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Thema : EU-Direktzahlungen

Stichtagsmeldung in HI-Tier

Beantragung der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen


Letzte Aktualisierung: 14.04.2023

Die Stichtagsmeldung für den 1. Januar eines Jahres ist durch den Tierhalter in dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier Datenbank) bis zum 15. Januar vorzunehmen (https://www4.hi-tier.de). Der Zugang zu HI-Tier erfolgt mit der Viehverkehrsnummer (VVVO-Nr.) und einer PIN. Bei Fragen zur HI-Tier Datenbank und bei Zugangs- sowie Meldeproblemen hilft die Landwirtschaftliche Kontroll- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (LKD) weiter (https://www.lkv-sh.de/vvvo).

Für die Stichtagsmeldung ist die Anzahl der Schafe und Ziegen (männliche und weibliche Tiere gemeinsam) in den folgenden Altersgruppen einzutragen:

-bis einschließlich 9 Monate
-10 bis einschließlich 18 Monate
-ab 19 Monate

Hinweis: Die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen wird höchstens für die Anzahl von förderfähigen Tieren gewährt, die in den Altersgruppen zehn bis einschließlich 18 Monate und ab 19 Monaten rechtzeitig angezeigt wurden. Verspätet gemeldete Tiere in der HI-Tier sind nicht förderfähig. Eine Stichtagsmeldung bei dem Tierseuchenfonds erfüllt nicht die Fördervoraussetzungen bei der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen.

Weitere Informationen zur Beantragung der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen:

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