Kurzabriss digitaler Fischereischein ... Was ist neu?
Mit der Fischereischeinprüfung beliehener Fischereiverband
Erhält Benutzerzugang und kann bestandene Prüfungen direkt im Fischereiregister eintragen.
Enthält Zugangscode und übermittelt diesen an den erfolgreichen Prüfling.
Behörde
Prüfungsnachweise werden vom Register zur Verfügung gestellt.
Kann über eine Software:
- Fischereischeine ausstellen
- Fischereiabgaben ausstellen
- Registereinträge verwalten
Amtliche Fischereiaufsicht oder Polizei
Prüft Echtheit der Dokumente über eigenes Smartphone.
Bürger/Bürgerin
Beantragt Fischereischein und Fischereiabgabe über den Onlinedienst bequem von zu Hause aus.
Die wichtigsten Fragen in Kürze beantwortet:
Wo kann der neue Fischereischein beantragt werden?
Der Fischereischein kann zukünftig sowohl in der Behörde als auch online beantragt werden. Die Bearbeitung über den Onlinedienst wird dabei deutlich günstiger sein und erfordert keine Terminvereinbarung.
Wie lange dauert es, bis ich mein neues Dokument erhalte?
Der Fischereischein steht nach der Beantragung sofort in digitaler Form im Servicekonto des Onlinedienstes oder beim Behördengang per E-Mail oder als Ausdruck zur Verfügung und ist sofort gültig. Die Scheckkarte wird einige Wochen später per Post zugestellt.
Ich habe bereits einen Fischereischein, muss ich das neue Dokument beantragen?
Ja. Es wird eine Übergangszeit für die Digitalisierung bereits ausgestellter Dokumente geben. Je nach Bundesland kann die Frist unterschiedlich ausfallen. Eine Digitalisierung wird auch nach Ablauf der Frist möglich sein, lediglich die Möglichkeit, mit den alten Dokumenten angeln zu gehen, entfällt nach Ablauf der Frist.
Wie lange ist das neue Ausweisdokument gültig?
Der Fischereischein ist künftig lebenslang und bundesländerübergreifend gültig. Bei Umzug in ein anderes Bundesland richtet sich die Fortgeltung nach den dortigen landesrechtlichen Vorschriften.
Schleswig-Holstein wird Fischereischeine, die unter Nutzung von DigiFischDok ausgestellt wurden, unbefristet anerkennen, egal wo sie ausgestellt wurden.
Was ändert sich bei den Kosten für Fischereischein und Fischereiabgabe?
Für die Beantragung des Fischereischeins und die Entrichtung der Fischereiabgabe wird es künftig zwei Fallvarianten geben: Bei Beantragung über einen Onlinedienst wird es im Vergleich zum Behördengang preiswerter, da dann eine vollautomatische Bearbeitung möglich ist. Sofern der Weg über eine örtliche Behörde gewählt wird, fällt dort eine zusätzliche Verwaltungsgebühr an, um den Aufwand für die Behörde zu begleichen. Die Höhe der Fischereiabgabe wird vom Land unabhängig von den Verwaltungsgebühren festgelegt.
Ändert sich etwas an der Fischereiabgabe?
Fischereiabgabe-Klebemarken wird es künftig nicht mehr geben.
Der Fischereiabgabennachweis erfolgt zukünftig über ein personalisiertes Dokument; eine Sammelbestellung wird dadurch zukünftig nicht mehr möglich sein, eine Antragsstellung für Dritte jedoch schon.
Welche Dokumente muss ich künftig beim Angeln mitführen?
Mitzuführen sind in Schleswig-Holstein nach Einführung der neuen digitalen Lösung immer:
Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Handy oder als Ausdruck des digitalen Dokuments) und Nachweis der Fischereiabgabe (in digitaler Form auf dem Handy oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)
Personalausweis (zur eindeutigen Identifizierung; gilt ab dem 16. Lebensjahr)
Bitte beachten Sie, dass dies in anderen Bundesländern abweichend geregelt sein kann.
(Zur Erläuterung: Damit der Fischereischein künftig zeitlebens gültig sein kann, darf er - anders als bislang - nur wenige unveränderliche Merkmale erhalten, entsprechend kein Lichtbild. Daher ist zur Identifizierung künftig unbedingt ein Abgleich mit einem Lichtbildausweis erforderlich.)
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