Eine Förderung kann gewährt werden für
- die Verbesserung der Hafeninfrastruktur:
Investitionen in bestehende öffentliche und private Fischereihäfen, sofern diese die Situation für die Fischerei verbessern z. B. im Hinblick auf die Anlandebedingungen, die Sicherheit oder das Rückwurfverbot. Auch der Umbau von Anlandestellen sowie der Bau oder die Modernisierung von Schutzeinrichtungen kann unterstützt werden.
- die nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten:
Diese Maßnahme ermöglicht die Förderung der Arbeit von lokalen Fischereiaktionsgruppen (FLAG), die sich in den durch die Fischerei geprägten Regionen an Nord- und Ostseeküste gebildet haben. Im Zusammenwirken von Politik, Wirtschaft und engagierten Vertretern der Zivilgesellschaft werden gemeinsam nach dem "bottom-up"- (oder LEADER-) Ansatz Maßnahmen für eine integrierte lokale Entwicklung erarbeitet. Jede FLAG hat zum Beginn der Förderperiode eine Entwicklungsstrategie ausgearbeitet, die sich mit der Situation in der Region und den lokalen Potentialen vor Ort auseinandersetzt und daraus Entwicklungsziele und konkrete Projektideen ableitet. Die möglichen Projekte sind vielfältig und reichen von einer stärkeren Verzahnung von Fischerei und Tourismus, der Stärkung der Direktvermarktung, Öffentlichkeitsarbeit für die lokale und nachhaltige Fischerei, Maßnahmen der Diversifizierung bis hin zum Umweltschutz oder auch zum Erhalt des kulturellen Fischereierbes.
Der EMFF-Ansatz für die Fischwirtschaftsgebiete ist grundsätzlich vergleichbar mit der Förderung der ländlichen Entwicklung im ELER (AktivRegionen); entsprechend sind die bestehenden FLAGs eng mit den AktivRegionen verzahnt. Sie bilden jeweils eine spezielle Arbeitsgruppe mit dem Schwerpunktthema "Fischerei" in der jeweiligen AktivRegion.
- Maßnahmen der Integrierten Meerespolitik:
Hierzu gehört die Förderung des Schutzes der Meeresumwelt, insbesondere der Meeresbiodiversität und der geschützten Meeresgebiete (etwa Natura 2000-Gebiete) sowie die Verbesserung der Kenntnisse über den Zustand der Meeresumwelt im Zusammenhang mit der Meeresstrategierahmenrichtlinie.
Förderrichtlinien
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Hafeninfrastrukturmaßnahmen, von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete und von Maßnahmen der Integrierten Meerespolitik in Schleswig-Holstein vom 22.02.2016
(PDF, 147KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Projektauswahlverfahren
Bei der Prüfung von Anträgen für Hafeninfrastruktur-Maßnahmen sind die
Projektauswahlkriterien für die Prioritätsachse 1 des EMFF
(PDF, 220KB, Datei ist nicht barrierefrei) anzuwenden.
Bei der Prüfung von Anträgen zur Integrierten Meerespolitik sind die
Projektauswahlkriterien für die Prioritätsachse 6 des EMFF
(PDF, 205KB, Datei ist nicht barrierefrei) des EMFF anzuwenden.