Seit 2006 werden mit dem Landesprogramm Schutzengel öffentliche Träger gefördert, um sozialen und gesundheitlichen Risiken für Schwangere und Familien mit kleinen Kindern präventiv zu begegnen. Zum 01.04.2008 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein eingeführt und hat in § 7 die Bedeutung früher und rechtzeitiger Hilfen und Leistungen gesetzlich verankert.
Mit der Landesförderung sollen niedrigschwellige und bedarfsorientierte Angebote Früher Hilfen an Orten entwickelt und umgesetzt werden, an denen Schwangere und Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen angesprochen und erreicht werden können. Dies können Familienzentren, Familienbildungsstätten, Kindertagesstätten, Mehrgenerationenhäuser, Beratungsstellen aber auch andere Einrichtungen sein. Ergänzend dazu können auch aufsuchende Angebote gefördert werden.
Die Zielgruppe sind Schwangere und Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren. Im Landesprogramm Schutzengel steht vor allem eine Unterstützung von Familien im Bereich der selektiven/sekundären Prävention im Vordergrund. Es ist anzustreben, die besonderen räumlichen Voraussetzungen zur Erreichbarkeit von Angeboten zu berücksichtigen.
Darüber hinaus werden niedrigschwellige Angebote Früher Hilfen für Familien gefördert, die auf eine engere strukturelle Vernetzung der beiden Systeme Gesundheitswesen und Jugendhilfe ausgerichtet sind (Willkommensbesuche in Geburtskliniken, Sprechstunden durch Fachkräfte Früher Hilfen in Arztpraxen u.a.).
Weitere Informationen
Förderrichtlinie des Landesprogramms Schutzengel vor Ort
Konzept Schutzengel
Ansprechperson