Die Förderung von Investitionen zur Anpassung ländlicher Wege und Brücken an die modernen Verkehrsanforderungen führt zu einer Erleichterung des Alltags-, Schul- und Arbeitsverkehrs und trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Wohnstandort-qualität der ländlichen Gemeinden bei.
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt EL 0410-03 des GAP-Strategieplans.
Begünstigte
Gemeinden und Gemeindeverbände
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 53 % der förderfähigen Kosten.
Die Förderung darf einen Zuschuss von 100.000,- € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).
Es kommen nur Investitionen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von bis zu 2 Mio. Euro in Betracht.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Förderung der Modernisierung ländlicher Wege in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2023 – 2027
Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (zweimal jährlich) vorliegenden bewilligungsreifen Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Stichtage und Budgets
2 Stichtage pro Jahr: 01.04. und 01.11.
Um an den Auswahlstichtagen teilnehmen zu können, muss der Eingang der Anträge beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLNL) möglichst bis zum 15.02. bzw. 15.09. zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur Durchführung der ZBau-Prüfung im LLNL erfolgt sein.
Budget: jeweils halbes Jahresbudget (plus ggf. Restbudgets der vorherigen Stichtage)
Gesamtbudget: 8,0 Mio. Euro
Jahresbudget: 1,6 Mio. Euro 1. Stichtag: 01.04.2025 (Antragseingang 15.02.2025)
Budget zum Stichtag: 4.000.000 Euro
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