Der Begleitausschuss zum Landesprogramm ländlicher Raum 2014 bis 2022
Letzte Aktualisierung: 03.10.2022
Der Begleitausschuss – ein wichtiger Partner bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesprogramms ländlicher Raum 2014 bis 2022
Auf der Grundlage von Artikel 47 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 vom 17.12.2013 und Artikel 74 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 ist nach der Annahme des eingereichten Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014 bis 2022 durch die Europäische Kommission ein Begleitausschuss einzurichten.
Kernaufgabe des Begleitausschusses ist die Überwachung der leistungsfähigen und wirksamen Umsetzung des Programms. Zu den Aufgaben gehören ferner die Kontrolle und Mitsprache der sachgerechten Ausgestaltung der Finanzen, die Einhaltung der im Bewertungsplan festgelegten Bewertungen und Evaluierungen, wie zum Beispiel die jährlichen Durchführungsberichte, die in den Jahren 2017 und 2019 zu erstellenden erweiterten Berichterstattungen sowie die Ex-post-Bewertung des Programms. Des Weiteren bringt sich der Begleitausschuss bei der Ausarbeitung von Auswahlkriterien ein und wird regelmäßig über die Umsetzung der Strategie der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit informiert.
Der Begleitausschuss setzt sich aus Mitgliedern der Bundes- und Landesregierung, der lokalen Aktionsgruppen sowie Sprecherinnen und Sprecher folgender Partnerbereiche zusammen:
Land- und Forstwirtschaft
Umwelt und Naturschutz
kommunale Gebietskörperschaften
Wirtschaft und Arbeit
übergreifende Politikbereiche.
Der Begleitausschuss für die Förderperiode 2014 – 2022 hat sich in seiner Sitzung am 09.06.2015 konstituiert. Die Geschäftsordnung mit Stand 19.06.2018 finden Sie hier:
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