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Thema : Fischerei

Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse

Das "Landesprogramm Fischerei und Aquakultur" fördert Maßnahmen in diesem Bereich.

Letzte Aktualisierung: 12.02.2024

Was wird gefördert?

  1. Vorhaben im Rahmen der Produktions- und Vermarktungspläne von Erzeugerorganisationen, die zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik der Union beitragen und die Produktions- und Vermarktungsbedingungen der Mitglieder verbessern;
  2. die Unterstützung neu gegründeter Erzeugerorganisationen im Jahr ihrer Anerkennung und in den drei Folgejahren;
  3. Investitionen in die Verarbeitung und / oder Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von max. 1 Mio. Euro;
  4. kollektive Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen, insbesondere solche mit Ausrichtung auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse.

Anmerkung: Für Vorhaben der Direktvermarktung gelten die Bestimmungen zur Förderung von Investitionen in der Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei sowie in der Aquakultur. Weitere Informationen zur Förderung der Direktvermarktung finden Sie unter diesen Menüpunkten.

Wer ist antragsberechtigt?

  • anerkannte Erzeugerorganisationen;
  • Fischereigenossenschaften (im Falle von 3. und 4.);
  • Unternehmen des Handels sowie der Be- und Verarbeitung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse (im Falle von 3.);
  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände und weitere anerkannte Zusammenschlüsse des Fischerei- und Aquakultursektors (im Falle von 4.).

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Zuständig für die Förderung ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL), Dezernat 30 - Fischereiförderung. Für Informationen zur Fördermaßnahme „Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse“ wenden Sie sich an:

Antonie Gräfin zu Eulenburg
04347/704-377
Antonie.GräfinzuEulenburg@llnl.landsh.de

Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung vor der Antragstellung mit der Bewilligungsbehörde abstimmen. Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres (digitalen) Antrages mit obiger Ansprechpartnerin des LLnL telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.

Welche Antragsfristen sind zu beachten?

Eine Antragstellung ist bis auf weiteres möglich. Einen festen Stichtag gibt es derzeit nicht.

Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Förderbudget?

Maßnahmenbetroffenes spezifisches Ziel EMFAFaktuell zur Verfügung stehendes Budget
neu gegründete Erzeugerorganisationen2.2

342.857

  • Vorhaben im Rahmen der Produktions- und Vermarktungspläne
  • Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung
  • Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen
2.2

971.124

Welche Förderrichtlinie ist zu beachten?

Richtlinie zur Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse in Schleswig-Holstein vom 25.01.2023 (hier).

Welches Auswahlverfahren kommt zur Anwendung?

Auf alle eingehenden Förderanträge sind die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien anzuwenden. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit. Maßgeblich sind jeweils die Auswahlkriterien für das betroffene spezifische Ziel.

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