Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des EU-Schulprogrammes ist die regelmäßige Belieferung der Schulen mit frischen, qualitativ hochwertigen Produkten durch Lieferanten. Interessierte Erzeuger, Direktvermarkter sowie Einzel- oder Großhändler oder Caterer können sich als Lieferanten für eine oder beide Erzeugnisgruppen am Programm beteiligen. Voraussetzung ist, dass sie vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) als Lieferant für das EU-Schulprogramm zugelassen sind. Der Lieferant ist in diesem Verfahren der Antragsteller für die Beihilfe und nicht die Schule. Zuständige Behörde für das Verfahren ist das LLnL in Flintbek (siehe unten).
Details zur Förderung können in der Förderrichtlinie im nebenstehenden Infokasten eingesehen werden.
Verfahrensablauf:
Antrag auf Zulassung als Lieferant für das Beihilfe-Verfahren beim LLnL stellen:
Antrag auf Zulassung als Lieferant (PDF, 95KB, Datei ist barrierefrei)
Nimmt der Antragsteller erstmalig an dem Schulprogramm teil und hat noch keine Betriebsnummer – die BNR-ZD – so muss diese beantragt und neu zugeteilt werden. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zum LLnL auf – die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter helfen dann weiter. Der Zulassungsbescheid durch das LLnL erstellt.
Antrag auf Bewilligung einer Beihilfe – stellen Sie
Zuwendungsantrag (PDF, 201KB, Datei ist barrierefrei) am besten noch vor den Sommerferien, die Liefervereinbarungen sind beizufügen. Erst wenn dieser genehmigt wurde, kann die Schule beliefert werden. Der Bewilligungsbescheid wird durch das LLnL erstellt.
Portionspauschalen (netto frei Schule) ab dem Schuljahr 2022/23
Die Auszahlung der Unionsbeihilfe erfolgt nach Portionspauschalen / Erstattungssätzen (siehe unten).
Obst und Gemüse Portion 100 Gramm in Euro
Milch Portion 200 ml in Euro1
konventionell
ökologisch
konventionell
ökologisch
0,36
0,43
0,46
0,49
Es erfolgt keine Förderung der MWSt., dieses entbindet jedoch nicht von einer Steuerpflicht und damit ggf. der Abführung eines Umsatzsteueranteils an das zuständige Finanzamt.
Festlegung der Abrechnungszeiträume und Verzehrstage im Schuljahr 2023/24
Verzehrtage im Schuljahr 2023/2024
Monat
je Monat
je Abrechnungszeitraum
August
0
6
September
6
Oktober
2
11
November
9
Dezember
4
12
Januar
5
Februar
9
17
März
8
April
3
9
Mai
6
Juni
8
9
Juli
4
Summe
64
64
Die Abrechnungszeiträume und Verzehrtage für das Schuljahr 2024/2025 werden hier veröffentlicht, sobald diese feststehen.
Kontakt
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: