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Thema : Energie- und Klimaschutz-Initiative Schleswig-Holstein

Aktuelles

In dieser Rubrik finden Sie Hinweise auf Termine, Angebote und wichtige Fristen.

Letzte Aktualisierung: 04.01.2018

Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihres Sofortprogramms "Saubere Luft 2017-2020" belastete Städte und Kommunen durch neue Förderrichtlinien für mehr schadstoffarme Fahrzeugflotten, die Umstellung auf alternative Antriebe und mehr Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. Dafür wurden heute im Bundesanzeiger die aktualisierte Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), und die neue Richtlinie "Elektro-mobil" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Förderung und Entwicklung der Elektromobilität veröffentlicht.

Mit der aktualisierten Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die dafür erforderliche Ladeinfrastruktur. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wurde vereinfacht, so dass die Projekte noch schneller umsetzbar sind. Zudem soll das Förderprogramm finanziell aufgestockt werden. Anträge können ab bis 31. Januar 2018 eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier

Modellhafte, investive Klimaschutzprojekte werden wieder gefördert

Modellhafte kommunale Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasen haben wieder eine Chance, vom Bundesumweltministerium bezuschusst zu werden. Kommunen können ihre Projektskizzen zwischen dem 1. Januar und dem 15. April 2018 einreichen. Aus diesem Pool werden die besten Vorhaben ausgewählt. Projekte, die den Einsatz der besten verfügbaren Technologien und Methoden zum Gegenstand haben, erhalten bis zu 80 Prozent der förderbaren Ausgaben beziehungsweise Kosten als nicht rückzahlbare Zuwendung. Gesucht werden Modellprojekte aus den Bereichen Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Energie- und Ressourceneffizienz sowie "Grün in der Stadt". Weitere Informationen finden Sie hier

"MEEK" - neues Instrument für monatliche Datenerfassung

Im Rahmen der EKI wurde ein weiteres kostenfreies Instrument für den Einstieg in das kommunale Energiemanagement erstellt. MEEK (Monatliche EnergieEffizienz-Kontrolle), dient der monatlichen Erfassung der Zählerstände der Verbrauchsarten Wärme, Strom und Wasser und bietet kommunalen Liegenschaftsverwaltungen eine unterjährige, grafische Übersicht der Verbräuche einzelner Zähler zur Beobachtung des Verbrauchs.

Die EKI-Instrumente stehen hier zum Download zur Verfügung.

Förderaufruf für "Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0"

Ab dem 01. Juli 2017 werden die Planung und die Realisierung hochinnovativer multivalenter Wärmenetzsysteme der vierten Generation gefördert, wenn diese weitere Anforderungen erfüllen, die eine hocheffiziente und umweltschonende Bereitstellung von Wärme und Kälte sicherstellen. Ziel des Förderaufrufs ist es, größere Modellvorhaben anzureizen, die als Entwicklungsvorhaben eine Brücke zwischen der Energieforschung und der Praxis bilden und eine breitere Markteinführung von Wärmenetzsystemen 4.0 vorbereiten.

Die Maßnahme dient der Umsetzung der Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG), konkret der ESG-Maßnahme "Schaufenster Erneuerbare Energien in Niedertemperatur-Wärmenetzen".

Bewilligungsstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen finden Sie hier:

Förderbekanntmachung zu den Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 ("Wärmenetze 4.0")  (PDF, 553KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kreisweite Kooperation bei Quartierskonzepten erleichtert

Die Erleichterungen zielen vor allem auf die Kooperation zwischen Kommunen und innerhalb von Landkreisen. So kann im Falle einer interkommunalen Zusammenarbeit mehrerer Kommunen oder von Kommunen und eines Landkreises hinsichtlich Eigenanteils, Co-Finanzierung, Abrechnung und Abwicklung der Leistungen auf den kommunalen Verbund abgestellt werden.

Das bedeutet, dass pro Quartier jeweils ein separater Antrag gestellt werden muss, in dem auf die interkommunale Zusammenarbeit hingewiesen wird. Die Erbringung des Eigenanteils kann dann innerhalb des Verbundes im Innenverhältnis zwischen den Partnern selbstständig geregelt werden. Gegenüber der KfW kann der Nachweis des kommunalen Eigenanteils z. B. ausschließlich durch den Landkreis erfolgen, ohne dass die begünstigten Kommunen ihrerseits einen eigenen Nachweis erbringen müssen.

Auch die Beauftragung von Leistungen aus beiden Programmteilen (Konzepterstellung und Sanierungsmanagement) kann innerhalb des Verbundes geregelt werden. Je nach Bedarf kann bei der federführenden Gebietskörperschaft ein bzw. mehr als ein Sanierungsmanagement angestellt werden, das für alle Quartiere des Verbundes Leistungen übernimmt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Förderung von Sanierungskonzepten und Neubauberatungen für Nichtwohngebäude

Ziel des Förderprogramms ist es, kommunalen Gebietskörperschaften, deren Eigenbetrieben, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund sowie gemeinnützigen Organisationsformen geförderte Energieberatung zugänglich zu machen und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzuzeigen. Gefördert wird die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden, entweder in Form eines Sanierungsfahrplans oder in Form einer umfassenden Sanierung. Zudem wird die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert. Der durchführende Berater stellt den Antrag und erhält die Zuwendung.

Gefördert wird

  • die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden entweder in Form

    • eines Sanierungsfahrplans, der kurzfristig umsetzbare Energiesparmaßnahmen z. B. durch Modernisierung der Anlagentechnik und Optimierung des Gebäudebetriebs und aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen enthält oder
    • einer umfassenden Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70 bzw. 100 oder einem KfW-Effizienzhaus Denkmal.
  • die Energieberatung für den Neubau von Nichtwohngebäuden nach einem förderfähigen KfW-Effizienzhaus-Standard (EH 55 oder EH 70).

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die als Energieberater die Anforderungen der BAFA erfüllen. Bei Antragstellung durch eine juristische Person ist die Energieberatung durch eine entsprechend qualifizierte natürliche Person durchzuführen.

Wenn der Berater noch nicht für das Förderprogramm zugelassen ist, kann dieser seine Qualifikationsnachweise beim BAFA einreichen.

Die Beraterliste finden Sie hier

Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000 Euro. Für die Präsentation des Beratungsberichts durch den Berater in Entscheidungsgremien des Beratenen kann zusätzlich eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier

Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein

Durch das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) hat Schleswig-Holstein eine gesetzliche Grundlage für den Klimaschutz und die Energiewende geschaffen. Durch die Festlegung von Klimaschutzzielen sowie eines rechtlichen Rahmens für Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen werden die Belange des Klimaschutzes konkretisiert und gestärkt. Das EWKG finden Sie hier

EKI-Broschüre "Solare Wärme für die Energiewende in Schleswig-Holstein"

Die neue EKI-Broschüre "Solare Wärme für die Energiewende in Schleswig-Holstein" stellt die Vorteile und Rahmenbedingungen für den Einsatz von großflächiger Solarthermie vor und gibt einen Überblick über die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte für den Aufbau und Betrieb der Anlagen. In Kombination mit einem Wärmespeicher kann Solarthermie einen großen Teil des jährlichen Wärmebedarfs CO2-frei erzeugen. In Schleswig-Holstein gibt es viele geeignete Standorte, um großflächige Solarthermie in Wärmenetze zu integrieren. Dies ist nicht nur technisch möglich, sondern auch wirtschaftlich und langfristig attraktiv. Bei Interesse an dem Thema unterstützen wir Ihre Kommune gern im Rahmen einer EKI-Initialberatung!

Die Broschüre können Sie hier herunterladen:

Solare Wärme für die Energiewende in Schleswig-Holstein  (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zum Herunterladen

Planungshilfe - ein Netzwerk für die Wärmewende

Mit der Planungshilfe "Ein Netzwerk für die Wärmewende" informiert die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) Kommunen und Bürger, wie sie ein lokales Netzwerk gründen können, um eine regenerative Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene strategisch anzugehen. Der kurze Leitfaden vermittelt einen Überblick, wie ein Netzwerk zur Förderung der lokalen Wärmeversorgung auf Basis von Bioenergie und anderen Erneuerbaren Energien angestoßen werden kann. Zielgruppen der Publikation sind all jene, die eine strategische Planung der erneuerbaren Wärmeversorgung auf lokaler Ebene anstreben, also zum Beispiel Kommunalvertreter, Energiegenossenschaften oder Bürger und Betriebe.

Planungshilfe - ein Netzwerk für die Wärmewende  (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Leitfäden für Freiflächen-Solarthermieanlagen

Im Rahmen des Vorhabens "SolnetBW" des Landes Baden-Württemberg, welches sich mit solarer Wärme in Wärmenetzen befasst, hat das Hamburg Institut zwei Leitfäden veröffentlicht. Der eine beschäftigt sich mit Fördermitteln, der andere mit Genehmigungsfragen.

Förder- und Finanzierungsleitfaden für Freiflächen- Solarthermieanlagen mit Wärmespeicher und Anbindung an Wärmenetze in in Baden-Württemberg  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Förder- und Finanzierungsleitfaden für Freiflächen- Solarthermieanlagen mit Wärmespeicher und Anbindung an Wärmenetze in in Baden-Württemberg  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weitere Informationen

Vortragsfolien zum EKI-Community-Treffen

Die Vortragsfolien zum 1. und 2. EKI-Community-Treffen finden Sie hier

Vortragsfolien zu den EKI-Fachforen

Die Vortragsfolien zu den Fachforen finden Sie hier

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