Gefördert wird Umbau instabiler und stärker risikobehafteter Bestände in standortgerechte Laub- und Mischbestände. Durch diese Maßnahme wird die Widerstandskraft der Wälder gestärkt. Die Wälder können ihrer klimaschützenden Aufgabe insbesondere vor dem Hintergrund der durch den Klimawandel erhöhten Risiken, z.B. durch Stürme oder Schädlingsbefall, dauerhaft nachkommen.
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.6.3.3.
Begünstigte
Begünstigte können Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, ausgenommen Bund und Länder, sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes in der jeweils geltenden Fassung sein. Ausgenommen ist die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten (SHLF).
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Höhe der Förderung
Die Förderungen erfolgen als Anteilsfinanzierung.
Die Höhe der Förderung beträgt
70 % der nachgewiesenen Ausgaben bei Laub- Nadelmischkulturen mit einem Laubbaumanteil von mindestens 40 %, in Natura 2000-Gebieten mindestens 60 %,
85 % der nachgewiesenen Ausgaben bei Laubbaumkulturen einschließlich mit bis zu 20 % Nadelbaumanteil.
Unbezahlte, freiwillige Arbeitsleistungen der Empfänger und ihrer Familienangehörigen (Eigenleistung) sind zu 80% der Ausgaben, die sich bei Vergabe der Arbeiten an Unternehmer ergeben würden, förderfähig.
Sachleistungen der Empfänger sind zu 80 % des Marktwertes förderfähig.
Auswahlverfahren
Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Auswahl erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Nicht verwendete Mittel stehen für den nächsten Stichtag zur Verfügung.
Antragstellung
Die Förderanträge sind auf vorgegebenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Abteilung Forstwirtschaft, Hamburger Straße 115 in 23795 Bad Segeberg einzureichen. Formulare sind dort erhältlich.
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Abteilung Forstwirtschaft
Hamburger Straße 115
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/9598-0
sowie die regional ansässigen Beratungsförster
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
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