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Thema : Boden

Moor- und Anmoorböden



Letzte Aktualisierung: 24.04.2018

Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz Schleswig-Holstein (DGLG) regelt das Verbot der Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland. Außerhalb bestimmter, in § 3 Abs. 1, Satz 1 genannter Flächen können auf Antrag Ausnahmen vom Umbruchverbot zugelassen werden. Auf Moor- und Anmoorstandorten sind solche Ausnahmen nicht zulässig, ebenso auf wind- und wassererosionsgefährdeten Flächen, in Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten sowie auf Gewässerrandstreifen. Die Karte der Moorböden und Anmoorböden zeigt Flächen nach § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 und 7 als orientierende Darstellung. Sie dient der Landwirtschaftsverwaltung beim Vollzug des Gesetzes und gibt den Landwirten Auskunft über die zur Prüfung der Anträge verwendeten Unterlagen. Für die Zugehörigkeit zur Kulisse der Moor- und Anmoorböden gelten folgende Mindestanforderungen: Im Boden bis 40cm unter Flur gibt es eine mindestens 10cm mächtige Schicht mit mindestens 15% Humus. Diese Prozentzahl entspricht den bodenkundlichen Kriterien für einen anmoorigen Boden, für Moorböden werden 30% Humus in einer Mächtigkeit von 30cm gefordert. Dabei ist zu beachten, dass sich die humusreiche Schicht entsprechend der Definition nicht zwingend an der Geländeoberfläche befinden muss. Die Karte wurde aus vorhandenen Informationsgrundlagen abgeleitet und durch Beprobung und Laboranalytik abgesichert. Es wird nicht nach Anmoor und Moor und auch nicht nach der Mächtigkeit der humosen Schichten differenziert. In § 1 der DGLG-MindestgrößenVO wird geregelt, dass eine Ausnahme vom Umwandlungsverbot zugelassen werden kann, wenn die beantragte Fläche vollständig oder teilweise innerhalb einer Moorboden- oder Anmoorbodenfläche von weniger als 2 ha Gesamtgröße gelegen ist. Dementsprechend sind zusammenhängende Flächen kleiner 2 ha nicht in der Karte enthalten.

In der Broschüre "Moore in Schleswig-Holstein" wird auf den Seiten 17 und 18 ein Überblick über die verwendeten Informationsgrundlagen gegeben. Eine ausführliche Darstellung der DGLG-Gebietskulissen findet sich im Umweltportal SH unter dem Thema "Landwirtschaft - Gebietskulissen DGLG".

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