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Thema : Geflügelpest

Januar 2017: Entschädigung für Freilandbetriebe

Die landesweite Stallpflicht gilt nach wie vor. Deshalb unterstützt das Land nun die Produzenten von Freilandeiern.

Letzte Aktualisierung: 27.01.2017

Hühner in einem Stall
Die Stallpflicht gilt in Schleswig-Holstein vorerst weiterhin.

"Die Stallpflicht aufrechtzuerhalten, ist keine leichte Entscheidung", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck. Man wolle Freilandhaltung, weil diese dem Tierwohl und den Wünschen der Verbrauchern am Ehesten entspräche. Um die Tiere aktuell am Besten zu schützen, sei die Stallpflicht neben anderen Schutzvorkehrungen weiter erforderlich.

Keine Entwarnung

Erst Anfang der Woche war die Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb mit rund 33.000 Tieren im Kreis Steinburg ausgebrochen. Auch bei toten Wildvögeln werden die inzwischen zwei Geflügelpest-Erreger H5N8 und H5N5 nach wie vor nachgewiesen.

Obwohl bei weitem nicht alle tot aufgefundenen Wildvögel untersucht werden konnten, sind bis zum 23. Januar bundesweit fast 600 Fälle von H5N8 bei Wildvögeln gemeldet worden.

Probleme für Freilandhaltungen

Die andauernde Stallpflicht stellt die Produzenten von Freilandeiern vor Probleme: Nach Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist dürfen sie ihre Eier nach EU-Recht nicht mehr als Freilandeier vermarkten. Landwirtschaftsminister Robert Habeck hat gemeinsam mit weiteren Amtskollegen darum den Bund gebeten, bei der Europäischen Kommission für eine Flexibilisierung der strikten Frist einzutreten. Auch weitere EU-Staaten halten das für erforderlich. "Aber die Bundesregierung vertritt die Position, dass die 12-Wochen-Frist auch in so einer außergewöhnlichen Situation strikt anzuwenden ist", sagte Habeck.

Ausgleichsgelder vom Land

Um die Einbußen wenigstens abzufedern, will das Land den betroffenen Geflügelhaltern deshalb Ausgleichsgelder zur Verfügung stellen. Pro Betrieb gilt eine EU-rechtlich festgelegte Obergrenze von 15.000 Euro. "Es ist eine Ausnahmesituation, in der wir die Landwirte nicht alleine lassen wollen. Daher nutzen wir den Spielraum, den wir haben", erklärte der Minister.

Betroffen sind in Schleswig-Holstein rund 57 Betriebe mit etwa 250.000 Plätzen. Den Betrieben, die aktuell ausschließlich für Freilandhaltung registriert sind, will das Land unbürokratisch die Registrierung als "Bodenhaltung" ermöglichen.

Themenseite zur Geflügelpest

Umfangreiche weitere Informationen und eine Übersichtskarte der Restriktionsgebiete finden Sie auf der Themenseite zur Geflügelpest.

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