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Thema : Eingriffsregelung

Eingriffsregelung und Windkraft

Letzte Aktualisierung: 08.08.2024

Planungsrechtliche Vorgaben

Im windhöffigen Schleswig-Holstein ist die Nutzung der umweltschonenden und erneuerbaren Windkraft ein wirtschaftlich und energiepolitisch bedeutsamer Faktor. Die guten Rahmenbedingungen haben in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Anträgen zur Errichtung von Windkraftanlagen geführt. Insbesondere aus umweltpolitischen Gesichtspunkten ergibt sich daraus das Erfordernis einer systematischen und nachhaltigen Planung, um der Windenergie eine tragfähige und verlässliche Grundlage zu bieten. Damit dabei unter anderem auch der Schutz von Natur und Landschaft Berücksichtigung findet, wurden dazu Regelungen auf dem Erlasswege getroffen.

Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen

Leitfäden zu tierökologischen Belangen

I: Fledermäuse und Vögel

Als Planungshilfe hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine Broschüre mit Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein herausgegeben.

Publikation "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein"  (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

II: Großvögel

Die Arbeitshilfe "Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten" konkretisiert die artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG sowie die Ausnahmeprüfung nach § 45 BNatSchG im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Sie enthält artspezifische Festlegungen für eine Auswahl windkraftsensibler und in Schleswig-Holstein besonders planungsrelevanter Brutvogelarten.

Einführungserlass "Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten" (PDF, 629KB, Datei ist barrierefrei)

Arbeitshilfe "Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten" (PDF, 3MB, Datei ist barrierefrei)

III: Artenschutzrechtliche Vorgaben in der BImSchG-Genehmigung von Windenergieanlagen

Die Vollzugshilfe "Integration artenschutzrechtlicher Vorgaben in Windkraftgenehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)" befasst sich mit der Formulierung artenschutzrechtlicher Bestimmungen in Windkraftgenehmigungen.

Artenschutzrechtliche Vorgaben in der BImSchG-Genehmigung von Windenergieanlagen  (PDF, 569KB, Datei ist nicht barrierefrei)

IV: Prüfrahmen für Antikollisionssysteme

Antikollisionssysteme (AKS) sind in der Lage am Standort einer Windenergieanlage bestimmte Zielvogelarten, insbesondere Groß- und Greifvögel, in Echtzeit automatisch zu erkennen und beim Eintritt des Vogels in den Reaktionsbereich den Betrieb der jeweiligen Windenergieanlage bis zum sog. Trudelbetrieb abzuregeln. Es gilt die Annahme, dass Zielvogelarten durch den Trudelbetrieb in hohem Maße vor einer Kollision geschützt sind. Durch den Einsatz von Antikollisionssystemen können artenschutzrechtliche Konflikte beim Ausbau der Windenergienutzung naturverträglich gelöst werden.

Die Vollzugshilfe "Fachkonventionsvorschlag "Prüfrahmen für Antikollisionssysteme" (Prüfrahmen AKS) – Vollzugshilfe für die Bewertung als fachlich anerkannte Schutzmaßnahme" definiert die Anforderungen an die grundsätzliche Wirksamkeit von Antikollisionssystemen. In diesem Prüfrahmen werden sowohl Vorgaben hinsichtlich Entwicklung, Validierung und Prüfung der automatischen Detektionssysteme gemacht, als auch Anforderungen an Dokumentation, Qualitätsmanagement und Betriebsphase gestellt.

Für Fragen stehen gerne zur Verfügung:

Johannes Fischer
Leitung Dezernat 52 Landschaftsentwicklung, Eingriffe und Windenergie
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Telefon: 04347/704-225
E-Mail: johannes.fischer@lfu.landsh.de

Nadine Bühre
Stellvertretende Leitung Dezernat 52 Landschaftsentwicklung, Eingriffe und Windenergie
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Telefon: 04347/704-367
E-Mail: nadine.buehre@lfu.landsh.de

Einführungserlass "Prüfrahmen für Antikollisionssysteme (AKS) –  Vollzugshilfe für die Bewertung als fachlich anerkannte Schutzmaßnahme an Windenergieanlagen" (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Fachkonventionsvorschlag "Prüfrahmen für Antikollisionssysteme" (Prüfrahmen AKS) – Vollzugshilfe für die Bewertung als fachlich anerkannte Schutzmaßnahme (PDF, 4MB, Datei ist barrierefrei)

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