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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Förderung zum Ausbau kommunaler Kläranlagen



Letzte Aktualisierung: 01.07.2024

Biologische Stufe eine Kläranlage

Zu den Zielen der Förderung gehören die Erreichung der Bewirtschaftungsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie nach § 27 Wasserhaushaltsgesetz sowie die Reduzierung der Belastung durch Abwassereinleitungen.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.5.3.2. - 7.2.2 Abwasserbehandlung des LPLR und in der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist befristet bis zum 31.12.2025.

Gefördert werden

  1. Maßnahmen an zentralen öffentlichen Abwasseranlagen in ländlichen Gemeinden, Ortsteilen oder Ortschaften bis zu einer Größe von 5.000 Einwohnerwerten (EW), die keinen überwiegend städtischen oder gewerblichen Charakter haben für
    a) Maßnahmen zur Phosphor-Elimination
    b) Maßnahmen zur Ammoniumstickstoff-Elimination (Nitrifikation)
  2. Maßnahmen zur Erprobung und Optimierung innovativer Reinigungsverfahren mit dem Ziel der Entfernung von Spurenstoffen, Mikroverunreinigungen, Mikroplastik und antibiotikaresistenten Keimen auf kommunalen Kläranlagen.
  3. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Zustimmung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) bei besonderem Interesse des Landes für Maßnahmen zur Phosphor-Elimination oder Ammoniumstickstoff-Elimination (Nitrifikation).

    sofern die Kläranlage nachweislich zur Zielverfehlung nach § 27 WHG beiträgt.

  4. Maßnahmen zur Erweiterung von bestehenden Versuchskläranlagen zur Erprobung von Reinigungsverfahren mit dem Ziel der Entfernung von Spurenstoffen, Mikroverunreinigungen, Mikroplastik und antibiotikaresistenten Keimen.
  5. Machbarkeitsstudien zur Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen zur Elimination von Spurenstoffen. Dabei hat die Machbarkeitsstudie nach den Vorgaben des Leitfadens „Machbarkeitsstudien zur Elimination von Spurenstoffen in Schleswig-Holstein“ zu erfolgen.

Begünstigte

Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts.

Art der Unterstützung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Höhe der Förderung

Bei Maßnahmen

  • zur Phosphor-Elimination (nach Ziffer 1 Buchstabe a) beträgt die Zuwendung bis zu 100 % mit einem Höchstbetrag von maximal 19.000 € nach Verrechnung mit der Abwasserabgabe je Gemeinde.
  • zur Ammoniumstickstoff-Elimination (Nitrifikation) (nach Ziffer 1 Buchstabe b) beträgt die Zuwendung bis zu 80 % der förderungsfähigen Kosten.
  • zur Phosphor-Elimination und zur Ammoniumstickstoff-Elimination (nach Ziffer 1) beträgt die Zuwendung maximal 5.500 € zusätzlich, sofern ein ausreichender Stromanschluss nicht vorhanden ist und dieser erstellt werden muss.
  • zur Erprobung und Optimierung innovativer Reinigungsverfahren (nach Ziffer 2) beträgt die Zuwendung bis zu 80 % der förderungsfähigen Kosten.
  • der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (nach Ziffer 3) beträgt die Zuwendung bis zu 80 % der förderungsfähigen Kosten.
  • zur Erweiterung von bestehenden Versuchskläranlagen (nach Ziffer 4) beträgt die Zuwendung bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten, maximal jedoch 700.000 €.
  • der Machbarkeitsstudien (nach Ziffer 5) beträgt die Zuwendung bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten.

Rechtsgrundlagen

Auswahlverfahren

Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Auswahlkriterien (PDF, 173KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stichtage und Budgets

Maßnahmen

  • zur Phosphor- und Ammoniumstickstoff-Elimination sowie Errichtung eines Stromanschlusses nach Ziffer 1
  • der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Ziffer 3
  • der Machbarkeitsstudien nach Ziffer 5

3 Stichtage: 15.03., 15.08. und 15.10.

- Stichtag 15.03.: 65 % des Jahresbudgets

- Stichtag 15.08.: 30 % des Jahresbudgets plus ggf. Restbudget vom 15.03.

- Stichtag 15.10.: 5 % des Jahresbudgets plus ggf. Restbudget vom 15.03. und 15.08. 

Maßnahmen

  • zur Erprobung und Optimierung innovativer Reinigungsverfahren nach Ziffer 2
  • zur Erweiterung von bestehenden Versuchskläranlagen nach Ziffer 4

1 Stichtag: 15.03. mit 100 % des Jahresbudgets

Gesamtbudget: 2 Mio. €; Jahresbudget: 2 Mio.

Antragstellung

Anträge sind vollständig in schriftlicher Form beim

Landesamt für Umwelt
Dezernat 40 – Technischer Gewässerschutz
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

einzureichen.

Ansprechpartner

zum Antragsverfahren:

Frau Karin Leiseder (LFU)
04347 704-161
Foerderung.Abwasser@llur.landsh.de

zum Förderprogramm allgemein:

Herr Olav Kohlhase (MEKUN
0431 988-7299
olav.kohlhase@mekun.landsh.de

Bei Fragen zur wasserrechtlichen Erlaubnis und Bewilligung sowie zur Verrechnung mit der Abwasserabgabe wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige untere Wasserbehörde.

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