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Thema : Bus und Bahn (ÖPNV)

Richtlinien ÖPNV


Informationen für Verkehrsunternehmen bzw. Aufgabenträger zum Deutschlandticket und Corona-Billigkeitsleistungen.

Letzte Aktualisierung: 19.12.2023

Grafik der NAH.SH mit Logo Deutschlandticket
Seit dem 1. Mai 2023 zu kaufen: das Deutschlandticket.

Allgemeine Vorschrift SPNV

Bund und Länder haben ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im monatlich kündbaren Abonnement eingeführt. Zur Umsetzung erlässt das Land Schleswig-Holstein die nachfolgende allgemeine Vorschrift zur Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im Schienenpersonennahverkehr und zur Gewährung von Ausgleichsleistungen für finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrgästen mit einem Deutschlandticket durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Link zur Vorschrift 2023

Link zur Vorschrift 2024

Änderung der Vorschrift 2024

Billigkeitsrichtlinie Deutschlandticket

Durch die Einführung des Deutschlandtickets vermindern sich die Tarifeinnahmen bei den Verkehrsunternehmen bzw. bei den für den ÖPNV zuständigen Aufgabenträgern. Die mit dem Deutschlandticket verbundenen finanziellen Nachteile werden jeweils hälftig durch den Bund und das Land Schleswig-Holstein ausgeglichen. Der Ausgleich wird als Billigkeitsleistung gewährt und bemisst sich nach der Richtlinie Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV des jeweiligen Jahres.

Zur Richtlinie 2023

Zur Richtlinie 2024

Corona: Billigkeitsrichtlinie (Land)

Zur finanziellen Unterstützung von Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Land eine Richtlinie erlassen. Im Rahmen dieser Richtlinie werden Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 gewährt.

Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV – Richtlinie 2022

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