Navigation und Service

Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Modernisierung ländlicher Wege

Letzte Aktualisierung: 18.09.2024

Einspurige Straße in freier Landschaft
Einspurige Straße in freier Landschaft

Kurzbeschreibung der Maßnahme

Die Förderung von Investitionen zur Anpassung ländlicher Wege und Brücken an die modernen Verkehrsanforderungen führt zu einer Erleichterung des Alltags-, Schul- und Arbeitsverkehrs und trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Wohnstandort-qualität der ländlichen Gemeinden bei.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt EL 0410-03 des GAP-Strategieplans.

Begünstigte
Gemeinden und Gemeindeverbände

Art der Unterstützung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Höhe der Förderung

  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 53 % der förderfähigen Kosten.
  • Die Förderung darf einen Zuschuss von 100.000,- € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).
  • Es kommen nur Investitionen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von bis zu 2 Mio. Euro in Betracht.

Rechtsgrundlagen

  • Richtlinie zur Förderung der Modernisierung ländlicher Wege in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2023 – 2027
  • Artikel 73 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115
  • GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland
  • Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur-und des Küstenschutzes" GAK-Gesetz-GAKG
  • GAK-Rahmenplan – Förderbereich 1: "Integrierte ländliche Entwicklung"

Auswahlverfahren

Teilintervention EL-0410-03-a: Modernisierung ländlicher Wege (PDF, 98KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (zweimal jährlich) vorliegenden bewilligungsreifen Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Stichtage und Budgets

  • 2 Stichtage pro Jahr: 01.04. und 01.11.
  • Um an den Auswahlstichtagen teilnehmen zu können, muss der Eingang der Anträge beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLNL) möglichst bis zum 15.02. bzw. 15.09. zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur Durchführung der ZBau-Prüfung im LLNL erfolgt sein.
  • Budget: jeweils halbes Jahresbudget (plus ggf. Restbudgets der vorherigen Stichtage)

Gesamtbudget: 8,0 Mio. Euro
Jahresbudget: 1,6 Mio. Euro
1. Stichtag: 01.04.2025 (Antragseingang 15.02.2025)
Budget zum Stichtag: 4.000.000 Euro

Antragstellung
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Abteilung 4 – Ländliche Entwicklung
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel. 04347/704-0
Poststelle.Flintbek@llnl.landsh.de

Ansprechpartner/in

zum Förderprogramm allgemein:
Detlev Brodtmann (MLLEV)
Tel. 0431 988-5157
detlev.brodtmann@mllev.landsh.de
 
zum Antragsverfahren und zu baufachlichen Fragen:
Thomas Selge (LLNL)
Tel. 04347 704-393
Thomas.Selge@llnl.landsh.de

Weitere Downloads/Links

Präsentation über Fördermöglichkeiten (Stand: 01.12.2023) (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen