Haithabu und Danewerk sind herausragende Zeugnisse der Wikingerzeit (8. bis 11. Jh. nach Christus) und seit 2018 Welterbe der UNESCO. Der Handelsplatz Haithabu und die Wallanlagen des Danewerks sicherten an der schmalsten Stelle zwischen Ost- und Nordsee, der Schleswiger Landenge, das Grenzland zwischen Skandinavien und dem europäischen Festland. Das Danewerk wurde über Jahrhunderte von dänischen Königen immer wieder ausgebaut.
Das Danewerk erstreckt sich auf einer Länge von circa 16 Kilometern (Luftlinie) zwischen Haithabu am Haddebyer Noor und Hollingstedt an der Treene. Laut der offiziellen Welterbeliste gehören 227 Hektar als Grundflächen zum Weltkulturerbe und 2.670 Hektar als Pufferzone.
Große Teile des Danewerks und ganz Haithabu sind seit 1950 Naturschutzgebiet. Später (1989) wurde der Umgebungsbereich, das Landschaftsschutzgebiet Haithabu-Danewerk in einer Gesamtgröße von 1808 Hektar ausgewiesen
Die hier vorkommenden Arten und Lebensräume sind selten gewordene und daher wertvolle Überreste einer ursprünglichen Naturlandschaft. Am Danewerk und in Haithabu sind Naturschutz und Denkmalschutz durch gemeinsame Schutz- und Erhaltungsziele eng miteinander verbunden.
Ziel ist die Schaffung, der Erhalt und der Verbund ökologisch wertvoller sowie großflächiger Lebensräume entlang des Danewerkes. Mit einer extensiven Bewirtschaftung wird es dann möglich, selten gewordene Arten und die charakteristischen nährstoffarmen Lebensräume wie zum Beispiel Borstgrasrasen, Magerrasen, Heiden, Mittel- und Eichenkrattwälder zu erhalten und Ackerland und intensiv bewirtschaftetes artenarmes Intensivgrünland in artenreiches Grünland umzuwandeln.
Die Einrichtung und Sicherung von Pufferzonen sowie Veränderungen im landwirtschaftlichen Wegenetz dienen gleichzeitig der Grundsicherung der Flächen auf und am Danewerk und damit dem Denkmalschutz wie auch dem Naturschutz.
Vorgespräche haben den Bedarf eines Flurbereinigungsverfahrens aufgezeigt. Die vordringliche Aufgabe der Flurbereinigung besteht darin, Flächen zu kaufen und zu tauschen, um Pufferzonen zur Minimierung der Schadstoffeinträge und Flächen zur Maßnahmenumsetzung zu schaffen. Die angedeutete Bereitschaft der Landwirte zum Flächentausch und die Einigung auf klare, dauerhafte Grenzen bietet gute Voraussetzungen zur Entflechtung der Landnutzungskonflikte und der möglichen Umsetzung der natur- und denkmalschutzfachlichen Entwicklungsziele unter Berücksichtigung der Agrarstruktur insgesamt und der einzelbetrieblichen Interessen. Einen nicht unerheblichen Beitrag dazu kann auch der Wegebau leisten.
Das Flurbereinigungsverfahren wird die naturschutzfachliche, die denkmalpflegerische, die touristische und die agrarstrukturelle Entwicklung der Region in enger Zusammenarbeit mit dem Archäologischen Landesamt, dem Kreis Schleswig-Flensburg, dem Verein Danewerk/ Haithabu e.V., der Aktiv-Regionen Schlei/ Ostsee und den landwirtschaftlichen Betrieben unterstützen.
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