Die Europäische Kommission erhebt jährlich die relevanten Daten aus den Vergabebekanntmachungen in Tenders Electronic Daily (TED) und stellt sie den EU-Ländern zur Verfügung. Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beauftragte NOW GmbH filtert die Daten entsprechend des SaubFahrzeugBeschG und sendet sie den Bundesländern jährlich zur Überprüfung zu.
In Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus für das Monitoring zuständig. Hier werden Daten aus eigenen Recherchen im TED mit den von der NOW GmbH zur Verfügung gestellten Daten abgeglichen und ggf. eine korrigierte Meldung an die NOW GmbH zurückgegeben.
Hinweis: Es wird keine weitere große Abfrage bei allen Auftraggebern stattfinden. Bei Bedarf werden fehlende Daten punktuell bei einzelnen Auftraggebern nacherhoben.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr legt der Europäischen Kommission Berichte über die Umsetzung der EU-Richtlinie vor. Die erste Berichterstattung muss bis 18. April 2026 und danach im Abstand von drei Jahren erfolgen.
Stand und Ausblick
Das Verkehrsministerium Schleswig-Holstein hat die Daten für den Zeitraum vom 2. August 2021 bis zum 31.12.2022 überprüft und die Korrektur an die NOW GmbH gemeldet. Die Erfüllungsstände für 2021/2022 spiegeln aber nur einen kleinen Zeitabschnitt wider und lassen daher noch keine Prognosen für den gesamten Zeitraum bis Ende 2025 zu.