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Thema : Feuerwehr

Einfach und sicher Feuerwehrfahrzeuge kaufen

Unterstützung für Kommunen und Feuerwehren

Ein vereinfachtes Verfahren beim Kauf von Fahrzeugen spart Zeit und Kosten und gibt Rechtssicherheit. Kommunen und Feuerwehren in Schleswig-Holstein können sich für sechs Fahrzeugtypen nach schleswig-holsteinischem Standard an rechtssicheren Sammelbeschaffungen beteiligen. Interessensbekundungen sind ab sofort möglich. Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 31. Dezember 2024.

Letzte Aktualisierung: 06.06.2024

Das Fahrzeug steht vor einer Fahrzeughalle.
Musterfahrzeug LF 10 SH der Freiwilligen Feuerwehr Oldenswort

Kommunen und Feuerwehren in Schleswig-Holstein können sich an rechtssicheren Sammelbeschaffungen beteiligen für die Löschgruppenfahrzeuge 10 (LF10-SH) und 20 (LF20-SH), für die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 10 (HLF10-SH) und 20 (HLF20-SH), für den Einsatzleitwagen 1 (ELW 1-SH) sowie für das Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W-SH) nach schleswig-holsteinischem Standard. Die Kosten für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, für den Vergabeprozess und für die technische Fahrzeugabnahme trägt das Innenministerium. Fachpersonal unterstützt die Wehren bei der Abnahme der Autos.

Partner und Unterstützer

Partner im Projekt sind die KUBUS GmbH und die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH). Die GMSH stellt mit ihrer Plattform www.e-vergabe-sh.de die Rechtssicherheit des Vergabeprozesses her. Die KUBUS GmbH ist verantwortlich für das Leistungsverzeichnis und begleitet die Feuerwehren technisch während der Projektphase.

Unterstützt wird das Projekt auch von den kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband.

E-Mail an: christian.speck@gmsh.de

Bitte achten Sie darauf, dass in Ihrer E-Mail nach Möglichkeit Ihre vollständigen Kontaktdaten enthalten sind.

Fragen und Antworten

Welche Fristen gelten?

Interessensbekundungen sind ab sofort möglich. Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 31. Dezember 2024. Bis zu diesem Stichtag eingegangene Meldungen der Gemeinden werden ohne Obergrenze der Stückzahlen berücksichtigt.

Ein verbindlicher schriftlicher Auftrag zwischen Kommune und GMSH muss bis zum 31. Dezember 2024 geschlossen sein.

Wie lange dauert das Verfahren?

Ein verbindlicher schriftlicher Auftrag zwischen Kommune und GMSH muss bis zum 31. Dezember 2024 geschlossen sein. Ziel ist es, in Abhängigkeit der Menge der zu beschaffenden Fahrzeuge Mitte 2026 mit der Auslieferung der Fahrzeuge aus der aktuellen Beteiligungsrunde zu beginnen.

Zeitplan für das Jahr 2024
BeschreibungZeitpunkt
Einladung zu Informationsterminen2./3. Quartal 2024
Informationstermine (vier bis sechs in digitaler Form)2./3. Quartal 2024
Stichtag für verbindliche Anmeldung31. Dezember 2024
Abstimmungsgespräche mit den Teilnehmer:innen1. Quartal 2025
Start der Ausschreibung1./2. Quartal 2025

Welche Kosten kommen auf einen zu?

Die Kommunen zahlen lediglich die reinen Beschaffungskosten für die beauftragten Fahrzeuge. Sämtliche Verwaltungskosten für die erbrachten Dienstleistungen der GMSH und KUBUS trägt das Innenministerium.

Werden die Fahrzeuge gefördert?

Ja, eine Förderung der Beschaffung ist nach der "Leitlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens § 23 FAG" grundsätzlich möglich. Die Beschaffungsmaßnahme kann von den Kreisen und vom Ministerium mit den höchsten Fördersätzen gefördert werden.

Zur Richtlinie

Eckdaten Fahrzeuge

Löschgruppenfahrzeug 10

Das Löschgruppenfahrzeug 10 (kurz: LF 10) ist das kleinste zurzeit genormte Löschgruppenfahrzeug im deutschen Feuerwehrwesen – DIN 14530 Teil 5. Das Fahrzeug ist gemäß aktueller Norm mit der üblichen Beladung zur Brandbekämpfung und Menschenrettung einschließlich einer vierteiligen Steckleiter (oder alternativ zwei Multifunktionsleitern), vier Pressluftatmer, eines Atemschutzüberwachungssystems, zweier Fluchthauben versehen. Darüber hinaus gehört auch eine Beladung zur Stromversorgung und Ausleuchtung der Einsatzstelle, ein Verkehrsunfallkasten, Schornstein-Werkzeugkasten, Druckbelüfter, Wärmebildkamera, Grobreinigungsmodul, eine Tauchpumpe TP 4/1, Säbelsäge sowie eine Motorsäge zur Ausrüstung.

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10

Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (kurz: HLF 10) basiert unmittelbar auf dem LF 10. Die modulare Erweiterung um einen Rettungssatz wird durch eine eigenständige Norm verdeutlicht – DIN 14530 Teil 26. Ergänzend zur Beladung eines LF 10 gehören hier Spreizer und Schneidgerät sowie Abstütz- und Hebesysteme zur Standardbeladung.

Löschgruppenfahrzeug 20

Im größeren Gerätekoffer beim Löschgruppenfahrzeug 20 (kurz: LF 20) wird ein größerer Löschwassertank sowie ein Schaummitteltank anstelle einer Kanisterlagerung verbaut. Im direkten Vergleich zum LF 10 ist eine Stückzahlerhöhung einzelner Ausrüstungen, zum Beispiel bei der Gruppe Schutzkleidung und Schutzgerät, erfolgt.

Die wesentlichste Erweiterung umfasst die Ausrüstung für die Rettung von Personen höher als im zweiten Obergeschoß durch das Mitführen einer dreiteiligen Schiebleiter sowie Sprungpolster. Eine fahrbare Schlauchhaspel erleichtert den Aufbau einer B-Schlauchleitung und schafft durch diese Art der Lagerung einen Freiraum im Gerätekoffer. Darüber hinaus lässt die zutreffende Norm – DIN 14530 Teil 11 – das Mitführen eines tragbaren Wasserwerfers zu.
Optional ist eine Druckzumischanlage nach DIN EN 16327 möglich.

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20

Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 (kurz: HLF 20) basiert unmittelbar auf dem LF 20. Die modulare Erweiterung um einen Rettungssatz wird durch eine eigenständige Norm verdeutlicht – DIN 14530 Teil 27. Ergänzend zur Beladung eines LF 20 gehören hier Spreizer und Schneidgerät sowie Abstütz- und Hebesysteme zur Standardbeladung.
Optional ist ein Beladungssatz Trennschleifmaschine möglich.

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W

Das Löschfahrzeug TSF-W kann als Besatzung eine Staffel (1/5) aufnehmen und ist mit einer Tragkraftspritze, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter sowie einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8) ausgestattet.
Mit der Standardbeladung nach DIN 14530 Teil 17 ist es gut für die überwiegende Aufgabe Brandbekämpfung ausgelegt. Wie beim LF 10 gehören auch hier vier Pressluftatmer, ein Atemschutzüberwachungssystem und zwei Fluchthauben sowie eine vierteilige Steckleiter für die Menschenrettung zum Grundumfang. Darüber hinaus gehören auch ein Verbandkasten K bzw. ein Notfallrucksack und mind. eine Wärmebildkamera zur Ausrüstung.

In der Basisausstattung werden alle Atemschutzgeräte im Aufbau für ein schnelles Anlegen gehaltert. Daneben besteht auch die Auswahlmöglichkeit eines Mannschaftsraumes für ein Anlegen von Pressluftatmern während der Anfahrt. Ein Auswahlkatalog ermöglicht (unabhängig von der Auswahl der Mannschaftsraumausführung) weitere Ausstattung wie u.a. Einsatzstellenbeleuchtung oder Lichtmast, Beladungssatz B Strom und Beladungssatz C Beleuchtung. Der Beladungssatz A Kettensäge und die Mittelschaumpistole sind Bestandteil der SH-Standards.

Einsatzleitwagen ELW 1

Das nach DIN SPEC 14507-2 genormte Einsatzleitfahrzeug – ELW 1 kann mit seinen vier vollwertigen Sitz-/Arbeitsplätzen neben der Erkundung bereits auf der Anfahrt beginnend als Hilfsmittel zur Führung von taktischen Einheiten genutzt werden.
Im typischen handelsüblichen Kastenwagen sind im verbundenen Fahrer-/Mannschafts-/Funk-/Besprechungsraum ein kombinierter Funk- und Arbeitstisch in „L-Form“ und Möbeleinbauten sowie eine umfangreiche Kommunikationsausstattung untergebracht.
Ein abgeschlossener Geräteraum ist über die Hecktüren zugänglich.
Eine 230-V-Einspeisung, ein Sinus-Wechselrichter, Batterien mit der erforderlichen Kapazität und Ladeeinrichtungen sowie umfangreiche Beleuchtung ermöglichen Betrieb und Nutzung der Kommunikationsausstattung (mind. 3 x MRT, Mehrkreisbesprechungsanlage, Telefon- und Internetanlage, Multifunktionsgerät, 2 fest eingebaute Car-PC´s, Handsprechfunkgeräte, Einsatzleuchten).
Optional sind z. B. ein TETRA-Navigationssystem, ein mobiler Monitor-PC für die Lagekartendarstellung/Präsentation, ein Stromerzeuger, eine seitliche Markise/Markisenvorzelt, ein Wetterschutz bei 90° geöffneten Hecktüren oder auch ein Teleskopauszug (für schwere Beladung) möglich.

Ergänzende Hinweise

Der Aufbau der Leistungsverzeichnisse der Fahrzeuge ist in einem Raster aufgebaut, damit Synergieeffekte bestmöglich bei den Fahrgestellen und den Aufbauten generiert werden können. Das Raster orientiert sich an der jeweils gültigen DIN-Norm der Fahrzeugtypen. Beim Aufbau (Los 2) wird somit ein gleicher Grundumfang bei der Ausstattung vorausgesetzt.

Beispiel:  

Aufbau - 10A) LF 10, kein zusätzlicher Beladungssatz

Aufbau - 10B) LF 10, mit Beladungssatz E (Tragkraftspritze)

Aufbau - 10C) HLF 10, kein zusätzlicher Beladungssatz

Bei dem Los 3, "Beladung", wird darauf geachtet, dass die Möglichkeit besteht zwischen "Neubeschaffung" und "vorhanden/Beistellung" zu wählen. Somit besteht die Wahl zwischen einer vollständigen Fahrzeugbeladung; der Abstufung "Teilbeladung" oder eine Beschaffung ohne Beladung. Mit den beiden letztgenannten Wahlmöglichkeiten wird sichergestellt, dass vor kurzem beschafftes voll funktionsfähiges Einsatzgerät nicht unnötiger Weise im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung ersetzt werden muss.

Die Ausrüstung mit Atemschutzgeräten erfolgt mittels Beistellung der Teilnehmenden und ist kein Teil des Ausschreibungsloses "Beladung".

Informationsgespräche

Die Infoveranstaltungen finden am 03. und 04. September 2024 jeweils um 10.00 Uhr, 14.30 Uhr und 18.00 Uhr in digitaler Form statt. Die Teilnehmenden können sich ab sofort unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Funktion, Ihrer Mailadresse und Ihrem Wunschtermin nebst Fahrzeugtyp bei der GMSH bei Herrn Christian Speck (christian.speck@gmsh.de) bis zum 02. September 2024, 12:00 Uhr (Anmeldeschluss) zu den Infoveranstaltungen anmelden. Ein Einladungslink via Webex wird vor Veranstaltungsbeginn durch die KUBUS GmbH an die Teilnehmenden versandt.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

Ergänzende Informationen

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