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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien



Letzte Aktualisierung: 27.05.2015

Kinder spielen auf dem Rasen

Die Schwerpunktsetzung in den integrierten Entwicklungsstrategien der Lokalen Aktionsgruppen (AktivRegionen) umfassen die Themen: Klimawandel und Energie, nachhaltige Daseinsvorsorge, Wachstum und Innovation sowie Bildung.

Die Maßnahmen werden von der örtlichen Bevölkerung durch eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) gestaltet, die sich aus öffentlichen und privaten Akteuren zusammensetzen. Dabei werden Interessengruppen aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen aus der Region einbezogen.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.12.3.2.

Zur Richtlinie

Begünstigte
Juristische und natürliche Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich innerhalb der Gebietskulisse einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) haben.

Art der Unterstützung
Projektförderung

Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung wird durch die jeweilige LAG im Rahmen ihrer Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) festgelegt.

Rechtsgrundlage
Artikel 35, 42-44 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Antragstellung
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Abteilung 8 – Ländliche Entwicklung
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
04347/704-0
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de

Ansprechpartner

Ministerium

Kontakt

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Fleethörn 29-31, 24103 Kiel

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Projektberatung, Antragsvordrucke und Einreichung der Antragsunterlagen bei dem jeweils zuständigen Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Weitere Downloads/Links

AktivRegion


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