Unter "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" fallen Themenbereiche wie zum Beispiel der freie Personenverkehr, Asyl und Immigration, die Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen sowie in Strafsachen, Verbrechensbekämpfung und – Vorbeugung sowie Datenschutz und Grundrechte.
Freier Personenverkehr
Bürgerinnen und Bürger der EUkönnen sich innerhalb der EU frei bewegen und aufhalten. Im so genannten "Schengen-Raum" sind sogar die Grenzkontrollen weggefallen. Der freie Personenverkehr betrifft nicht nur Urlaubsreisen. EU-Bürger sind im EU-Ausland gleichberechtigte Arbeitnehmer. Sie haben unbefristete Niederlassungsfreiheit in der EU. Nimmt ein EU-Bürger eine Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat auf, darf er jederzeit und ohne Einschränkungen seinen Wohnort in den Mitgliedstaat verlegen. Das gleiche Recht haben, Pensionäre, Rentner, Selbstständige und Studenten soweit ihre finanzielle Versorgung gesichert ist und sie eine Krankenversicherung haben. Der Freie Personenverkehr stellt eine der vier Grundfreiheiten sowie ein politisches Konzept der Europäischen Gemeinschaft dar.
Zivilrecht
Unternehmen aus dem europäischen Ausland bieten zunehmend Dienstleistungen in Deutschland an. Bei jedem geschäftlichen Kontakt kann es zu Problemen kommen. Grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten sind kompliziert. Die EU weist eine Vielzahl einzelstaatlicher Rechtssysteme auf. Dies fängt schon bei der Frage an, welche Rechtsordnung Anwendung findet. Kommt es zum Rechtsstreit, muss geklärt werden, welches Gericht zuständig ist. Die Klage muss im Ausland zugestellt werden. Die Partei aus dem anderen Land muss dann einen Prozess mit dem Verfahrensrecht des anderen Landes führen. Gibt es ein Urteil, muss unter Umständen die Möglichkeit der Vollstreckung im Ausland geregelt werden.
Um Personen, die mit grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten konfrontiert sind, zu helfen, wurde das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN) ins Leben gerufen. Die Internetseite wird von der Europäischen Kommission verwaltet und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aktualisiert. Auf der Seite finden sich zahlreiche Informationen über die Mitgliedstaaten, das Gemeinschaftsrecht, das internationale Recht und über diverse zivil- und handelsrechtliche Themen.
Nicht zuletzt durch den freien Personenverkehr kommt es zunehmend auch zu grenzüberschreitenden Konflikten im Familienrecht. Menschen aus verschiedenen europäischen Ländern studieren und arbeiten im europäischen Ausland, lernen sich kennen und lieben, heiraten und kriegen Kinder. Geht die Ehe in die Brüche müssen zum Beispiel Unterhalt, Umgang und ehelicher Güterstand geklärt werden.
Strafrecht
Nach Artikel 29 des EU-Vertrages verfolgt die Union das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten, indem sie ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen entwickelt sowie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verhütet und bekämpft. Dieses Ziel soll erreicht werden durch die Verhütung und Bekämpfung organisierter und nicht organisierter Kriminalität, insbesondere des Terrorismus, des Menschenhandels und der Straftaten gegenüber Kindern, des illegalen Drogen- und Waffenhandels, der Bestechung und Bestechlichkeit sowie des Betrugs. Erreicht werden soll dies im Wege einer engeren Zusammenarbeit der Polizei-, Zoll- und anderer zuständiger Behörden in den Mitgliedstaaten, sowohl unmittelbar als auch unter Einschaltung des Europäischen Polizeiamts (Europol), einer engeren Zusammenarbeit der Justizbehörden sowie anderer zuständiger Behörden der Mitgliedstaaten, auch unter Einschaltung der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) sowie eine Annäherung der Strafvorschriften der Mitgliedstaaten, soweit dies erforderlich ist.
Rechtsklarheit bei der Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der EU stärkt auch die Rechte des Bürgers.
Die Zuständigkeiten im Bereich des Strafrechts sind nach derzeitiger Rechtslage verteilt auf die Erste (Europäische Gemeinschaft) und Dritte (Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)) Säule der EU.
Europol ist die Organisation der Europäischen Union zur grenzüberschreitenden Koordination zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten (hauptsächlich nationale Polizeikräfte, Einwanderungs- und Zollbehörden). Europol, das seinen Sitz in Den Haag in den Niederlanden hat, ist in erster Linie eine zentrale Polizeidienststelle, die die Mitgliedstaaten durch den Vergleich, die Analyse und Weiterleitung von Informationen unterstützt.
Parallel zu Europol arbeiten im Rahmen von Eurojust, der im Jahre 2002 errichteten europäischen Zentralstelle für die justizielle Zusammenarbeit, Staatsanwälte, Richter und Polizeibeamte aus den Mitgliedstaaten zusammen. Ihre Aufgabe besteht darin, die Koordinierung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten zu fördern (zum Beispiel durch die Vermittlung sachdienlicher Direktkontakte) und die Ausübung der internationalen Rechtshilfe zu erleichtern (zum Beispiel durch Serviceangebote, wie das Vorhalten von Dolmetschern, die Bereitstellung von Rechtsdokumenten und anderen Informationen über die jeweiligen nationalen Verfahrensordnungen).
Die Europäische Polizeiakademie (EPA), oder auch CEPOL ("Collège européen de police"), wurde durch Ratsbeschluss im Jahr 2005 als Agentur gegründet. Ziel der Agentur ist es, hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste aus ganz Europa zusammen zu bringen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu fördern.
Reformen durch den Vertrag von Lissabon
Durch den Vertrag von Lissabon soll der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts "vergemeinschaftet" werden. Dadurch soll die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und die Mitentscheidung ausgeweitet und der Europäische Gerichtshof auch in diesem Bereich zuständig werden. Die Vergemeinschaftung soll mit gewissen "Notbremsen" gekoppelt werden, die es den Mitgliedstaaten gestatten, mit bestimmten Fragen, bei denen Grundprinzipien ihrer Rechtsordnung auf dem Spiel stehen, den Europäischen Rat zu befassen. Aufgrund des negativen Referendums in Irland ist zur Zeit unklar, ob der Vertrag von Lissabon in Kraft treten wird.
Grundrechtscharta
Durch den Vertrag von Lissabon soll die EU eine Grundrechtscharta erhalten. Die Charta ist zwar nicht in den EU-Vertrag integriert, aber der neue Vertrag nimmt direkt auf sie Bezug und macht sie somit rechtsverbindlich. In ihr ist zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union in einem einzigen Text die Gesamtheit der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürger sowie aller im Hoheitsgebiet der Union lebenden Personen zusammengefasst. Die europäischen Bürger können diese Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einfordern. Aufgrund des negativen Referendums in Irland ist zur Zeit unklar, ob der Vertrag von Lissabon in Kraft treten wird.