübeck nachgewiesen. Seit Mai sind fast ausschließlich Möwen und koloniebrütende Seevögel betroffen. Das FLI stuft das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der Geflügelpestviren in die Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands als hoch ein.

Einige Möwenarten können nach Angaben des FLI als Brückenspezies Wasservogelhabitate und Geflügelhaltungen miteinander in Kontakt bringen. Daher besteht weiterhin ein hohes Risikopotential des Viruseintrags in Geflügelhaltungen. Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind daher zum Schutz der eigenen Tiere, unabhängig von der Größe des jeweiligen Bestands, dazu aufgerufen, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen, wo nötig zu verbessern und konsequent umzusetzen.

Beim Hausgeflügel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang fünf Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt. Auf Helgoland gibt es nur eine geringe Anzahl an Geflügelhaltungen, welche vom Veterinäramt des Kreises Pinneberg kontaktiert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: Geflügelpest

Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis bei Trottellummen auf Helgoland


KIEL. Auf der Insel Helgoland (Kreis Pinneberg) ist die Geflügelpest amtlich festgestellt worden, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Mittwochabend (07. Juni) den Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N1 bei mehreren Trottellummen und einer Dreizehenmöwe nachgewiesen und offiziell bestätigt hatte. Bei den untersuchten Vögeln handelt es sich um Totfunde auf der Insel Helgoland.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) steht mit dem Kreis Pinneberg und dem Verein Jordsand e.V, der auf Helgoland die Schutzgebiete betreut, in engem Austausch zum Geschehen und der Entwicklung vor Ort.

Vor dem Hintergrund der weltweit angespannten Geflügelpestlage appelliert das MLLEV, tote sowie schwache und/oder verhaltensauffällige Wildvögel nicht anzufassen. Beim Fund von toten Wildvögeln, vor allem bei Wasser- und Greifvögeln ist das Veterinäramt des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zu informieren. Nach einem Kontakt zu toten sowie erkrankten Wildvögeln sollte ein Schuh- und Kleidungswechsel erfolgen und geduscht werden, bevor wieder ein Kontakt zu Hausgeflügel stattfindet. HundehalterInnen sollten ihre Tiere von lebenden und toten Vögeln fernhalten.

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche.

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, das sich erstmals auch über den Sommer 2022 fortgesetzt hatte. Seit Anfang des Jahres 2023 wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 83 Proben von Wildvögeln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins und der Stadt Neumünster durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Das betroffene Artenspektrum umfasste in 2023 dabei vor allem Wildgänse, Möwen und Greifvögel, wobei seit Mai fast ausschließlich Möwen und koloniebrütende Seevögel betroffen sind. Das FLI stuft aktuell das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der Geflügelpestviren in die Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands als hoch ein.

Beim Hausgeflügel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang fünf Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt. Betroffen waren drei Kleinhaltungen im Kreis Rendsburg-Eckernförde und zwei Legehennenhaltungen in den Kreisen Ostholstein sowie Dithmarschen. Auch hier sieht das FLI weiterhin ein hohes Risikopotential des Viruseintrags. Das MLLEV appelliert noch einmal dringend, an alle HalterInnen zum Schutz des Hausgeflügels die landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen GeflügelhalterInnen.

Weitere Informationen finden Sie unter

Informationen der Landesregierung: Geflügelpest

Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Dithmarschen


KIEL. Im Kreis Dithmarschen ist die Geflügelpest in einem Freiland-Legehennenbetrieb mit rund 11.500 Legehennen sowie einer kleineren Anzahl von Masthähnchen, Puten und Enten amtlich festgestellt worden, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Mittwoch eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt hatte. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Legehennen des Betriebes sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere ist bereits erfolgt.

Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Sperrzone gelten bestimmte rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Dithmarschen zur Verfügung gestellt.

Vor dem Hintergrund der weltweit angespannten Geflügelpestlage und des Vogelzugs appelliert das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) noch einmal dringend an alle Halterinnen und Halter, zum Schutz des Hausgeflügels die landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen GeflügelhalterInnen. Die Allgemeinverfügung gibt unter anderem vor, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Um Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Freilandhaltungen, die dringend gebeten werden, den Standort der Futterstellen für das Geflügel zu prüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Geflügelpest-Verordnung enthält diesbezüglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Service-Hinweis

Um Fragen von BürgerInnen rund um das Thema Geflügelpest zu beantworten, hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 988 7100 erreichbar.

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, das sich erstmals auch über den Sommer 2022 fortgesetzt hatte. Seit Anfang des Jahres wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 36 Proben aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins und der Stadt Neumünster durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Weitere Proben sind in der Bestätigungsuntersuchung. Das betroffene Artenspektrum umfasste in 2023 bisher vor allem Wildgänse und Möwen, einen Schwan und vier Greifvögel.

Anfang März wurde bei einer toten Kegelrobbe in der Seehundstation Friedrichskoog im Kreis Dithmarschen das Geflügelpestvirus H5N1 vom Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Bei der wiederholten Untersuchung aller weiteren Kegelrobben und eines Seehundes aus der Station konnte jedoch kein Geflügelpestvirus nachgewiesen werden.

Ein sporadisches Überspringen von Geflügelpest-Viren auf Säugetiere konnte bereits früher beobachtet werden. Weltweit betraf dies fleischfressende Landtiere und Meeressäuger – unter anderem Füchse, Otter, Seehunde und andere …

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Dithmarschen

Geflügelpest-Virus bei Kegelrobbe in Seehundstation Friedrichskoog nachgewiesen


KIEL. Bei einer toten Kegelrobbe in der Seehundstation Friedrichskoog im Kreis Dithmarschen wurde das Geflügelpestvirus amtlich festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte heute (3. März) eine Infektion mit dem hochpathogenem aviären Influenzavirus des Subtyps H5N1 bestätigt, nachdem ein H5-Nachweis durch das Landeslabor Schleswig-Holstein erfolgt war.

Ein sporadisches Überspringen von Geflügelpest-Viren auf Säugetiere konnte bereits früher beobachtet werden. Weltweit betraf dies fleischfressende Landtiere und Meeressäuger – unter anderem Füchse, Otter, Seehunde und andere Robben, die sich vermutlich über die Aufnahme toter infizierte wilder Wasservögel oder den Kontakt mit infizierten Wildvögeln angesteckt haben.

Nach dem H5-Nachweis wurden Proben von allen in der Rehabilitation befindlichen Seehunden und Kegelrobben genommen und zur Analyse gegeben - alle Befunde waren bisher negativ. Die mit den Tieren der Station direkt in Kontakt kommenden Personen wurden über den Befund informiert und vorsorglich auf die üblichen Arbeitsschutzmaßnahmen hingewiesen. Die Seehundstation ist regulär geöffnet, der Betrieb läuft normal weiter.

Service-Hinweis

Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Geflügelpest zu beantworten, hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln der Anzeige- und Bekämpfungspflicht unterliegt, kann bei diesen Tieren teilweise schwere Erkrankungserscheinungen mit massenhaftem Verenden hervorrufen.

Im Rahmen des Geflügelpest-Geschehens 2021/2022 wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus bei drei toten Seehunden aus dem schleswig-holsteinischen Wattenmeer nachgewiesen.

Weitere Informationen

Informationen der Landesregierung: Geflügelpest

Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de


Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Ostholstein


KIEL. Im Kreis Ostholstein ist die Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb mit rund 17.000 Legehennen amtlich festgestellt worden, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Mittwoch eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt hatte. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Legehennen des Betriebes ist bereits erfolgt. Auch die fachgerechte Entsorgung aller getöteten sowie verendeten Tiere ist sichergestellt worden.

Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Sperrzone gelten bestimmte rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Ostholstein und den Kreis Plön, der ebenfalls von der Sperrzone betroffen ist, zur Verfügung gestellt.

Vor dem Hintergrund der weltweit angespannten Geflügelpestlage und des Vogelzugs appelliert das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) noch einmal dringend an alle Halterinnen und Halter, zum Schutz des Hausgeflügels die landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter. Die Allgemeinverfügung gibt unter anderem vor, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Um Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Freilandhaltungen, die dringend gebeten werden, die Futterstellen für das Geflügel zu prüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Geflügelpest-Verordnung enthält diesbezüglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Service-Hinweis

Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Geflügelpest zu beantworten, hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, das sich erstmals auch über den Sommer 2022 fortgesetzt hatte. Seit Anfang des Jahres wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 26 Proben aus 10 Kreisen in Schleswig-Holstein durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Das betroffene Artenspektrum umfasste in 2023 bisher Möwen, Wildgänse, einen Schwan und einen Uhu.

Die Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln wurde zuletzt am 17. Januar 2023 in drei Kleinhaltungen mit Geflügel in Negenharrie (Kreis Rendsburg-Eckernförde) amtlich festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte in allen Fällen den Subtyp H5N1 bestätigt.

Weitere Informationen

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Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein nach Rassegeflügelausstellung – Landwirtschaftsministerium ruft zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf

KIEL. Im Nachgang zu einer Rassegeflügelausstellung in Demmin in Mecklenburg-Vorpommern am vergangenen Wochenende ist es dort zu zahlreichen Ausbrüchen der Geflügelpest in Kleinhaltungen gekommen. Nach bisherigen Erkenntnissen haben auch zwei HalterInnen aus Schleswig-Holstein Tiere erworben. Die Untersuchung der Tiere hat in einem Fall ergeben, dass infiziertes Geflügel von der Ausstellung zugekauft wurde. Der Kreis Segeberg hat daraufhin in diesem Bestand die Geflügelpest amtlich festgestellt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat am Dienstag eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Ein weiterer Kontaktbestand befindet sich noch in der Abklärung.

Um den Ausbruchsbetrieb im Kreis Segeberg wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Sperrzone gelten bestimmte rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Segeberg zur Verfügung gestellt.

"Der aktuelle Fall zeigt, wie wichtig es ist, die landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Ich erinnere daher noch einmal an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung, die vorsieht, dass keine Aufnahme von Geflügel oder gehaltenen Vögeln über Veranstaltungen wie Geflügelmärkte oder den mobilen Handel erfolgt. Der Schutz der eigenen Tiere sollte für alle Tierhalterinnen und Tierhalter stets im Vordergrund stehen", sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies.

Die Allgemeinverfügung des Landes gibt unter anderem auch vor, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Unmittelbar vor Betreten der Haltung sollten Personen zudem ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Um Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Halterinnen und Halter von Geflügel in Freilandhaltung, die dringend gebeten werden, die Futterstellen für das Geflügel zu überprüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Geflügelpest-Verordnung enthält hierfür verpflichtende Vorgaben, wonach Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden darf. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. In Schleswig-Holstein wurden seit Juli 2022 Geflügelpestausbrüche in elf Geflügelhaltungen in sechs Kreisen amtlich festgestellt. Das Land ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, das sich erstmals über den Sommer 2022 fortgesetzt hat. Nach einem Rückgang des Geschehens im Frühjahr 2022 hat sich die Anzahl der Nachweise bei Wildvögeln seit Sommer in Schleswig-Holstein wie auch in anderen Küstenbundesländern sowie Mitgliedsstaaten wieder erhöht. Seit Juni wurde das Virus in der Regel des Subtyps H5N1 in 150 Proben aus neun Kreisen in Schleswig-Holstein durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Das betroffene Artenspektrum umfasste dabei vor allem Brandseeschwalben und Basstölpel während der Brutsaison, dazu aktuell verschiedene Arten von Wildgänsen, Möwen und Wildenten. Daneben gab es Einzelnachweise bei Küstenseeschwalben, Flussseeschwalben, zwei Löfflern, einem Uhu, einem Schwan, zwei großen Brachvögeln sowie einem Mäusebussard.

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Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

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Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein nach Rassegeflügelausstellung – Landwirtschaftsministerium ruft zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltungen im Kreis Rendsburg-Eckernförde und Kreis Ostholstein

KIEL. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist die Geflügelpest in einem Mastbetrieb mit 1550 Gänsen und rund 6500 Enten amtlich festgestellt worden, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Donnerstag eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt hatte. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Gänse und Enten des Betriebes ist bereits erfolgt. Auch die fachgerechte Entsorgung aller getöteten sowie verendeten Tiere ist sichergestellt worden.

Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Sperrzone gelten bestimmte rechtlich Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde zur Verfügung gestellt.

Bereits am Mittwoch hatte es im Kreis Ostholstein einen Ausbruch in einer kleinen Geflügelhaltung mit rund 30 Tieren gegeben. Der Kreis Ostholstein sowie die ebenfalls von der Sperrzone betroffenen Kreise Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, die Stadt Lübeck sowie der Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern haben auch hier alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet und entsprechende Sperr- und Schutzzonen eingerichtet.

Vor dem Hintergrund der aktuellen angespannten Geflügelpestlage und des Vogelzugs appelliert das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) noch einmal dringend an alle Halterinnen und Halter zum Schutz des Hausgeflügels die landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter. Die Allgemeinverfügung gibt unter anderem vor, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Um Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Freilandhaltungen, die dringend gebeten werden, die Futterstellen für das Geflügel zu prüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Geflügelpest-Verordnung enthält diesbezüglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, das sich erstmals über den Sommer 2022 fortgesetzt hat. Nach einem Rückgang des Geschehens im Frühjahr 2022 hat sich die Anzahl der Nachweise bei Wildvögeln seit Sommer in Schleswig-Holstein wie auch in anderen Küstenbundesländern sowie Mitgliedsstaaten wieder erhöht. Seit Juni wurde das Virus meist des Subtyps H5N1 in 138 Proben aus neun Kreisen in Schleswig-Holstein durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Das betroffene Artenspektrum umfasste dabei vor allem Brandseeschwalben und Basstölpel während der Brutsaison, dazu aktuell verschiedene Arten von Wildgänsen, Möwen und Wildenten. Daneben gab es Einzelnachweise bei Küstenseeschwalben, Flussseeschwalben, Löfflern, einem Uhu, einem Schwan sowie einem großen Brachvogel.

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Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltungen im Kreis Rendsburg-Eckernförde und Kreis Ostholstein

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Erneuter Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland: Landwirtschaftsministerium ruft zur Einhaltung der Biosicherheit auf.

KIEL. Im Kreis Nordfriesland ist heute (8.Oktober 2022) ein weiterer Ausbruch der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung mit rund 240 Gänsen festgestellt worden. Das Landeslabor Schleswig-Holstein hatte am Freitag an Proben verendeter und erkrankter Gänse aus dem Betrieb das aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen. Heute hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Die tierschutzgerechte Tötung aller Tiere ist bereits erfolgt und die fachgerechte Entsorgung der verendeten und getöteten Gänse wurde sichergestellt. Um die betroffene Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland wird eine Sperrzone eingerichtet, in der rechtlich vorgegebene Regelungen wie ein Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen gelten. Weitere Informationen werden durch den Kreis Nordfriesland zur Verfügung gestellt (www.nordfriesland.de).

Nachdem im September bereits zwei Geflügelpestausbrüche in Kleinhaltungen im Kreis Nordfriesland festgestellt worden waren, erfolgte zuletzt am 5. Oktober 2022 ein weiterer Ausbruch in einer Hobbyhaltung im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der aktuelle Geflügelpestausbruch in Nordfriesland ist damit bereits der vierte Ausbruch seit dem 13. September 2022. In allen Fällen wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Auch aus Niedersachsen sowie mehreren europäischen Staaten wurden zahlreiche Geflügelpestausbrüche bei Hausgeflügel gemeldet.

Vor dem Hintergrund der aktuellen angespannten Geflügelpestlage und des einsetzenden Vogelzugs appelliert das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) noch einmal dringend an alle Halterinnen und Halter zum Schutz des Hausgeflügels die landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter. Die Allgemeinverfügung gibt unter anderem vor, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Um Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Freilandhaltungen, die dringend gebeten werden, die Futterstellen für das Geflügel zu prüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Geflügelpest-Verordnung enthält diesbezüglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, das sich erstmals über den Sommer 2022 fortgesetzt hat. Nach einem Rückgang des Geschehens im Frühjahr 2022 hat sich die Anzahl der Nachweise bei Wildvögeln seit Sommer in Schleswig-Holstein wie auch in anderen Küstenbundesländern sowie Mitgliedsstaaten wieder erhöht. Seit Juni wurde das Virus meist des Subtyps H5N1 in 130 Proben aus acht Kreisen in Schleswig-Holstein durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Das betroffene Artenspektrum umfasste dabei vor allem Brandseeschwalben und Basstölpel während der Brutsaison, dazu verschiedene Arten von Wildgänsen, Möwen und Wildenten. Daneben gab es Einzelnachweise bei Küstenseeschwalben, Flussseeschwalben und Löfflern.

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Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Erneuter Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland: Landwirtschaftsministerium ruft zur Einhaltung der Biosicherheit auf.

Nachweis der Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung in Schleswig-Holstein – Landwirtschaftsministerium ruft erneut zur Einhaltung der Biosicherheit auf

KIEL. Im Kreis Nordfriesland ist die Geflügelpest in einer kleinen Haltung mit 38 Hühnern und Gänsen festgestellt worden. Nachdem das Landeslabor Schleswig-Holstein am Dienstag bei vom zuständigen Veterinäramt entnommenen Proben das aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen hatte, wurde eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am selben Tag bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Hühner und Gänse des Betriebes ist bereits erfolgt. Auch die fachgerechte Entsorgung aller getöteten sowie verendeten Tiere ist sichergestellt worden. 

Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. Die Überwachungszone umfasst auch einen kleinen Teil des dänischen Grenzgebiets.

In der Sperrzone gelten bestimmte rechtlich Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Nordfriesland zur Verfügung gestellt.

Vor dem Hintergrund des Geflügelpestgeschehens in Schleswig-Holstein und zahlreicher Ausbrüche in Geflügelhaltungen in anderen Bundesländern ruft das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) nochmals eindringlich zur Einhaltung der landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen auf und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter.

Es gilt weiterhin und insbesondere in Anbetracht des bevorstehenden Vogelzugs wachsam zu bleiben und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen.

Die Allgemeinverfügung gibt unter anderem vor, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten.

Um Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten, beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Die Geflügelpest-Verordnung enthält diesbezüglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.

Nach einem Rückgang des Geschehens bei Wildvögeln im Frühjahr wurde seit Juni 2022 das Virus des Subtyps H5N1 in 123 Proben aus sieben Kreisen vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Das Artenspektrum umfasst dabei vor allem Brandseeschwalben und Basstölpel, aber auch Wildgänse und Möwen sowie Einzelnachweise bei Küstenseeschwalben, Flussseeschwalben, Eiderenten und Löfflern.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

Geflügelpest in Gänsemast

In zwei Gänse- und Hähnchenmastbetrieben im Kreis Schleswig-Flensburg wurde das Geflügelpest-Virus festgestellt. Mehr als 16.000 Tiere mussten getötet werden.

Es ist der dritte Ausbruch der Geflügelpest in diesem Jahr und zum ersten Mal ist der Kreis Schleswig-Flensburg betroffen. Nachdem vergangenen Donnerstag rund 2.000 Gänse in einem 12.000-Tiere-Mastbetrieb in Markerup verendet waren, hatte das Landeslabor die toten Vögel untersucht und dabei das sogenannte aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen. Das hinzugezogene Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte die Infektion nur Stunden später. Ebenfalls betroffen war ein weiterer Betrieb mit rund 5.600 Tieren.

Größter Geflügelpest-Ausbruch bislang in 2022

Der gesamte Tierbestand der Unternehmen wurde noch am Sonnabend getötet und wird nun in einer Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt. Zuletzt war Anfang des Jahres in zwei schleswig-holsteinische Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 1.800 Tieren die Geflügelpest nachgewiesen worden – mit mehr als 18.000 betroffenen Tieren ist der Ausbruch in Schleswig-Flensburg damit der bislang größte in diesem Jahr.

Sperrzone eingerichtet

Um die beiden Betriebe wurden jeweils Sperrbezirke mit einem Radius von drei Kilometern sowie Beobachtungsgebiete mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. In diesen Gebieten gelten unter anderem Einschränkungen für den Transport von lebenden Tieren und Geflügelfleisch. Weitere Informationen sind in der Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg zu finden.

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg zum Schutz gegen die Geflügelpest

Appell an Geflügelhalterinnen und -halter

Anlässlich der jüngsten Vorkommnisse rief das Landwirtschaftsministerium alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, sich strikt an die landesweit geltenden Biosicherheitsvorschriften zu halten. Alle Betriebe seien aufgerufen, wachsam zu bleiben und alle Sicherheitsvorkehrungen zu prüfen und wo nötig zu optimieren. Insbesondere gelte es, den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu vermeiden. Dazu zähle beispielsweise, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden dürfen, die für Wildvögel unzugänglich sind. Darüber hinaus dürfen Seen, Teiche oder Wasserbecken nicht zum Tränken der Tiere genutzt werden, sofern auch Wildtiere an diese herankommen können.

Regelungen wurden 2021 verschärft

Ein Mann steht mit Straßenschuhen im Hühnerstall.
Seit November 2021 ist gesondertes Schuhwerk im Stall für Geflügelhalterinnen und -halter Plicht.

Erst November 2021 hatte das Land angesichts der zahlreichen Ausbrüche die Vorschriften für Geflügelhaltungen verschärft. Sie sehen unter anderem vor, dass die Halterinnen und Halter gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk tragen müssen, wenn sie mit den Tieren in Kontakt kommen. Zudem müssen sie vor den Stall-Eingängen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion aufstellen sowie ihre Hände waschen und desinfizieren, sobald sie die Haltung betreten. Ebenfalls müssen Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse nach jeder Verwendung gereinigt und desinfiziert werden.

Wildvögel gelten als Überträger

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche. Sie führt sowohl bei Haus- als auch Wildvögeln zu teilweise schweren Erkrankungserscheinungen und kann auch zu massenhaftem Verenden führen. Als Überträger der Krankheit gelten vor allem Wildvögel. Seit Juni wurde das Virus in 80 Proben aus fünf Kreisen nachgewiesen, vor allem bei Brandseeschwalben und Basstölpeln, aber auch Wildgänsen, Küstenseeschwalben und Eiderenten.

Weitere Informationen

Infoseite zur Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Friedrich-Loeffler-Institut: Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest

Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Ein Huhn schaut im Stall durch das Gitter.
Ein Huhn steht im Hühnerstall und schaut durch das Gitter.

Nachweis in kleiner Geflügelhaltung im Kreis Plön – dynamische Ausbreitung des Geschehens

KIEL. Im Kreis Plön ist die Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung mit sechs Hühnern festgestellt worden. Nachdem bei einer vom zuständigen Veterinäramt entnommenen Probe eines verendeten Huhns das aviäre Influenza des Subtyps H5 nachgewiesen worden war, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Hühner ist bereits erfolgt und die fachgerechte Entsorgung des sowohl verendeten als auch getöteten Bestands wurde sichergestellt.

Um die betroffene Geflügelhaltung wird eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. Die Sperrzone umfasst neben Teilen des Kreises Plön auch Teile der kreisfreien Stadt Kiel. In der Sperrzone gelten rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Plön und die Stadt Kiel zur Verfügung gestellt. 

In Schleswig-Holstein erfolgten seit Herbst 2021 Geflügelpestausbrüche in fünf Haltungen in den Kreisen Steinburg, Dithmarschen, Pinneberg und Plön. Aufgrund dieser Ausbrüche mussten insgesamt rund 4.000 Stück Geflügel in den betroffenen Betrieben getötet werden. Vom Friedrich-Loeffler-Institut wurde in allen Fällen der Geflügelpestvirus-Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Seit Herbst 2021 wurde zudem bei insgesamt 294 Wildvögeln aus zehn Kreisen (Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein) sowie der kreisfreien Stadt Lübeck das Geflügelpestvirus nachgewiesen. In fast allen Fällen handelt es sich um den Subtyp H5N1. Das betroffene Artenspektrum ist groß und umfasst verschiedene Gänse (Nonnen-, Grau-, Ringel-, Kanada-, Brandgans), Enten (Pfeif-, Eider-, Trauer-, Stockente), Möwen (Mantel-, Lach-, Silbermöwe), Schnepfenvögel (Großer Brachvogel), weitere Regenpfeiferartige (Austernfischer), Greifvögel (Bussard, Falke), Schwäne sowie einen Rabenvogel. Proben von weiteren Wildvögeln befinden sich derzeit in der Untersuchung.

Die Kreise Nordfriesland, Dithmarschen, Plön, Pinneberg, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Steinburg und Rendsburg-Eckernförde haben nach einer lokalen Risikobewertung im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein kreisweites Aufstallungsgebot verfügt. Weitere Informationen hierzu stellen die jeweiligen Veterinärämter zur Verfügung.

Das Landwirtschaftsministerium hat bereits am 23. November 2021 eine für alle privaten und gewerblichen Halterinnen und Halter landesweit verbindliche Allgemeinverfügung mit sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen erlassen. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Zudem ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen hat das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung zur Verfügung gestellt, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält.

Mittels eines ganzjährig in Schleswig-Holstein stattfindenden und mit Herbstbeginn nochmals intensivierten Monitorings wird die Verbreitung des Geflügelpesterregers auch in der Wildvogelpopulation ermittelt. Bürgerinnen und Bürger können hierbei unterstützen, indem sie Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif- und Eulenvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Weitere Informationen:

 Die Risikoeinschätzung des FLI:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00042585/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV_H5_2021-10-26_bf.pdf

Informationen der Landesregierung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Landwirtschaft/Gefluegelpest/Gefluegelpest/gefluegelpest.html

Informationen des FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter …

Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Aktuelle Entwicklungen zur Geflügelpest

Ein Huhn schaut im Stall durch das Gitter.
Ein Huhn steht im Hühnerstall und schaut durch das Gitter.

Ministerium erlässt einheitliche und verbindliche Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz aller Geflügelhaltungen im Land.

Vor dem Hintergrund des aktuellen dynamischen Geflügelpestgeschehens im Land hat das Landwirtschaftsministerium heute eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen. Damit wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter im Land geschaffen. Die Allgemeinverfügung tritt morgen, am 24. November 2021, in Kraft und ist für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter in Schleswig-Holstein verbindlich.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle privaten sowie gewerblichen Halterinnen und Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen sowie Vögeln anderer Arten, die der Erzeugung von Fleisch, Konsumeiern, sonstigen Erzeugnissen sowie der Wiederaufstockung von Wildbeständen oder der Zucht für die genannte Erzeugung dienen oder aus anderen Gründen gehalten werden. Sie gilt somit auch für Vögel, die für Tierschauen, Wettflüge, Ausstellungen, Turnierkämpfe, zur Zucht oder zum Verkauf gehalten werden. Ausgenommen von der Regelung sind Heimtiere. 

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Zudem ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten.

Die Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen ist einsehbar unter:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Landwirtschaft/Gefluegelpest/Gefluegelpest/gefluegelpest.html

Geflügelpest-Nachweis im Kreis Pinneberg

Eine Henne steht inmitten anderer Hühner in einem Stall.

Nachweis in einer Geflügelhaltung mit rund 460 Mastgänsen, 2.800 Masthähnchen und einer geringen Anzahl Ziergeflügel.

Am Freitag wurde das Veterinäramt über auffällige Tierverluste in der Haltung informiert. Umgehend wurde eine Untersuchung der Tiere durchgeführt. Die entnommenen Proben wurden im Landeslabor in Neumünster untersucht und aviäre Influenza des Subtyps H5 nachgewiesen. Am späten Freitagabend hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt.

Die rechtlich vorgeschriebene Tötung des gesamten Geflügelbestandes und die fachgerechte Entsorgung aller verendeten und getöteten Tiere der Geflügelhaltung sind erfolgt. Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern bestehen. Die Sperrzone umfasst neben Teilen von Pinneberg auch Teile der Nachbarkreise Segeberg und Steinburg. Weitere Informationen können aus den Allgemeinverfügungen der Kreise entnommen werden. 

Oberste Priorität hat der Schutz der Geflügelhaltungen vor einem Eintrag des Geflügelpesterregers. Alle Geflügelhalterinnen und –halter sind daher zum Schutz der eigenen Tiere, unabhängig von der Größe des jeweiligen Bestands, dazu aufgerufen, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen wo nötig zu verbessern und unbedingt konsequent umzusetzen.

Aufstallungspflicht in Dithmarschen

Ein Mann steht mit Straßenschuhen im Hühnerstall.
Mit Straßenschuhen in den Hühnerstall gehen - das ist vorerst wegen der Geflügelpest nicht erlaubt.

Nach weiteren Funden gilt in Dithmarschen die Aufstallungspflicht.

Nach weiteren bestätigten Fällen von Geflügelpest an der Westküste in Schleswig-Holstein hat der Kreis Dithmarschen eine allgemeine Aufstallungspflicht erteilt.Im Kreis Nordfriesland gilt ein Aufstallungsgebot in bestimmten Gebieten.

Außerdem ist Kreis Steinburg die Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung mit 16 Enten und Hühnern amtlich festgestellt worden.

Am Freitagabend wurde das Veterinäramt über auffällige Tierverluste in der Haltung informiert. Umgehend wurde eine Untersuchung der Tiere durchgeführt. Die entnommenen Proben wurden im Landeslabor in Neumünster untersucht und aviäre Influenza des Subtyps H5 nachgewiesen. Am Sonntag hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene Tötung und fachgerechte Entsorgung aller verbliebenen Tiere der Geflügelhaltung ist erfolgt.

Erste Fälle im Herbst 2021 - Gänsemast betroffen

Weiße Gänse.
Betroffen ist ein Gänsemastbetrieb.

Es gibt neue Nachweise der Geflügelpest in Nordfriesland und Dithmarschen

Das Geflügelpest-Geschehen in Schleswig-Holstein weitet sich erneut aus. Nach einem ersten Fund auf den Halligen hat das Friedrich-Löffler-Institut den ersten Fall der Geflügelpest in einem Betrieb mit rund 700 Mastgänsen im Kreis Dithmarschen festgestellt.

Nach mehrmonatiger Pause ohne Geflügelpest wurden in den letzten Wochen nunmehr 18 Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Nordfriesland bestätigt. Bei den Untersuchungen wurde in allen Proben der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N1 nachgewiesen.

Nachdem in der jetzt betroffenen Hausgeflügelhaltung am Freitag tote Tiere untersucht wurden, musste heute der gesamte Bestand nach den rechtlichen Vorgaben getötet werden.

Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern um den Betrieb besteht. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden von den Kreisen Dithmarschen und Steinburg zur Verfügung gestellt und sind den Allgemeinverfügungen der Kreise zu entnehmen.

ürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, verendete Wasser- und Greifvögel unverzüglich an die Behörden zu melden. Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.

Erster Nachweis der Geflügelpest im Herbst 2021

Eine Pfeifente läuft über das Gras.
Im Frühjahr und im Herbst rasten Pfeifenten an der Westküste Schleswig-Holsteins.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Erreger des Subtyps H5N1 bei einem Wildvogel in Schleswig-Holstein bestätigt.

Die Proben einer im Kreis Nordfriesland verendet aufgefundenen Pfeifente wurden im Rahmen des ganzjährig in Schleswig-Holstein stattfindenden Wildvogel-Monitorings am Landeslabor Schleswig-Holstein untersucht und an das FLI weitergeleitet. Es handelt sich um den ersten Nachweis von Geflügelpest in Schleswig-Holstein seit Mitte Juni.

Die weitere Entwicklung wird von den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein intensiv beobachtet. Derzeit wird lokal begrenzt eine geringe Anzahl von Totfunden verzeichnet, weitere Proben wurden daher bereits zur Untersuchung entnommen. Der aktuelle Nachweis der Geflügelpest bei einem Wildvogel in Schleswig-Holstein kann ein erster Hinweis auf mögliche weitere Nachweise sein.

Alle Geflügelhalterinnen und –halter werden daher zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umsetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.

Geflügelpest stark zurückgegangen

Hühner im Stall

Der bislang schwerste Ausbruch der Geflügelpest in Schleswig-Holstein klingt ab. Vorsicht ist jedoch weiterhin notwendig.

Hühner im Stall
Damit es nicht zu einem erneuten Ausbruch kommt, sollen Geflügelhalter:innen auch weiterhin Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Eine Pfeifente, ein Brachvogel und ein Wanderfalke waren im Oktober 2020 die ersten bekannten Opfer, tausende weitere Vögel sollten folgen: Mehr als ein halbes Jahr breitete sich die Geflügelpest in Schleswig-Holstein aus. Seit einigen Wochen gibt es jedoch Grund zum Aufatmen: Die bestätigten Fälle bei Wildvögeln sind deutlich zurückgegangen. Zuletzt wurde das Virus Mitte Juni bei zwei Graugänsen in Nordfriesland nachgewiesen.

Lage verbessert sich

"Das Geflügelpest-Geschehen 2020/2021 stellt das bislang größte, schwerste und am längsten andauernde Geschehen dar", bilanzierte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht. Seit den ersten Ausbrüchen sei das Virus bei rund 700 Wildvögeln in Schleswig-Holstein bestätigt worden. "Der derzeitige starke Rückgang der Nachweise lässt hoffen, dass wir die Geflügelpest zunächst überstanden haben", sagte Albrecht.

Deshalb werden nun die Biosicherheitsvorkehrungen in den Geflügelhaltungen gelockert, die die Landesregierung im November vorgeschrieben hatte, erklärte der Minister. Auch die angeordnete Pflicht zur Aufstallung wurde mittlerweile landesweit aufgehoben.

Gemeinsamer Einsatz gegen das Virus

Die Geflügelpest habe alle Beteiligten stark gefordert, sagte Albrecht: "Ich möchte daher allen Geflügelhalterinnen und -haltern für die gute und konsequente Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz ihrer Geflügelbestände danken. Für den unermüdlichen und fachkundigen Einsatz danke ich zudem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreise und kreisfreien Städten sowie des Landeslabors, LKN, LLUR und des Landwirtschaftsministeriums."

Erneuten Ausbruch vermeiden

Um eine erneute Ausbreitung des Virus rechtzeitig zu erkennen, werden in ganz Schleswig-Holstein weiterhin Wildvögel sowie Hausgeflügel regelmäßig untersucht. Wer verendete Wildvögel findet, soll diese sofort dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt melden.

Albrecht appellierte an die Geflügelhalter:innen, die bisherigen Sicherheitsvorkehrungen auch weiterhin konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem dürfen sie kein Wasser trinken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem muss der Bestand bei vermehrten Verlusten auf den Geflügelpest-Erreger untersucht werden.

Hintergrund

Im bundesweiten Vergleich war Schleswig-Holstein als erstes Bundesland und mit mehr als der Hälfte aller in Deutschland bestätigten Fälle am stärksten von der Geflügelpest bei Wildvögeln betroffen. Dank der konsequenten Seuchenvorsorge und -bekämpfung konnte die Anzahl der Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen auf insgesamt zehn Fälle beschränkt werden.

Weitere Informationen

Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (Stand: 14. Juni 2021)

Weitere Informationen zur Geflügelpest

Geflügelpest: Weniger Nachweise im Land

Hinter einem Zahn ist ein Huhn zu sehen
Die ersten Landkreise haben Ende April 2021 den Umfang der Aufstallung bereits angepasst.

Erste Landkreise bewerten das Infektionsrisiko neu und haben in einigen Regionen die Stallpflicht für Geflügel gelockert

Hinter einem Zahn ist ein Huhn zu sehen
Die ersten Landkreise haben Ende April 2021 den Umfang der Aufstallung bereits angepasst.

Noch immer ziehen nordische Wasservögel durch Schleswig-Holstein. Doch die Zahl der Geflügelpestnachweise im Land nimmt allmählich ab - und ist bundesweit rückläufig. Deshalb hat das Umweltministerium die Kreise und kreisfreien Städte nun gebeten, lokal neu zu bewerten, wie hoch das Infektionsrisiko in der jeweiligen Region ist. Überprüft werden sollte außerdem, inwiefern und ob weiterhin eine Stallpflicht erforderlich ist.

Lage ist regional unterschiedlich

Allgemein ist in Schleswig-Holstein ein Rückgang der Infektionszahlen auszumachen - allerdings fällt dieser regional unterschiedlich aus. So haben die Kreise Pinneberg, Nordfriesland, Ostholstein und Plön bereits Ende April das dort geltende Ausmaß der Aufstallung an die Situation angepasst und auf bestimmte Regionen beschränkt. Fortgeführt wird die Stallpflicht dementsprechend überall dort, wo sich Geflügelhaltungen in der Nähe von Gewässern befinden und wo weiterhin Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen wird. "Ich hoffe, dass wir den Höhepunkt des Geschehens hinter uns haben", sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht. "Eine landesweite Aufstallung von Geflügel ist deshalb nicht mehr erforderlich."

Für eine vollständige Entwarnung ist es zu früh. Denn noch immer wird bei Wildvögeln die Geflügelpest nachgewiesen.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Jan Philipp Albrecht

Vögel unter Beobachtung

Weiterhin beobachten die Behörden die Lage genau. Das sogenannte Monitoring kranker und verendeter Wildvögel wird fortgesetzt. Die einheitlichen Hygienemaßnahmen für Halterinnen und Halter von Geflügel, die das Ministerium in seiner Allgemeinverfügung vorsieht, gelten weiterhin.

1.500 Fälle von Geflügelpest nachgewiesen

Seit Oktober 2020 sind mehr als 1.500 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und in Hausgeflügelhaltungen festgestellt worden. Seit Herbst waren bisher zehn Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen mit mehr als 134.000 Tieren zu verzeichnen. Betroffen waren sowohl Kleinhaltungen als auch große gewerbliche Geflügelhaltungen. Bei Wildvögeln sind verschiedene Erreger nachgewiesen worden.

Tote Vögel dem Veterinäramt melden

Bürgerinnen und Bürger können beim Monitoring zur Geflügelpest helfen. Wer tote Vögel entdeckt, sollte sie nicht anfassen, sondern dem zuständigen Veterinäramt melden. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollten Geflügelhalterinnen und -halter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren. Zuletzt grassierte die Geflügelpest im Winter 2016/2017 in Schleswig-Holstein: Die seinerzeit nachgewiesenen Geflügelpestviren der Subtypen H5N8, H5N5 und der im Jahr 2018 festgestellte Subtyp H5N6 stellen vor allem eine Gefahr für Vögel dar. Es wurden keine Infektionen von Menschen beobachtet.

Weitere Informationen

Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Häufig gestelle Fragen und Antworten zur Geflügelpest

Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts

Aufstallpflicht wird teilweise gelockert

Ein Huhn schaut im Stall durch das Gitter.
Ein Huhn steht im Hühnerstall und schaut durch das Gitter.

Geflügel in Teilen von Pinneberg, Nordfriesland und Plön muss nicht mehr im Stall bleiben.

Nachdem einige Wochen keine Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln in bestimmten Gebieten zu verzeichnen waren, hat der Kreis Pinneberg ab 22. April 2021 die Aufstallungspflicht gelockert: Eine Stallpflicht ist nun nur noch in bestimmten Gebieten entlang von Gewässern erforderlich. Auch der Kreis Nordfriesland hat die Aufstallpflicht geändert: Hier ist eine Aufstallung auf Gebiete entlang der Küste, auf die Inseln sowie bestimmte Gewässer beschränkt.

Ebenfall hat der Kreis Plön eine Allgemeinverfügung veröffentlicht; sie gilt zunächst vom 1. bis 15. Mai 2021 und sieht vor, dass eine Aufstallpflicht für Geflügelhalter in Gebieten entlang der Ostsee und um bestimmte Seen vorgesehen ist.

Die Kreise und kreisfreien Städte sind für die Anordnung und die teilweise Aufhebung der Aufstallungspflicht zuständig. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter erhalten weitere Informationen beim jeweiligenVeterinäramt.

Junghennen aus Nordrhein-Westfalen betroffen

Hühner in einem Stall

Halterinnen und Halter, die Tiere aus Aufzuchtbetrieb gekauft haben, sollten wachsam sein.

Anlass zu erhöhter Wachsamkeit bietet der Ausbruch der Geflügelpest in einem großen Aufzuchtbetrieb für Junghennen in Nordrhein-Westfalen. Denn von dort aus sind in mehrere Bundesländer, darunter vor allem an Klein- und Kleinsthaltungen, Tiere abgegeben worden.

Nach Angaben der Behörden in Nordrhein-Westfalen kann ein Verkauf von Junghennen aus dem betroffenen Betrieb über mobilen Geflügelhandel, etwa direkt aus dem Transportfahrzeug des Händlers beispielsweise auf Märkten oder Raststätten, auch nach Schleswig-Holstein nicht ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der möglicherweise durch Zukauf über diesen mobilen Handel betroffenen Betriebe in Schleswig-Holstein liegen den Behörden bislang jedoch keine Erkenntnisse vor.

Damit die Geflügelpest sich nicht weiter ausbreitet, werden alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die seit dem 12. März 2021 Junghennen über den mobilen Handel aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, gebeten, sich bei den jeweiligen Veterinärämtern der Kreise und kreisfreien Städte zu melden. So können in Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt – sofern erforderlich – weitere Maßnahmen, wie eine Testung der Tiere auf den Geflügelpesterreger, ergriffen werden.

Weitere Informationen in der Pressemitteilung vom 29. März 2021

"Geflügelpest ist immense Belastung für Naturraum"

Das Bild zeigt Alpenstrandläufer, die im Wattenmeer nach Nahrung suchen.
Jahr für Jahr überwintern die Alpenstrandläufer im schleswig-holsteinischen Wattenmeer.

Von 10.000 im Watt überwinternden Strandläufern sind beinahe 3000 Tiere gestorben.

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht sieht in der aktuellen Geflügelpest-Epidemie eine immense Belastung für den Vogelbestand und die Geflügelwirtschaft im Land. "Wir haben den schwersten Ausbruch der Geflügelpest in Schleswig-Holstein zu verzeichnen. Seit fünf Monaten verenden täglich Tiere an dem Virus. Das ist eine immense Belastung für den Naturraum und eine große Herausforderung für alle Beteiligten, mit dieser Situation umzugehen. Die Bewältigung der Geflügelpest-Epidemie ist nur durch den unermüdlichen Einsatz aller Beteiligten in den verschiedensten Bereichen möglich", sagte Albrecht in seiner Rede vor dem schleswig-holsteinischen Landtag.

Bislang sind in Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit dem aktuellen Ausbruch rund 17.000 Wildvögel verendet. Bei 533 Wildvögeln erfolgte der konkrete amtliche Nachweis. Damit ist Schleswig-Holstein das im bundesweiten Vergleich am stärksten und am flächendeckendsten betroffene Bundesland. Die Nachweise zeigen, dass rund 100 Vogelarten betroffen sind, teilweise in hoher Anzahl. So sind von den etwa 10.000 Knutt-Strandläufern, die im Wattenmeer überwintern, fast 3.000 gestorben. Dies ist Ausdruck eines hohen Infektionsdrucks in der Umwelt und stellt hierbei nur die Spitze des Eisbergs dar.

Hinzu kommen zehn Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen, in deren Folge rund 134.000 Stück Geflügel gemäß Geflügelpest-Verordnung getötet werden mussten. Zuletzt wurden im März innerhalb von sieben Tagen zwei Ausbrüche in großen gewerblichen Legehennenhaltungen sowie zwei Ausbrüche in Kleinhaltungen in insgesamt drei Kreisen festgestellt. In den zu diesen Fällen eingerichteten Restriktionszonen befinden sich rund 1,7 Millionen Stück Geflügel, die besonderen Überwachungsmaßnahmen unterliegen. Bundesweit ist die Zahl der Geflügelpestausbrüche in Hausgeflügelhaltungen in den letzten Wochen noch einmal stark angestiegen und liegt mittlerweile bei mehr als 120 Ausbrüchen.

Weitere Informationen in der Pressemitteilung vom 24. März 2021

Erneut Geflügelpest in Hühnerhaltung

Hennen stehen in einem Stall
Das Geflügelpestvirus ist hochansteckend - gerade für Geflügel, das in hoher Anzahl gehalten wird, stellt es eine große Gefahr dar.

In einem Stall mit 53.000 Legehennen im Kreis Plön wurde Geflügelpest bestätigt.

Hennen stehen in einem Stall
Das Geflügelpestvirus ist hochansteckend - gerade für Geflügel, das in hoher Anzahl gehalten wird, stellt es eine große Gefahr dar.

Die Geflügelpest trifft erneut eine Hühnerhaltung: Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in einer großen Geflügelhaltung mit etwa 53.000 Legehennen im Kreis Plön einen weiteren Fall der Geflügelpest bestätigt. Alle Tiere müssen nun getötet werden, um ein Ausbreiten der Infektion zu vermeiden. So sieht es die Geflügelpest-Verordnung vor.

Zweiter Ausbruch innerhalb einer Woche

Nachdem bereits letzes Wochenende eine Hühnerhaltung mit 76.000 Tieren betroffen war, ist dies der zweite große Ausbruch innerhalb einer Woche. Das Veterinäramt ist aufgrund vermehrter Todesfälle im Bestand vom Hoftierarzt unterrichtet worden und hat umgehend amtliche Proben entnommen. Die Untersuchungen am Landeslabor sind noch am selben Tag eingeleitet worden; Proben wurden zur Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut versendet.

Restriktionszonen für Geflügelhaltungen in der Nähe

In dem betroffenen Betrieb wurden Vorkehrungen nach der Geflügelpest-Verordnung angeordnet. So wurden unter anderem Restriktionszonen eingerichtet: Rund um den Betrieb befindet sich ein Sperrbezirk im Umkreis von drei Kilometern. Im Umkreis von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb besteht ein Beobachtungsgebiet. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich Regelungen für Geflügelhaltungen, zum Beispiel ein Transportverbot für lebende Tiere. Weitere Informationen werden vom Kreis Plön zur Verfügung gestellt und sind der Allgemeinverfügung des Kreises zu entnehmen.   

Wieder mehr Fälle im Land

Landesweit wurden darüber hinaus seit Anfang der Woche mehr als 40 weitere Proben von Wildvögeln aus den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Ostholstein, Stormarn, Plön, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg sowie der Hansestadt Lübeck im Landeslabor positiv vorgetestet. Eine Bestätigung der Befunde durch das FLI steht noch aus.

Insgesamt sind mittlerweile 133.000 Tiere dem Virus zum Opfer geworden.

Minister appelliert an Betriebe und zeigt sicht betroffen.

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht: "Schon seit Monaten sind die Maßnahmen der Biosicherheit im Land sehr hoch, die Auflagen für all jene, die privat oder gewerblich Geflügel halten, sehr streng. Fälle wie diese zeigen, wie wichtig unser Handeln ist. Dass innerhalb nur weniger Tage erneut so viele Tiere getötet werden müssen, macht mich persönlich sehr betroffen. Ich fordere alle Tierhalterinnen und Tierhalter auf, äußerst wachsam zu sein – das ist enorm wichtig für den Schutz unserer Tiere.“

Dass innerhalb nur weniger Tage erneut so viele Tiere getötet werden müssen, macht mich persönlich sehr betroffen.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Jan Philipp Albrecht

Tote Vögel dem Veterinäramt melden

Bürgerinnen und Bürger können beim Monitoring zur Geflügelpest mithelfen. Wer tote Vögel entdeckt, sollte sie nicht anfassen, sondern dem zuständigen Veterinäramt melden. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollten Geflügelhalterinnen und -halter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren. Zuletzt grassierte die Geflügelpest im Winter 2016/2017 in Schleswig-Holstein: Die seinerzeit nachgewiesenen Geflügelpestviren der Subtypen H5N8, H5N5 und der im Jahr 2018 festgestellte Subtyp H5N6 stellen vor allem eine Gefahr für Vögel dar. Es wurden keine Infektionen von Menschen beobachtet.

Weitere Informationen

Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Häufig gestelle Fragen und Antworten zur Geflügelpest

Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts

Geflügelpest in Plöner Betrieb

Einige Hennen stehen im Stall eines Geflügelbetriebs.
In einer Geflügelhaltung mit rund 76.000 Legehennen im Landkreis Plön ist die Geflügelpest ausgebrochen.

In einer Haltung mit 76.000 Legehennen im Kreis Plön wurde Geflügelpest bestätigt. Landwirtschaftsminister Albrecht ruft zu erhöhter Vorsicht auf.

Einige Hennen stehen im Stall eines Geflügelbetriebs.
In einer Geflügelhaltung mit rund 76.000 Legehennen im Landkreis Plön ist die Geflügelpest ausgebrochen.

Schwerer Schlag für einen Geflügelbetrieb im Kreis Plön: Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in einer großen Geflügelhaltung mit etwa 76.000 Legehennen im Kreis Plön einen weiteren Fall der Geflügelpest bestätigt. Alle Tiere müssen nun getötet werden, um ein Ausbreiten der Infektion zu vermeiden. So sieht es die Geflügelpest-Verordnung vor.

Dritter Ausbruch innerhalb von zwei Tagen

Der Kreis Plön ist somit der dritte Landkreis in Schleswig-Holstein, der innerhalb von zwei Tagen den Ausbruch der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung amtlich festgestellt hat. Nachdem das Veterinäramt aufgrund vermehrter Todesfälle im Bestand vom Hoftierarzt unterrichtet worden ist, hatte es umgehend amtliche Proben entnommen. Die Untersuchungen am Landeslabor sind noch am selben Tag eingeleitet worden; Proben wurden zur Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut versendet.

Restriktionszonen für Geflügelhaltungen in der Nähe

In dem betroffenen Betrieb wurden Vorkehrungen nach der Geflügelpest-Verordnung angeordnet. So wurden unter anderem Restriktionszonen eingerichtet: Rund um den Betrieb befindet sich ein Sperrbezirk im Umkreis von drei Kilometern. Im Umkreis von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb besteht ein Beobachtungsgebiet. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich Regelungen für Geflügelhaltungen, zum Beispiel ein Transportverbot für lebende Tiere. Weitere Informationen werden vom Kreis Plön zur Verfügung gestellt und sind der Allgemeinverfügung des Kreises zu entnehmen.   

Wieder mehr Fälle im Land

Darüber hinaus hat das Friedrich-Loeffler-Institut 22 weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in den Kreisen Dithmarschen, Ostholstein, Plön, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, Stormarn und der Hansestadt Lübeck bestätigt. Die Gesamtzahl der im aktuellen Geschehen bestätigten Nachweise bei Wildvögeln beträgt somit rund 485. Insgesamt sind seit Oktober 2020 rund 17.000 verendete Wildvögel in Schleswig-Holstein aufgefunden worden.

In neun schleswig-holsteinischen Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 81.000 Tieren ist die Geflügelpest seither nachgewiesen worden. Bundesweit sind im Geflügelpest-Geschehen knapp 90 Haltungen in elf Bundesländern betroffen.

Minister appelliert an Betriebe

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht wies während einer Pressekonferenz am Sonntag auf die steigenden Zahlen im Land und auf die schwierige Situation für die Betriebe hin. "Der Fall zeigt, dass sich die Situation im Land in Bezug auf das Geflügelpestgeschehen leider wieder verschärft." Nachdem seit Ende Dezember keine Fälle in Geflügelhaltungen mehr verzeichnen mussten, zeige die derzeitige Zunahme von Fällen bei Wildvögeln und Hausgeflügel, dass der Infektionsdruck aktuell wieder deutlich zugenommen hat.

Ich appelliere an alle Halterinnen und Halter von Geflügel, die bestehenden Hygienemaßnahmen zum Schutz der Bestände aufrechtzuerhalten und wo immer erforderlich zu optimieren.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Jan Philipp Albrecht

Tote Vögel dem Veterinäramt melden

Bürgerinnen und Bürger können beim Monitoring zur Geflügelpest mithelfen. Wer tote Vögel entdeckt, sollte sie nicht anfassen, sondern dem zuständigen Veterinäramt melden. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollten Geflügelhalterinnen und -halter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren. Zuletzt grassierte die Geflügelpest im Winter 2016/2017 in Schleswig-Holstein: Die seinerzeit nachgewiesenen Geflügelpestviren der Subtypen H5N8, H5N5 und der im Jahr 2018 festgestellte Subtyp H5N6 stellen vor allem eine Gefahr für Vögel dar. Es wurden keine Infektionen von Menschen beobachtet.

Weitere Informationen

Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Häufig gestelle Fragen und Antworten zur Geflügelpest

Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts

In zwei Kleinhaltungen ist Geflügelpest ausgebrochen

Mehrere Hühner stehen im Freien auf einem Hof.

Bei weiteren 24 Wildvögeln ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Erstmals befindet sich darunter der neue Subtyp H5N4 im Kreis Plön.

In zwei Geflügelhaltungen im Land sind weitere Fälle der Geflügelpest bestätigt worden. Erstmals sind hier auch der Kreis Stormarn und der Kreis Rendsburg-Eckernförde betroffen.

Weiterhin sind dem Veterinäramt des Kreises Stormarn auffällige und bereits verendete Tiere in einer gemischten Kleinhaltung von etwa 150 Tieren verschiedener Hühnerarten, Puten und Wassergeflügel gemeldet worden, das amtliche Proben entnommen hatte. Auch in einer ebenfalls gemischten Kleinhaltung von etwa 25 Hühnern, Enten und Gänsen im Kreis Rensburg-Eckernförde hat das Veterinäramt aufgrund vermehrter Todesfälle im Bestand amtliche Proben entnommen.

Zudem hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) 24 weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in den Landkreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Plön, Stormarn, Herzogtum-Lauenburg sowie in der Stadt Neumünster bestätigt. Mehr als 30 weitere Einsendungen aus den vergangenen zwei Wochen stehen derzeit noch zur Betätigung durch das FLI aus. Die seit dem Jahreswechsel bestätigten Nachweise erhöhen sich damit innerhalb einer Woche von knapp 70 auf mehr als 90. Erstmalig findet sich darunter auch ein Nachweis des neuen Subtyps H5N4 im Kreis Plön.

Erstmals Subtyp H5N4 nachgewiesen

Zwei Schwäne schwimmen im Wasser.
In der Flensburger Förde schwimmen zwei Schwäne.

Bei einem Schwan und einer Möwe in Ostholstein ist erstmals in Schleswig-Holstein dieser Subtyp festgestellt worden.

Erstmals ist Geflügelpest des Subtyps H5N4 in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden: bei einem Schwan und einer Möwe aus Heiligenhafen, Kreis Ostholstein. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Wochen bei 70 weiteren Wildvögeln aus den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg sowie in der Hansestadt Lübeck das Geflügelpestvirus nachgewiesen

Nachdem die Zahlen zu Beginn des Jahres langsam gesunken sind, ist nun wieder ein Anstieg zu erkennen. Seit Beginn dieser Woche wird dabei ein erneuter Anstieg von positiven Befunden an West- und Ostküste sowie dem Binnenland im Landeslabor verzeichnet. Deutschlandweit sind rund 440 Fällen der Geflügelpest bestätigt; etwa 70 Prozent aller Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln in Deutschland entfallen auf Schleswig-Holstein.

1800 Gänse in Dithmarschen betroffen

Eine Schar Gänse auf einer grünen Wiese.

Die Vögel im Landkreis Dithmarschen mussten getötet werden. Elf weitere Bundesländer melden Geflügelpest bei Wildvögeln.

Der Geflügelpesterreger ist in einer Gänsehaltung im Kreis Dithmarschen bestätigt worden. Dort befinden sich rund 1.800 Gänse. Nachdem das Veterinäramt aufgrund vermehrter Tierverluste in der Haltung amtliche Proben genommen hatte, wurden noch am selben Tag die Untersuchungen im Landeslabor Schleswig-Holstein eingeleitet, die das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt hat. Gemäß Geflügelpest-Verordnung wurden die Gänse getötet, um den Ausbruchsbetrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen eingerichtet worden.

Außerdem wurde bei 46 verendetet aufgefundenen Wildvögeln aus den Landkreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg und Ostholstein der Geflügelpesterreger nachgewiesen. Die Zahl der landesweiten Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln im aktuellen Geschehen ist damit auf insgesamt 372 gestiegen. Hierbei wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N3 sowie in einem Fall H5N1 nachgewiesen. Derzeit bestehen keine Hinweise darauf, dass die nachgewiesenen Influenzaviren Infektionen beim Menschen ausgelöst haben. 

Bundesweit sind aktuell neben Schleswig-Holstein Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln in elf weiteren Bundesländern und Fälle von Geflügelpest bei Hausgeflügel in vier weiteren Bundesländern erfolgt.

Weitere Totfunde an der Westküste

Spülsaum mit Seegras und Austernfischern
Spülsaum mit Seegras und Austernfischern

Rund 15.700 tote Wildvögel sind inzwischen an der Westküste gefunden worden. Die Stallpflicht besteht weiterhin.

Nach den neuen Zahlen sind 15.700 tote Wildvögel entlang der schleswig-holsteinischen Westküste gefunden worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat nun ingesamt 325 Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein bestätigt.

Etwa 2.700 Kadaver von Knutts wurden seit Beginn der vergangenen Woche eingesammelt, die meisten hiervon zur Wochenmitte. In allen bisher zur Bestätigung an das FLI eingesandten Proben der Knutts wurde erstmalig im Rahmen des aktuellen Geschehens Geflügelpest des Subtyps H5N3 nachgewiesen. In den Proben der weiteren betroffenen Vogelarten wurden landesweit die Subtypen H5N8 oder H5N5 nachgewiesen.

11.000 tote Wildvögel gefunden

Eine Henne steht inmitten anderer Hühner in einem Stall.

Im Vergleich zum Geflügelpestgeschehen 2016/17 bereits mehr als doppelt so viele Nachweise bei Wildvögeln vor.

Nach den neusten Zahlen sind 11.000 tote Wildvögel entlang der schleswig-holsteinischen Westküste gefunden worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat 17 weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein bestätigt - somit sind nun 280 Fälle nachgewiesen. Etwa die Hälfte der Nachweise erfolgte bei Nonnengänsen. Mit dem erstmaligen Nachweis der Geflügelpest im Kreis Stormarn sind nun in allen Kreisen und einer kreifreien Stand in Schleswig-Holstein Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln erfoglt.

9.600 tote Wildvögel gefunden

Austernfischer fliegen über das Wattenmeer. Das Bild ist an der Hallig Langeness entstanden.
Austernfischer fliegen über das Wattenmeer an der schleswig-holsteinischen Westküste.

Immer mehr verendete Wildvögel werden an der schleswig-holsteinischen Westküste gezählt.

Inzwischen sind mehr als 9.600 tote Wildvögel entlang der schleswig-holsteinischen Westküste gefunden worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat 41 weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein bestätigt - somit sind nun 264 Fälle nachgewiesen. Die Befunde stammen aus den Landkreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Pinneberg, Segeberg, Rendsburg-Eckernförde und Herzogtum Lauenburg. Daneben wurde die Geflügelpest erstmals bei zwei Wildvögeln aus Ostholstein nachgewiesen, einer Möwe und einem Greifvogel.

Auch eine weitere Geflügelhaltung ist nun betroffen: Es handelt sich dabei um eine Gänsehaltung im Kreis Dithmarschen, in der nach Angaben des Kreises etwa 630 Tiere gehalten werden. Sie alle sind bereits gemäß der Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt worden.

Geflügelpest auf Pellworm

Inmitten einer Gruppe Möwen landet eine Ente
Eine Ente landet an einem Gewässer in Schleswig-Holstein.

In einer Gänsehaltung mit 650 Tieren ist die Geflügelpest ausgebrochen. Nun müssen die Tiere getötet werden.

Inmitten einer Gruppe Möwen landet eine Ente
Eine Ente landet an einem Gewässer in Schleswig-Holstein.

Die Geflügelpest breitet sich weiter im Land aus: Das Friedrich-Loeffler-Institut hat 54 weitere Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln bestätigt. Die Gesamtzahl der bestätigten Fälle liegt damit bei 223. Erstmals liegen nun Geflügelpestbefunde bei Wildvögeln aus den Landkreisen und Lauenburg vor, wo eine Möwe und eine Nonnengans beziehungsweise eine Wildente positiv getestet worden sind. 

Zudem ist nun der vierte Fall der Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt worden. Betroffen ist eine Gänsehaltung auf der Insel Pellworm im Kreis Nordfriesland. Nach Angaben des Kreises werden dort etwa 650 Tiere gehalten. In der Haltung wurden Maßnahmen nach Geflügelpest-Verordnung eingeleitet, die Tiere müssen getötet werden. Um den Ausbruchsbetrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen einzurichten, die aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen.

Zudem hat sich die Zahl der entlang der Westküste vom schleswig-holsteinischen Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz gezählten verendeten Wildvögel auf mehr als 8.000 erhöht.

Neuer Geflügelpest-Nachweis

Eine Schar Gänse auf einer grünen Wiese.

In einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Die Tiere müssen nun getötet werden.

Eine Schar Gänse auf einer grünen Wiese.
In der Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland sind neben Enten und Hühnern auch Gänse betroffen.

Zum dritten Mal in diesem Herbst haben sich Tiere in einer Geflügelhaltung in Schleswig-Holstein mit der umgangssprachlich auch als Vogelgrippe bezeichneten Tierseuche angesteckt. Die Expert:innen des Friedrich-Loeffler-Instituts wiesen das Virus des Subtyps H5N8 in einem Betrieb in Nordfriesland mit mehr als 1.000 Enten, Gänsen und Hühnern nach.

Sperrzonen eingerichtet

Gemäß der Geflügelpest-Verordnung wurden rund um den Ausbruchsbetrieb sogenannte Restriktionszonen eingerichtet. Diese bestehen aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Hof. In diesen Zonen gelten bestimmte Sonderregelungen für Geflügelhaltungen. So ist es unter anderem verboten, lebendige Tiere zu transportieren.

"Der aktuelle Fall zeigt, dass der Infektionsdruck nach wie vor hoch ist", sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht und appellierte an alle Geflügelhalter, sich an die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen zu halten.

Nordfriesland bleibt Hotspot

Seit Beginn des Geflügelpestgeschehens Ende Oktober ist Nordfriesland der am stärksten betroffene Kreis in Schleswig-Holstein. Seit dem Ausbruch haben die Beschäftigten des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz entlang der Westküste knapp 6.000 verendeten Wildvögel gefunden – davon mehr als 5.000 im Kreis Nordfriesland.  

Wachsam bleiben

Die Landesregierung ruft die Bürger:innen dazu auf, tote oder krank erscheinende wildlebende Wasser- oder Greifvögel nicht zu berühren, einzufangen oder vom Fundort zu entfernen, sondern diese bei den Veterinärämtern des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt zu melden. Diese organisieren das Einsammeln und Testen der Tiere.

Weitere Informationen

Themenseite: Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Hygiene im Hühnerstall

Ein Mann steht mit Straßenschuhen im Hühnerstall.
Mit Straßenschuhen in den Hühnerstall gehen - das ist vorerst wegen der Geflügelpest nicht erlaubt.

Für gewerbliche oder private Geflügelhalter in Schleswig-Holstein gelten nun einheitliche Biosicherheitsvorschriften

Wer in Schleswig-Holstein Geflügel hält, sollte einheitliche Hygieneregeln beachten: Schutzkleidung im Hühnerstall tragen, Desinfektionsmatten verwenden, um Schuhe zu reinigen, und Besuchern den Zutritt zum Hühnerstall nicht gestatten. So ist es in der Allgemeinverfügung zu den Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen verfügt, die das Landwirtschaftsministerium heute erlassen hat. Damit wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter im Land geschaffen. Die Allgemeinverfügung tritt am 12. November 2020 in Kraft und ist für alle gewerblichen oder privaten Geflügelhalter in Schleswig-Holstein verbindlich.

Grund für die neuen Regelungen ist die sich weiterhin ausbreitende Geflügelpest in Schleswig-Holstein. Inzwishcen sind mehr als 4000 verendete Wildvögel gezählt worden.

Allgemeine Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung und Geflügelhobbyhaltungen

Landesweite Stallpflicht

Ein Hahn kräht inmitten einer Schar Hühner.
Ab sofort gilt die landesweite Stallpflicht für jegliches Geflügel in Schleswig-Holstein.

Weil acht Kreise in Schleswig-Holstein von der Geflügelpest betroffen sind, müssen die Tiere in den Stall.

Weil sich die Geflügelpest weiter im Land ausbreitet, dürfen Hühner, Puten, Enten und Gänse aus Nutztierhaltungen in Schleswig-Holstein wegen der Geflügelpest bis auf weiteres nicht mehr ins Freie. Diese landesweite Stallpflicht ist bundesweit die erste, die ein Bundesland in diesem Herbst durchsetzt. Sie gilt unabhängig von Betriebsart oder -größe. Einen Erlass hat das Landwirtschaftsministerium bereits an die kreisfreien Städte und Kreise gesendet. Die Verfügungen der Kreise und kreisfreien Städte werden noch innerhalb dieser Woche in Kraft treten. Mit der landesweiten Stallpflicht soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auch auf Nutztierbestände übergreifen kann.

Inzwischen liegen 115 bestätigte Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln aus sieben Kreisen und einer kreisfreien Stadt vor. Neben den bereits betroffenen Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde und zuletzt Steinburg gibt es auch Nachweise aus den Landkreisen Schleswig-Flensburg, Segeberg, Plön und der Stadt Neumünster. Dabei sind neben Gänsen und Enten wiederum mehrere Möwen und Greifvögel wie Mäusebussarde oder Wanderfalken betroffen. Der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz hat bereits mehr als 3.000 verendete Wildvögel gezählt.

Landkreis Segeberg betroffen

Das Bild zeigt ein Fasan auf einer grünen WIese.
In einer kleinen Geflügelhaltung mit 36 Fasanen, Hühnern und Enten im Landkreis Segeberg ist die Geflügelpest nachgewiesen worden.

In einer kleinen Geflügelhaltung mit Hühnern, Fasanen und Enten ist die Geflügelpest ausgebrochen.

Erstmals ist im Kreis Segeberg die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Betroffen ist eine kleine Geflügelhaltung, die aus 36 Tieren mit Hühnern, Fasanen und Enten besteht. Der Kreis ordnet zum Schutz aller Geflügelbestände kreisweit eine Aufstallung an: Sowohl privat als auch gewerblich gehaltenes Geflügel muss nun entweder in geschlossenen Ställen oder in einer sogenannten Schutzvorrichtung gehalten werden. 

Geflügelpest auch in Steinburg

Das Bild zeigt Möwen, die auf einem Geländer am Nord-Ostsee-Kanal sitzen.
Inzwischen ist auch bei einigen Möwen die Geflügelpest nachgewiesen worden.

Inzwischen liegen Nachweise aus vier Landkreisen vor. Insgesamt 75 Wildvögel wurden positiv getestet.

Die Zahl der Geflügelpest-Nachweise bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein hat sich weiter erhöht: Nun liegen 75 positive Nachweise bei Wildvögeln vor. Außerdem greift die Tierseuche auf weitere Landkreise über: Neben den bereits betroffenen Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde hat nun auch der Kreis Steinburg den ersten Fall bei einem Wildvogel gemeldet. Neben Wildgänsen und Wildenten sind auch mehrere Möwen sowie zwei Brachvögel und ein Austernfischer betroffen.

Der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz hat seit dem Beginn des Geschehens bereits mehr als 2.700 verendete Wildvögel gezählt. Die Anzahl der tot aufgefundenen Vögel hat sich damit innerhalb von nur zwei Tagen fast verdoppelt.

Kranke Tiere auf Hallig Oland

Eine Henne steht inmitten anderer Hühner in einem Stall.

Zudem ist die Tierseuche bei einer Wildgans im Landkreis Rendsburg-Eckernförde nachgewiesen worden.

Erstmals ist in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland die Geflügelpest festgestellt worden: Betroffen ist eine kleine Haltung auf der Hallig Oland. Sie besteht aus 57 Hühnern, von denen innerhalb kurzer Zeit acht Tiere verstarben. Alle Tiere der Geflügelhaltung sind gemäß Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt worden.

Darüber hinaus erfolgten 27 neue Nachweise in der schleswig-holsteinischen Wildvogelpopulation - erstmals ist auch bei einer Wildgans aus dem Landkreis Rendsburg-Eckernförde der Geflügelpesterreger nachgewiesen worden. Somit gibt es nun Geflügelpest-Fälle in den Landkreisen Nordfriesland, Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde. Allein innerhalb der verganenen 24 Stunden hat der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz 590 weitere verendete Wildvögel an der Westküste gezählt.

1000 tote Vögel gefunden

Ein Schwarm Nonnengänse landet zur Rast an der schleswig-holsteinischen Westküste.
Ein Schwarm Nonnengänse landet zur Rast an der schleswig-holsteinischen Westküste.

An der Westküste Schleswig-Holsteins breitet sich die Tierseuche unter Wildvögeln weiterhin aus.

Innerhalb nur weniger Tage sind an der Westküste rund 1.000 verendete Wildvögel gezählt worden. Die Mitarbeiter des und eingesammelt schleswig-holsteinischen Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz haben die toten Tiere eingesammelt und entsorgt, damit sich keine Raubvögeln infizieren, die erkrankte und verendete Tieren fressen.

Seit Ausbruch der Geflügelpest in Schleswig-Holstein wurde die Geflügelpest nun bei insgesamt 18 Wildvögeln in den Landkreisen Nordfriesland und Dithmarschen festgestellt.

Fälle auch in Dithmarschen

Gänse

In Nordfriesland und Dithmarschen sind neun weitere Wildvögel mit der Geflügelpest infiziert.

Neun weitere Wildvögel, die in den Landkreisen Nordfriesland und Dithmarschen verendet aufgefunden worden sind, sind ebenfalls mit der Geflügelpest infiziert. Damit liegen nun insgesamt zwölf bestätigte Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein vor - ausgemacht werden konnten die Subtypen H5N5 und H5N8. Eine Aufstallung wird dementsprechend auch in Dithmarschen in definierten Gebieten angeordnet.

Neben Schleswig-Holstein haben auch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln gemeldet. In Hamburg wurde der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 bei einer Wildente und in Mecklenburg-Vorpommern der Subtyp H5N5 bei einem Greifvogel nachgewiesen.

Tote Wildvögel in Nordfriesland

Eine Pfeifente läuft über das Gras.
Im Frühjahr und im Herbst rasten Pfeifenten an der Westküste Schleswig-Holsteins.

Bei einer Pfeifente, einem Brachvogel und einem Wanderfalken ist Geflügelpest nachgewiesen worden.

Bei einem Großen Brachvogel, einer Pfeifente und einem Wanderfalken ist in Nordfriesland der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Das ist bei dem sogenannten passiven Wildvogel-Monitoring, also der Untersuchung von verendet aufgefundenen Wildvögeln, festgestellt worden. Bereits seit Ende Juli 2020 ist aus Russland und Kasachstan eine Serie von Geflügelpest-Ausbrüchen des Subtyps H5N8 bei Geflügel und Wildvögeln gemeldet worden. Die betroffenen Regionen liegen auf der Route von migrierenden Wasservögeln, die im Herbst nach Europa ziehen. 

Das Veterinäramt des Kreises hat nach den bestätigten Fällen bei den drei Wildvögeln die Aufstallung von Geflügel in Küstennähe und in weiteren Wildvogelrastgebieten angeordnet. Das Monitoring im ganzen Land ist verstärkt worden.

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