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Thema : Geflügelpest

Stallpflicht für Geflügel fällt

Landesweit gibt es immer weniger Geflügelpest-Fälle. Nun dürfen Hühner und Gänse wieder ins Freie - mit Ausnahmen.

Letzte Aktualisierung: 05.04.2017

Eine Schar Gänse auf einer grünen Wiese.
Zum ersten Mal seit Monaten dürfen Gänse, Hühner und anderes Geflügel wieder die Ställe verlassen. Es gibt aber Ausnahmen.

Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts ist es die heftigste und am längsten andauernde Geflügelpest-Epidemie, die Europa und Deutschland seit dem Beginn der Aufzeichnungen getroffen hat. Nun zeichnet sich ein Ende der Seuche ab. "Die Zahl der Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln hat seit der zweiten Märzhälfte spürbar nachgelassen. Daher ist es nach gründlicher Abwägung nun angemessen, den nächsten Schritt zu gehen und den Tieren von vielen Halterinnen und Haltern wieder freien Auslauf zu gönnen", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Ende der Stallplicht mit Auflagen

Auf Grundlage eines neuen Erlasses des Landwirtschaftsministeriums können die Kreise und kreisfreien Städte nun landesweit die Aufstallungspflicht auf begrenzte Gebiete reduzieren. An bestimmten Orten besteht sie allerdings weiterhin:

  • in Risikogebieten entlang der Küsten an Ost- und Nordsee (drei Kilometer), an Binnengewässern und Flüssen mit besonderer ornithologischer Bedeutung sowie an Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätzen für über März hinaus bleibende Arten, zum Beispiel Gänse
  • in gemäß Geflügelpest-Verordnung eingerichteten Restriktionszonen
  • in Gebieten mit hoher Geflügeldichte (mehr als 500 Tiere pro Quadratkilometer), wenn in dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt innerhalb der letzten 30 Tage die Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt wurde - an einem Fundort außerhalb der genannten Risikogebiete. Das betrifft derzeit noch die Kreise Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg sowie die Stadt Neumünster. Die Kreise und kreisfreien Städte legen die Größe des Aufstallungsgebietes fest - auf Gemeinde- und Stadtteilebene nach den örtlichen Gegebenheiten.

Kreise und kreisfreie Städte entscheiden

"Damit kann ein erheblicher Teil des Geflügels wieder ins Freie. Um die noch bestehenden Risiken, insbesondere in den Gebieten mit besonderer ornithologischer Bedeutung, zu senken, gilt dort die Stallpflicht weiter", sagte Habeck. Die Umsetzung des Erlasses liegt bei den Kreisen und den kreisfreien Städten. Entsprechend beeinflussen die örtlichen Gegebenheiten den konkreten Zeitpunkt, ab wann in welchem Kreis die Stallpflicht nur noch in Risikogebieten gilt. So gibt es zum Beispiel aufgrund der Geflügelpestnachweise im März bei Wildvögeln in den Kreisen Ostholstein, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Segeberg sowie den Städten Lübeck und Neumünster in unterschiedlichem Umfang noch von Restriktionszonen betroffen, in denen gemäß Geflügelpest-Verordnung derzeit weiter aufgestallt werden muss. Die Frist für viele dieser Gebiete läuft in den kommenden Tagen aus.

Weiterhin strenge Biosicherheitsvorkehrungen

Für die Geflügelhaltungen, die ihre Tiere nicht mehr aufstallen müssen, gelten dennoch weiterhin strenge Biosicherheitsvorkehrungen:

  • Die Tiere dürfen ausschließlich im Stall oder unter einem Dach gefüttert werden, damit Wildvögel keinen Zugang zu den Futterstellen haben. Futterreste sind zu vermeiden oder unverzüglich zu beseitigen.
  • Ein Tränken erfolgt ebenfalls geschützt vor Wildvögeln. Das Tränkwasser hat Trinkwasserqualität und wird entsprechend der Geflügelpest-Verordnung keinem natürlichen Oberflächenwasser entnommen.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, werden gemäß Geflügelpest-Verordnung für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt.
  • Zudem müssen die Halterinnen und Halter dafür Sorge tragen, dass das Geflügel keinen Zugang zu natürlichen oder künstlichen Wasserstellen hat, welche auch für Wildvögel zugänglich sind. Dies kann beispielsweise durch einfach aufzustellende Maschendrahtzäune um entsprechende Wasserstellen erfolgen.

"Ein Grundmaß an Vorsicht ist weiterhin geboten, ein gewisses Restrisiko bleibt auch jetzt bestehen“, sagte Habeck. "Die Geflügelpest bedeutet für alle Beteiligten – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerium, der Kreisveterinärbehörden, des Landeslabors, der Ordnungsämter, Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter – seit Monaten enorme Anstrengungen. Für die überaus große geleistete Arbeit, die Ausdauer und Geduld sei allen gedankt. Im großem und Ganzen sind wir bislang gut durch die Krise gekommen, auch wenn die notwendige Stallpflicht für die Tiere der Freilandhalterinnen und -halter eine harte Einschränkung war und in den Risikogebieten weiterhin ist."

Auch bundesweit Rückgang der Nachweise bei Wildvögeln

In Schleswig-Holstein grassieren die vergangenen Monate parallel zwei Subtypen des Geflügelpesterregers: H5N8 und H5N5. Besonders betroffen war zuletzt die südliche Hälfe des Landes. Dort wurden bis Mitte März 17 Fälle von Geflügelpest in der Wildvogelpopulation amtlich festgestellt. Seit dem 20. März waren es nur noch Nachweise an sechs Fundorten, konzentriert auf die Kreise und kreisfreien Städte Dithmarschen, Segeberg, Stormarn, Lübeck, Neumünster und Herzogtum Lauenburg. Ein Verdachtsfall im Kreis Ostholstein befindet sich derzeit noch in der Abklärung.

Auch bundesweit nimmt die Zahl der Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln seit Mitte März ab. Von 1.129 gemeldeten Fällen in der Wildvogelpopulation seit Beginn der Geflügelpest im November 2016 entfallen 22 amtliche Feststellungen auf die Zeit ab der zweiten Märzhälfte.

Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes

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