Löschgruppenfahrzeug 10
Das Löschgruppenfahrzeug 10 (kurz: LF 10) ist das kleinste zurzeit genormte Löschgruppenfahrzeug im deutschen Feuerwehrwesen – DIN 14530 Teil 5. Das Fahrzeug ist gemäß aktueller Norm mit der üblichen Beladung zur Brandbekämpfung und Menschenrettung einschließlich einer vierteiligen Steckleiter (oder alternativ zwei Multifunktionsleitern), vier Pressluftatmer, eines Atemschutzüberwachungssystems, zweier Fluchthauben versehen. Darüber hinaus gehört auch eine Beladung zur Stromversorgung und Ausleuchtung der Einsatzstelle, ein Verkehrsunfallkasten, Schornstein-Werkzeugkasten, Druckbelüfter, Wärmebildkamera, Grobreinigungsmodul, eine Tauchpumpe TP 4/1, Säbelsäge sowie eine Motorsäge zur Ausrüstung.
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10
Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (kurz: HLF 10) basiert unmittelbar auf dem LF 10. Die modulare Erweiterung um einen Rettungssatz wird durch eine eigenständige Norm verdeutlicht – DIN 14530 Teil 26. Ergänzend zur Beladung eines LF 10 gehören hier Spreizer und Schneidgerät sowie Abstütz- und Hebesysteme zur Standardbeladung.
Löschgruppenfahrzeug 20
Im größeren Gerätekoffer beim Löschgruppenfahrzeug 20 (kurz: LF 20) wird ein größerer Löschwassertank sowie ein Schaummitteltank anstelle einer Kanisterlagerung verbaut. Im direkten Vergleich zum LF 10 ist eine Stückzahlerhöhung einzelner Ausrüstungen, zum Beispiel bei der Gruppe Schutzkleidung und Schutzgerät, erfolgt.
Die wesentlichste Erweiterung umfasst die Ausrüstung für die Rettung von Personen höher als im zweiten Obergeschoß durch das Mitführen einer dreiteiligen Schiebleiter sowie Sprungpolster. Eine fahrbare Schlauchhaspel erleichtert den Aufbau einer B-Schlauchleitung und schafft durch diese Art der Lagerung einen Freiraum im Gerätekoffer. Darüber hinaus lässt die zutreffende Norm – DIN 14530 Teil 11 – das Mitführen eines tragbaren Wasserwerfers zu.
Optional ist eine Druckzumischanlage nach DIN EN 16327 möglich.
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20
Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 (kurz: HLF 20) basiert unmittelbar auf dem LF 20. Die modulare Erweiterung um einen Rettungssatz wird durch eine eigenständige Norm verdeutlicht – DIN 14530 Teil 27. Ergänzend zur Beladung eines LF 20 gehören hier Spreizer und Schneidgerät sowie Abstütz- und Hebesysteme zur Standardbeladung.
Optional ist ein Beladungssatz Trennschleifmaschine möglich.
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W
Das Löschfahrzeug TSF-W kann als Besatzung eine Staffel (1/5) aufnehmen und ist mit einer Tragkraftspritze, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter sowie einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8) ausgestattet.
Mit der Standardbeladung nach DIN 14530 Teil 17 ist es gut für die überwiegende Aufgabe Brandbekämpfung ausgelegt. Wie beim LF 10 gehören auch hier vier Pressluftatmer, ein Atemschutzüberwachungssystem und zwei Fluchthauben sowie eine vierteilige Steckleiter für die Menschenrettung zum Grundumfang. Darüber hinaus gehören auch ein Verbandkasten K bzw. ein Notfallrucksack und mind. eine Wärmebildkamera zur Ausrüstung.
In der Basisausstattung werden alle Atemschutzgeräte im Aufbau für ein schnelles Anlegen gehaltert. Daneben besteht auch die Auswahlmöglichkeit eines Mannschaftsraumes für ein Anlegen von Pressluftatmern während der Anfahrt. Ein Auswahlkatalog ermöglicht (unabhängig von der Auswahl der Mannschaftsraumausführung) weitere Ausstattung wie u.a. Einsatzstellenbeleuchtung oder Lichtmast, Beladungssatz B Strom und Beladungssatz C Beleuchtung. Der Beladungssatz A Kettensäge und die Mittelschaumpistole sind Bestandteil der SH-Standards.
Einsatzleitwagen ELW 1
Das nach DIN SPEC 14507-2 genormte Einsatzleitfahrzeug – ELW 1 kann mit seinen vier vollwertigen Sitz-/Arbeitsplätzen neben der Erkundung bereits auf der Anfahrt beginnend als Hilfsmittel zur Führung von taktischen Einheiten genutzt werden.
Im typischen handelsüblichen Kastenwagen sind im verbundenen Fahrer-/Mannschafts-/Funk-/Besprechungsraum ein kombinierter Funk- und Arbeitstisch in „L-Form“ und Möbeleinbauten sowie eine umfangreiche Kommunikationsausstattung untergebracht.
Ein abgeschlossener Geräteraum ist über die Hecktüren zugänglich.
Eine 230-V-Einspeisung, ein Sinus-Wechselrichter, Batterien mit der erforderlichen Kapazität und Ladeeinrichtungen sowie umfangreiche Beleuchtung ermöglichen Betrieb und Nutzung der Kommunikationsausstattung (mind. 3 x MRT, Mehrkreisbesprechungsanlage, Telefon- und Internetanlage, Multifunktionsgerät, 2 fest eingebaute Car-PC´s, Handsprechfunkgeräte, Einsatzleuchten).
Optional sind z. B. ein TETRA-Navigationssystem, ein mobiler Monitor-PC für die Lagekartendarstellung/Präsentation, ein Stromerzeuger, eine seitliche Markise/Markisenvorzelt, ein Wetterschutz bei 90° geöffneten Hecktüren oder auch ein Teleskopauszug (für schwere Beladung) möglich.
Ergänzende Hinweise
Der Aufbau der Leistungsverzeichnisse der Fahrzeuge ist in einem Raster aufgebaut, damit Synergieeffekte bestmöglich bei den Fahrgestellen und den Aufbauten generiert werden können. Das Raster orientiert sich an der jeweils gültigen DIN-Norm der Fahrzeugtypen. Beim Aufbau (Los 2) wird somit ein gleicher Grundumfang bei der Ausstattung vorausgesetzt.
Beispiel:
Aufbau - 10A) LF 10, kein zusätzlicher Beladungssatz
Aufbau - 10B) LF 10, mit Beladungssatz E (Tragkraftspritze)
Aufbau - 10C) HLF 10, kein zusätzlicher Beladungssatz
Bei dem Los 3, "Beladung", wird darauf geachtet, dass die Möglichkeit besteht zwischen "Neubeschaffung" und "vorhanden/Beistellung" zu wählen. Somit besteht die Wahl zwischen einer vollständigen Fahrzeugbeladung; der Abstufung "Teilbeladung" oder eine Beschaffung ohne Beladung. Mit den beiden letztgenannten Wahlmöglichkeiten wird sichergestellt, dass vor kurzem beschafftes voll funktionsfähiges Einsatzgerät nicht unnötiger Weise im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung ersetzt werden muss.
Die Ausrüstung mit Atemschutzgeräten erfolgt mittels Beistellung der Teilnehmenden und ist kein Teil des Ausschreibungsloses "Beladung".