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Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein

In der Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein stehen Ihnen die Entscheidungen der Gerichte in Schleswig-Holstein im Volltext zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 28.09.2022

Die Gerichte stellen veröffentlichungswürdige Entscheidungen von besonderem Interesse seit 2005 nach eigenem Ermessen in die Datenbank ein. Die nicht gewerbliche Nutzung der Entscheidungstexte ist in der Regel kostenfrei. Gleiches gilt auch für die Nutzung im Rahmen einer wissenschaftlichen oder rechtsberatenden Tätigkeit, sofern eine Veröffentlichung oder Weiterveräußerung der abgerufenen Entscheidung im Volltext unterbleibt. Eine Zustimmung des jeweiligen Gerichts ist für diese Nutzungen nicht erforderlich. Soweit einzelne Gerichtsentscheidungen redaktionell aufbereitet sind - zum Beispiel durch Leitsätze oder Schlagworte - sind diese redaktionellen Bestandteile urheberrechtlich geschützt. Der Abruf einer oder mehrerer Entscheidungen zum Zwecke der Zweitveröffentlichung der Entscheidung/en im Volltext in einer Entscheidungssammlung, einer Fachzeitschrift oder auf einer Homepage sowie zum Zwecke der Weiterveräußerung (gewerbliche Nutzung) ist grundsätzlich kostenpflichtig, unabhängig davon, ob die Zweitveröffentlichung aus gewerblichen oder nichtgewerblichen Motiven erfolgt.

Zur Klärung der Kostenpflicht beim gewerblichen Abruf setzen Sie sich bitte mit dem Gericht, dessen Entscheidung begehrt wird, in Verbindung.

Zulässig ist auch die Verlinkung auf die Seite, nicht aber die direkte Verlinkung zu einzelnen Entscheidungen aus der Datenbank. Diese zustimmungsfreie gewerbliche Nutzung der Datenbank steht aber unter der Bedingung, dass bei jeder Verwendung einer aus Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein abgerufenen Entscheidung die Quellenangabe "erhältlich unter http://lrsh.juris.de" angefügt wird.

 

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