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Thema : EU-Direktzahlungen

 Anmeldung der Tiere im Sammelantrag

Beantragung der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen


Letzte Aktualisierung: 14.04.2023

Jedes Tier, für das die gekoppelte Einkommensstützung beantragt werden soll, muss mit der individuellen Ohrmarkennummer im Sammelantrag angegeben werden.

Im profil Inet kann in der Anlage Mutterschafe/Mutterziegen mit dem Button "Ohrmarkenliste hochladen" eine Liste mit Ohrmarkennummern im Dateiformat CSV (*.csv) hochgeladen und die Tabelle der Antragstiere gefüllt werden. Alternativ können die Antragstiere händisch in die Anlage Mutterschafe/Mutterziegen eingetragen werden.

In der csv-Datei müssen die Ohrmarkennummern der Tiere aufgeführt sein, für die eine Prämie beantragt werden soll. Die Ohrmarkennummern müssen in der ersten Spalte (A) untereinander aufgelistet sein. Die oberste Zeile muss eine frei wählbare Überschrift enthalten.

Die Ohrmarken sind wie folgt in einer csv-Datei zu erfassen:

Bei einer händischen Eingabe in einer csv-Datei ist das Länderkürzel mit einzutragen. In der Tabelle der Antragstiere werden die Tiere mit der 14-stelligen Ohrmarkennummer, beginnend mit dem Ländercode (zum Beispiel DEXXXXXXXXXXXX), angegeben.

Bei der Verwendung eines Ohrmarken-Lesegerätes wird die Ohrmarke in der Regel mit dem nummerischen ISO-Ländercode als 15-stellige Ohrmarkennummer ausgegeben (zum Beispiel 276XXXXXXXXXXXX). Nach dem Hochladen wird in der Anlage Mutterschafe/Mutterziegen der Ländercode automatisch als DE wiedergegeben. Ausländische Ländercodes müssen händisch umcodiert werden.

Beim erneuten Hochladen einer csv-Datei, wird im profil Inet geprüft, ob die Ohrmarkennummern, die in der csv-Datei enthalten sind, bereits in der Anlage Mutterschafe/Mutterziegen aufgeführt sind. In der Anlage Mutterschafe/Mutterziegen werden nur neue Ohrmarkennummern ergänzt. Im Anschluss an das Hochladen erscheint eine Meldung über den Abschluss des Imports der Tierliste. Es wird angezeigt, wie viele Ohrmarkennummern erfolgreich importiert wurden und wie viele Ohrmarkennummern bereits vorhanden waren.
Bei der händischen Eingabe erfolgt ebenfalls eine Prüfung auf doppelte Ohrmarkennummern. Wenn der erste Doppler gefunden wird, bricht die Prüfung ab und es wird die fehlerhafte Stelle und die Meldung angezeigt, dass eine Ohrmarkennummer angegeben wurde, die bereits eingetragen ist. Wenn der Fehler beseitigt wurde (Zeile mit doppelter Ohrmarke entfernt), läuft die Prüfung nach dem beschriebenen Muster weiter, bis die letzte Zeile der Anlage erreicht ist.

Weitere Informationen zur Beantragung der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen:

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