Die Maßnahme dient der Umsetzung der von der EU-Kommission festgelegten Anforderungen an das europaweite Netz Natura 2000 einschließlich der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie mit den artenschutzrechtlichen Verpflichtungen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet der Moorschutz.
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.3.3.3.
a) Flächensicherung durch Erwerb von Grundstücken oder Rechten an Grundstücken, insbesondere auch Ackernutzungsrechten, langfristige Pacht incl. Wertausgleich bei Nutzungseinschränkung, nur in Verbindung mit Ziffer 1 b)
b) biotopgestaltende Maßnahmen, Restaurationsmaßnahmen, Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert einschließlich entsprechender Planungen und Wertausgleich für Flächeneigentümer
Monitoring zur Erfüllung der Berichtspflichten zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie
Begünstigte
zu 1: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Teilnehmergemeinschaften in der Bodenordnung, Stiftungen, als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände, stiftungs- oder vereinseigene Betriebe, natürliche Personen, Land Schleswig-Holstein
zu 2: Land Schleswig-Holstein
Art der Unterstützung
Zuschuss
Höhe der Förderung
Förderungen betragen 100% der förderfähigen Kosten. Nur bei berechtigtem Eigeninteresse des Förderempfängers ist der Fördersatz in Abhängigkeit des Interesses geringer.
Rechtsgrundlage
Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
Antragstellung
Anträge können beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Referat 50, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, gestellt werden.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: