Gefördert werden Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung. Der ökologische und chemische Zustand der oberirdischen Gewässer soll somit verbessert werden (z.B. durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen; Verbesserung der Durchgängigkeit; Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft).
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.5.3.6.
Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume M07.0008
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Amtsblatt Nr. L 327 vom 22/12/2000 S. 0001 - 0073)
Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) HOAI
Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur-und des Küstenschutzes" GAK-Gesetz-GAKG
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013
Auswahlverfahren
Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (sechsmal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
6 Calls pro Jahr: 01.02., 01.04., 01.06., 01.08., 01.10., 01.12.
Budget: Das Jahresbudget 2024 beträgt 2.065.165,00 €.
Stichtag 01.02.: 5/20 des Jahresbudgets
Stichtag 01.04.: 5/20 des Jahresbudgets
Stichtag 01.06.: 4/20 des Jahresbudgets
Stichtag 01.08.: 4/20 des Jahresbudgets
Stichtag 01.10.: 1/20 des Jahresbudgets
Stichtag 01.12.: 1/20 des Jahresbudgets
Antragstellung
Anträge sind über die zuständigen unteren Wasserbehörden an die für die jeweilige Flussgebietseinheit zuständige Dienststelle des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH) zu stellen.
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