Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) wurde im Jahr 2017 erlassen, im Jahr 2021 erstmalig und im Jahr 2025 zum zweiten Mal novelliert. Der anthropogen verursachte Klimawandel schreitet weiter voran. Um den Klimawandel und seine Auswirkungen auf ein hinnehmbares Maß zu beschränken, hat es sich das Land Schleswig-Holstein – in Nachschärfung der bestehenden klimapolitischen Zielsetzungen – zur Aufgabe gemacht, sich bis zum Jahr 2040 zum netto-treibhausgasneutralen Industrieland zu transformieren.
Grundlage für diese Zielsetzung sind die nationalen Klimaschutzziele in Verbindung mit dem Koalitionsvertrag und sowie das Klimaschutzprogramm 2030 der Landesregierung.
Mit dieser EWKG-Novelle wird die Netto-Treibhausgasneutralität von 2045 auf das Jahr 2040 vorverlegt.
Zugleich haben sich die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes sowie den Erlass des Wärmeplanungsgesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes verändert.
Aus diesen Gründen wurde das EWKG zum zweiten Mal novelliert und ist seit dem 29. März 2025 in Kraft.
Fragen und Antworten (FAQs) zum neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz
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