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Thema : EU-Direktzahlungen

Beantragung im Sammelantrag

Beantragung der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen


Letzte Aktualisierung: 14.04.2023

Für den Zugang zum Sammelantrag muss eine Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) vorliegen. Betriebe, die bereits zum Beispiel eine Flächenprämie beantragt haben, verfügen schon über eine BNR-ZD, welche den Zugang zur Antragssoftware profil Inet ermöglicht. Sofern dem Antragsteller/in landwirtschaftliche beziehungsweise sonstige Flächen zur Verfügung stehen, sind diese im Sammelantrag anzugeben.

Die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen kann aber auch ohne selbst bewirtschaftete Fläche beantragt werden. Es muss ein Bagatellbetrag in Höhe von 225 Euro erreicht werden, andernfalls werden keine Direktzahlungen gewährt. Über die Freischaltung der Antragssoftware profil Inet, werden alle Antragsteller (Inhaber einer BNR-ZD) per Post informiert. Spätestens am 15. Mai eines Antragsjahres muss der Antrag online eingereicht werden.

Bei technischen Problemen mit der Antragssoftware hilft das zuständige Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) weiter. Die für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie weiter unten auf folgender Seite: Abteilung Landwirtschaft

Der Sammelantrag ist hier aufrufbar.

Ausführliche Tipps für Anwendung der Antragssoftware profil Inet sind in den Erläuterungen und Hinweisen zum Sammelantrag 2023 und im Anwenderhandbuch zu finden. Das Anwenderhandbuch ist im Dokumentenbaum des jeweiligen Antragsjahres in profil Inet hinterlegt.

Weitere Informationen zur Beantragung der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen:

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