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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Ausgleichszulage



Letzte Aktualisierung: 11.01.2024

Eiderstedt (Luftbild)

Die Ausgleichszulage wird als Kompensation für Einkommensnachteile für landwirtschaftliche Flächen gewährt, die auf den Inseln ohne Straßenanbindung an der Westküste Schleswig-Holsteins (Amrum, Föhr, Pellworm, Sylt) bewirtschaftet werden.

Karte des Fördergebietes (PDF, 235KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Folgende Gemeinden liegen in diesem Gebiet:

  • Alkersum
  • Borgsum
  • Dunsum
  • Hörnum
  • Kampen
  • List
  • Midlum
  • Nebel
  • Nieblum
  • Norddorf
  • Oevenum
  • Oldsum
  • Pellworm ohne Südfall und Süderoog
  • Süderende
  • Sylt
  • Utersum
  • Wenningstedt
  • Witsum
  • Wittdün
  • Wrixum
  • Wyk auf Föhr

Hier finden Sie die Richtlinie für die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage).

Abhängig vom Bewirtschaftsungssystem sind verschiedene Fördersätze vorgesehen. Diese sind der Tabelle zu entnehmen.

FlächenumfangGrünland mit TierhaltungAckerbau/ Marktfrucht
bis 200 ha160 Euro je ha60 Euro je ha
über 200 ha152 Euro je ha

57 Euro je ha

Antragstellung

Im Frühjahr 2024 können gemeinsam mit dem elektronischen Sammelantrag wieder Förderanträge gestellt werden.

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Standort Nord
Abteilung 2 – Landwirtschaft
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
0461 804-1
Poststelle.Flintbek@llnl.landsh.de

AnsprechpartnerInnen im Ministerium

Marthe Rißmann
Tel.: 0431 988 5200
marthe.rissmann@mllev.landsh.de

Doris Neuschäfer
Tel.: 0431 988 5054
doris.neuschaefer@mllev.landsh.de

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

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