Die Ausgleichszulage wird als Kompensation für Einkommensnachteile für landwirtschaftliche Flächen gewährt, die auf den Inseln ohne Straßenanbindung an der Westküste Schleswig-Holsteins (Amrum, Föhr, Pellworm, Sylt) bewirtschaftet werden.
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
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