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Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung : Thema: Ministerien & Behörden

Das Wichtigste in Kürze

Beantragung der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen


Letzte Aktualisierung: 14.04.2023

  • ViehVerkV-Nr. (VVVO-Nr.) muss vorliegen
  • Ordnungsgemäße Registrierung als Schaf- und/oder Ziegenhalter beim Veterinäramt
  • jährliche Stichtagsmeldung zum 1. Januar muss selbstständig bis zum 15. Januar in der HIT-Datenbank erfolgen
  • Betriebsnummer (BNR-ZD) für Sammelantrag muss vorliegen
  • jährlicher Prämienantrag ist bis 15. Mai im Sammelantrag zu stellen
    • Antragstellung nur online über profil Inet
  • 6 weibliche Tiere, die zum 01. Januar des Antragsjahres mindestens 10 Monate alt waren
  • Haltungszeitraum 15. Mai bis 15. August
  • Angabe der individuellen Ohrmarkennummer (beantragte Schafe/Ziegen) im Sammelantrag (profil Inet)
  • Ordnungsgemäße Kennzeichnung nach Viehverkehrsverordnung und Führen eines aktuellen und chronologischen Bestandsregisters
  • Status als aktiver Betriebsinhaber
  • 33 bis 35 Euro pro Tier/Jahr

Weitere Informationen zur Beantragung der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen:

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