Das E-Government-Gesetz in Schleswig-Holstein regelt seit 2009 den Aufbau und die weitere Entwicklung der elektronischen Kommunikation zwischen Bürgerinnen/ Bürgern und Unternehmen mit der Landesverwaltung.
Letzte Aktualisierung: 02.06.2022
Im Jahre 2013 hat der Deutsche Bundestag ein Bundesgesetz zum E-Government verabschiedet. Dieses Gesetz enthält Regelungen, die auch in Schleswig-Holstein umgesetzt werden müssen. Diese Regelungen beziehen sich in erster Linie auf die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern/Unternehmen und der Verwaltung, eine elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung und allen damit zusammenhängenden Prozessen.
Das Land Schleswig-Holstein hat bereits seit 2009 ein Landes E-Government-Gesetz. Dieses ist im Wesentlichen auf E-Government-Basisdienste und deren Einführung in die Verwaltungsprozesse ausgerichtet. Es ist gemäß dem Fortschritt der elektronischen Dienste und Angebote an die neuen Regelungen des Bundesgesetzes anzupassen und fortzuschreiben.
Elektronische Kommunikation
Insoweit sollen Regelungen zur elektronischen Kommunikation zwischen der Verwaltung und Bürgern/Unternehmen geschaffen werden. Dafür ist geplant, einen elektronischen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente zu eröffnen, elektronische Zahlungsverfahren einzuführen und elektronisch Informationen zum Verfahrensstand bereitzustellen.
Verwaltung neu strukturieren
Neben diesen Umsetzungsverpflichtungen aus dem Bundes-E-Government-Gesetz sollen Vorschriften zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und eAkte, zum ersetzenden Scannen und zur Akteneinsicht aufgenommen werden. Ziel der Landesregierung ist es auch die Bereitstellung von Verwaltungsdaten über den Bereich der Geo- und Umweltdaten hinaus zu erweitern. Ebenso sollen Regelungen für die proaktive Veröffentlichung von Behördeninformationen in das EGovG SH aufgenommen werden.
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