Verkehrsunternehmen aus Deutschland
Für Linienverkehre aus der EU hinaus (Drittstaatenverkehre) ist für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland ein formeller Antrag erforderlich.
Antragsformular Drittstaaten-Linienverkehr (PDF, 675KB, Datei ist barrierefrei)
Für die Erteilung der dafür jeweils benötigten Genehmigungen für die deutsche Teilstrecke ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zuständig, wenn die Buslinie ihren Ausgangspunkt in Schleswig-Holstein hat.
Der Drittstaaten-Linienverkehr erfolgt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem Staat außerhalb der Europäischen Union. Anders als beim EU-Verkehr bedarf es eines Kooperationspartners im jeweiligen Zielstaat. Die zuständigen Behörden beider Vertragsparteien müssen den Drittstaaten-Linienverkehr genehmigen. Die Genehmigung kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erteilt werden.
Für Linienverkehre außerhalb der EU gibt es keine Fristsetzung. Hier ist die Bearbeitungszeit sehr stark von der Mitarbeit der ausländischen Genehmigungsbehörden und der Partnerunternehmen in dem jeweiligen Zielland abhängig.
Verkehrsunternehmen aus dem Ausland
Verkehrsunternehmen aus dem Ausland beantragen den Linienverkehr nach den geltenden Vorschriften ihres Heimatlandes bei der dort zuständigen Behörde unter Beachtung der nationalen Vorschriften des jeweiligen Heimatlandes.