Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit in der Schwentine
Die Schwentine ist eines der bedeutendsten und größten Fließgewässer in Schleswig-Holstein mit einem Einzugsgebiet von 726 km2.
Letzte Aktualisierung: 10.08.2016
Sie entspringt am Bungsberg (Kreis Ostholstein) und durchquert das östliche Hügelland von Ost nach West und mündet nach rund 65 Kilometern in die Kieler Förde. Dabei überwindet die Schwentine einen Höhenunterschied von 110 Metern. Prägend sind die zahlreichen Seen im Schwentineverlauf und deren Stauhaltungen.
Seit 2004 erfolgt in der Schwentine der Umbau der Stauhaltungen und die kontinuierliche Beseitigung von Wanderhindernissen für Fische. Mittlerweile sind sechs große Stauanlagen in der Schwentine von der Mündung in Kiel bis hinauf nach Malente für eine stromauf gerichtete Wanderung der Fische durchgängig gestaltet worden. Mit der Maßnahme zur Wiederherstellung der Gewässerduchgängigkeit der Schwentine an der Neumühle wurde dieser Prozess fortgesetzt und die siebte Stauanlage durchgängig gestaltet.
Träger der Maßnahme ist der Wasser- und Bodenverband Schwentine, der bereits in der Vergangenheit an seinen Verbandsgewässern zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Fließgewässerökologie durchgeführt hat. Die ersten Überlegungen zur Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit an der Neumühle begannen 2010 und endeten mit dem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren im August 2015. In der fünfjährigen Planungsphase waren viele einflussnehmende Faktoren zu berücksichtigen und eine enge und intensive Abstimmung mit verschiedenen Behörden, dem Wasser- und Bodenverband Schwentine, dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeressschutz (LKN) gepflegt. Der LKN hat die bauliche Umsetzung der Maßnahme als Bewilligungsbehörde LKN betreut, das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren wurde von der unteren Wasserbehörde des Kreises Ostholstein durchgeführt. Die Stadt Eutin hat die Fläche für das 200 m lange Umgehungsgerinne um die Neumühle herum kostenfrei zur Verfügung gestellt .
Die Baumaßnahme beinhaltete im Wesentlichen:
Außerbetriebnahme der alten Stauanlage Neumühle
Herstellung eines 200 m langen Umgehungsgerinnes um die Neumühle herum
Neubau der Stauanlage mit automatischer Steuerung des Wasserstandes (für den Großen Eutiner See) mit zusätzlicher Hochwasserentlastungseinrichtung
Die im Herbst 2015 begonnenen Bautätigkeiten zur Herstellung der Gewässerdurchgängigkeit in der Schwentine sowie der Umbau der Stauanlage Neumühle in Eutin-Fissau wurden im Frühjahr 2016 abgeschlossen. Die bauliche Abnahme erfolgte im Juni 2016.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme ist somit die Schwentine von der Mündung bei Kiel bis hinauf nach Kasseedorf (Kreis Ostholstein) auf rund 57 Kilometer für aquatische Lebewesen durchgängig aufwärts passierbar. Zusätzlich wird durch die Neugestaltung der Stauanlage mit automatischer Wasserstandsregelung eine Vergleichmäßigung des Abflusses des Großen Eutiner Sees erreicht. Weiterhin ist eine präventive Steuerung zur Vermeidung von Hochwasserspitzen bzw. Extremniedrigwasser möglich.
Anlass für diese Maßnahme ist die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), welche die Erreichung eines guten gewässerökologischen Zustandes zum Ziel hat. Mit Abschluss dieser Maßnahme wird der gute Zustand im gesamten Hauptlauf der Schwentine gemäß WRRL noch nicht erreicht, aber ein wichtiger Baustein wurde hinzugefügt. Für die Zukunft sind noch weitere Projekte vorgesehen, die unter anderem der Verbesserung der Gewässerstruktur und der Förderung der Eigendynamik dienen sollen.
Projektinformationen über die Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit der Schwentine an der Neumühle (Stand: 08.2016)
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