Die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) in der Landesverwaltung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Optimierung der Verwaltungsprozesse.
Letzte Aktualisierung: 03.11.2022
Elektronische Akten sind Voraussetzung für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und anderen Verwaltungen, aber auch für ein Open Government, denn auf Dauer wird das Einscannen von Papierunterlagen nicht zu einer Öffnung der Verwaltung führen. Dies kann nur auf einem vollständig elektronischen Weg erfolgen.
Ziel des E-Government ist es unter anderem auch Nachweise und Formulare, die in einer Verwaltung bereits erbracht wurden, nicht erneut bei den Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen anzufordern, sondern diese von Verwaltung zu Verwaltung auf einem sicheren Kommunikationsweg zu übertragen, wenn die jeweils Betroffenen dies auch wollen: Auch dafür ist eine E-Akte erforderlich.
Papier wird zukünftig in der Kommunikation mit der Verwaltung nur noch einen sehr geringen Stellenwert einnehmen, dies erleichtert die Arbeit und soll die internen Verwaltungsprozesse verkürzen und so eine schnelle Kommunikation mit den Betroffenen sicherstellen.
Bei all diesen Prozessen sind Querschnittsthemen wie Haushaltsrecht, Datensicherheit, Daten- und Verbraucherschutz sowie Mitarbeiterrechte immer mitzudenken und zu prüfen.
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