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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Landesprogramm Wirtschaft

Das Land Schleswig-Holstein hat für die Förderperiode 2014-2020 mit dem Landesprogramm Wirtschaft (LPW) ein neues Wirtschaftsförderprogramm aufgelegt.

Letzte Aktualisierung: 01.11.2023

Unter dem Slogan "Wir fördern Wirtschaft" werden in diesem Programm Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) und des Landes gebündelt.

Das LPW verfolgt das Ziel, die Stärken des Landes weiter auszubauen, aber auch die strukturschwächeren Regionen zu unterstützen. Das Programm richtet sich an gewerbliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Wirtschaftsfördergesellschaften und Einrichtungen bzw. Unternehmen des öffentlichen Rechts.

Die IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) und die WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH) sind vom Wirtschaftsministerium beauftragt, die Förderungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft umzusetzen.

Datenschutz: Datenschutzinformation zum LPW  (PDF, 330KB, Datei ist barrierefrei)

Informationen zu Fördermöglichkeiten

Weitergehende Informationen über die Fördermöglichkeiten finden Sie hier: 

www.ib-sh.de/die-ibsh/foerderprogramme-des-landes/lpw/

www.wtsh.de/foerderberatung-der-wtsh/

Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG) sowie Förderrichtlinien für das Landesprogramm Wirtschaft (LPW): mehr lesen

Liste der Vorhaben im LPW

Liste der Vorhaben im LPW in der aktuellen Förderperiode (Seite der IB.SH, wird halbjährlich aktualisiert): Link zur IB.SH

EFRE 2014 - 2020

Schwerpunkte der Förderung sind die Stärkung der regionalen Innovationspotenziale, Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaftsstruktur, die Unterstützung der Energiewende und den Aufbau umweltgerechter Wirtschafts- und Infrastrukturen sowie die nachhaltige Nutzung bestehender Ressourcen.

Gemeinschaftsaufgabe "Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Schwerpunkte der Förderung sind gewerbliche Investitionen und Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur. Ebenso werden nichtinvestive Maßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen, Kooperations- und Vernetzungsvorhaben in den strukturschwachen Regionen des Landes (C- und D-Fördergebiete) unterstützt.

GRW - Weiterführende Informationen

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