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Thema : Elektronische Justiz

Elektronisches Grundbuch

Seit 2006 steht das schleswig-holsteinische Grundbuch online zur Verfügung. Mit dem automatisierten Abrufverfahren eröffnet die Justiz im Land Schleswig-Holstein den häufigen Nutzern des Grundbuchs, wie zum Beispiel Notaren, Kreditinstituten, Versicherungen und Landes- und Kommunalbehörden, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Zulassung durch das Oberlandesgericht) die Möglichkeit, Grundbuchblätter direkt an ihrem Arbeitsplatz einzusehen. Damit entfallen für diese Teilnehmer mitunter zeitraubende Wege zum Grundbuchamt.

Letzte Aktualisierung: 13.03.2015

Unter der Internetadresse Elektronisches Grundbuch Schleswig-Holstein haben häufige Nutzer des Grundbuchs, wie zum Beispiel Notare, Kreditinstitute, Versicherungen und Landes- und Kommunalbehörden, die Möglichkeit, Grundbuchblätter direkt an ihrem Arbeitsplatz einzusehen.

Die Einführung des maschinell geführten Grundbuchs in Schleswig-Holstein stellt einen wichtigen Meilenstein der Justizmodernisierung dar.

Durch die elektronische Grundbuchführung konnten folgende Ziele verwirklicht werden:

  • Beschleunigung der Verfahrensabläufe in den Grundbuchämtern
  • Verfügbarkeit der Daten an mehreren Orten zeitgleich
  • Online-Zugriff auf Grundbuchblätter für Teilnehmer des automatisierten Abrufverfahrens

Neben der Einsicht in Grundbuchblätter können im Rahmen des automatisierten Abrufverfahrens auch Grundbuchausdrucke selbst erstellt, amtliche Ausdrucke angefordert und Informationen über vorliegende Anträge abgefragt werden - unabhängig von den Geschäftszeiten der Grundbuchämter.

Eine spezielle Hard- und Softwareausstattung am Arbeitsplatz des Teilnehmers ist nicht erforderlich, ein Zugriff ist mit jedem handelsüblichen PC (ab InternetExplorer6.0 oder Firefox 2.0 und Acrobat Reader ab 6.0) möglich.

Die umfangreichen, im System implementierten Sicherheitsvorkehrungen verhindern nichtautorisierte Zugriffe sowie fehlerhafte Übermittlungen.

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