Navigation und Service

Thema : Ökologischer Landbau

Einführung

Beantragung der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen

Letzte Aktualisierung: 14.04.2023

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 werden gekoppelte Einkommensstützungen für Mutterschafe, Mutterziegen sowie Mutterkühe eingeführt. Schaf- und Ziegenhalter, welche mindestens sechs weibliche Tiere ab einem Alter von 10 Monaten am 1. Januar eines Jahres in ihrem Bestand haben, können die Prämie beantragen.

Voraussetzung ist zum einen eine Stichtagsmeldung des Tierbestandes für den 1. Januar in der HIT-Datenbank bis zum 15. Januar und zum anderen die Nennung der einzelnen Ohrmarkennummern bis zum 15. Mai im Sammelantrag im profil Inet, um die Prämie für die Tiere zu beantragen. Der 15. Mai bis 15. August eines Antragjahres ist der Haltungszeitraum, in dem die beantragten Tiere im Betrieb sein müssen. Des Weiteren ist die Eigenschaft des aktiven Betriebsinhabers zu erfüllen. Die Antragstellung ist ausschließlich online im profil Inet möglich.

Weitere Informationen zur Beantragung der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen:

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen