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Thema : Boden

Bodenschätzung in Schleswig-Holstein und ihre Nutzung für den Bodenschutz

Letzte Aktualisierung: 24.04.2015

Eine wichtige Informationsgrundlage für die Beurteilung von Bodenzustand und -entwicklung stellen Bodenschätzungsdaten dar. In den 1930er Jahren wurde für die Besteuerung des landwirtschaftlich genutzten Bodens deutschlandweit die Reichsbodenschätzung (RBS) eingeführt und nach 1945 als Bodenschätzung weitergeführt. Rechtsgrundlage für die Schätzung des landwirtschaftlich und gärtnerisch nutzbaren Bodens sowie deren Übernahme in das Liegenschaftskataster der Katasterverwaltung ist das Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz - BodSchätzG) vom 16. 10. 1934 (RGBl. I, S. 1050), das zum 01.01.2008 (BGBl. I S. 3150, 3176) novelliert wurde.

Der Zweck der Bodenschätzung ist nicht nur eine gerechte Verteilung der Steuern und eine Verbesserung der Beleihungsunterlagen, sondern auch eine planvolle Gestaltung der Bodennutzung. Die Bodenschätzung dient damit ausdrücklich auch nichtsteuerlichen Zwecken, insbesondere der Agrarordnung, dem Bodenschutz und Bodeninformationssystemen.

Bereits bei der Gesetzgebung wurde die große Bedeutung der zu ermittelnden Daten auch für den nichtsteuerlichen Bereich erkannt und das Erhebungsverfahren entsprechend ausgelegt. Daher werden im Rahmen der Bodenschätzung für jedes Flächenstück zwei Feststellungen getroffen:

  1. Bei der Bestandsaufnahme erfolgt eine genaue Kennzeichnung des Bodens nach seiner Beschaffenheit und die Feststellung der landwirtschaftlichen Nutzungseignung (überwiegend Grün- oder Ackerland).
  2. Die eigentliche steuerliche Bewertung des Bodens erfolgt durch Feststellung seiner natürlichen Ertragsfähigkeit.

Zur Ermittlung der Ertragsfähigkeit eines Bodens wird die Bodenzahl als ein Maß im Rahmen der Schätzung herangezogen. Die im Schätzungsrahmen für Ackerland enthaltene Bodenzahl ergibt sich aus der mittleren Bodenart, der geologischen Entstehungsart und der Zustandsstufe. Beim Grünlandschätzungsrahmen werden neben Bodenart und Zustandsstufe die Wasserverhältnisse und das Klima berücksichtigt. Durch Zu- und Abschläge zur Berücksichtigung von Relief- und Klimaeinflüssen wird die Ackerzahl bzw. die Grünlandzahl ermittelt. Die Wertzahlen sind Verhältniszahlen, welche die Unterschiede im Reinertrag der verschiedenen Böden wiedergeben, wobei der beste Ackerboden die Wertzahl 100 erhielt.

Nach den einheitlichen Vorgaben der Bodenschätzung werden die landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgrund von Erhebungen im 50-m-Raster aufgenommen und bewertet. In sogenannten Schätzkarten werden die Schätzflächen und in Schätzbüchern (Acker- und Grünland) die Grablochbeschriebe amtlich dokumentiert. Die Grablöcher sind größere Aufgrabungen zur Deutlichmachung des Bodenprofils und zur Untersuchung des Unterbodens. Für jede Klassenfläche (Schätzfläche) oder für jeden Klassenabschnitt (Teil einer Klassenfläche) ist mindestens ein Grabloch angelegt worden, an dem der die Fläche prägende Bodenaufbau eingehend beschrieben worden ist. Für Schleswig-Holstein liegen 430.000 analoge Grablochbeschriebe vor.

Zu unterscheiden sind die Feldschätzungsbücher mit den Sachinhalten (Grablochbeschriebe), die bei den Finanzämtern liegen, und die Feldschätzungskarten, die bei den Katasterverwaltungen liegen.

Durch die Erstschätzung wurden ca. 80 Prozent der Landesfläche in der oben dargestellten Weise aufgenommen. Dieser Anteil entspricht der damaligen (1935-1952) landwirtschaftlich genutzten Fläche. Bis 1996 sind auf ca. 65 Prozent aller Gemarkungen des Landes insbesondere Grünlandstandorte zumindest einmal nachgeschätzt worden. Die Gemarkung ist eine katastertechnische Gebietseinheit, die eine zusammenhängende Gruppe von Flurstücken umfasst.

Die bodenkundlichen Informationen aus der Bodenschätzung sind für den Bodenschutz vor allem deshalb wertvoll, weil sie landesweit in großen Maßstäben vorliegen (1:500 bis 1:5.000) und somit eine wertvolle Datenbasis darstellen. Bis heute liegen für diesen Maßstab, der parzellenscharfe Aussagen für Planungen und Bewertungen zulässt, keine vergleichbaren Bodenkarten vor. Die Bodenschätzungsergebnisse stellen somit in Schleswig-Holstein die größte verfügbare einheitlich strukturierte punkt- und flächenbezogene Datenbasis über den Boden dar, die es möglichst vielseitig und umfassend - auch aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis - zu nutzen gilt.

Erst durch die Digitalisierung der Feldschätzungsbücher und deren Verschneidung mit den digitalen Schätzungskarten wird die Nutzung der Daten für die Umweltverwaltung und die verschiedenen Aufgaben des Natur- und Umweltschutzes ermöglicht. Daher sind zwei Projekte zur Digitalisierung der vorhandenen Bodenschätzungsdaten durchgeführt worden:

  1. Digitalisierung der Schätzungsdeckpausen
    Die landesweite Digitalisierung der vollständigen Inhalte der Schätzungsdeckpausen durch die Katasterverwaltung erfolgte im Zeitraum zwischen 2002 und 2006. Das Produkt wird als Folie 42 der Automatisierten Liegenschaftskarte geführt.
  2. Digitalisierung der Grablochbeschriebe
    Mit dem Projekt "Überführung analoger Feldschätzungsbücher und Schätzungsbücher der deutschen Bodenschätzung in ein digitales Feldschätzungsbuch -FESCH-" wurden die bei der Finanzverwaltung vorliegenden Daten der Reichsbodenschätzung zwischen 2002 und 2004 digitalisiert. Das Projekt wurde mit Mitteln der Arbeitsverwaltung für Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) gefördert.

Im abschließenden Schritt sind diese beiden Unterlagen digital miteinander verknüpft und synchronisiert worden.

Die digital erfassten bodenschutzrelevanten Informationen aus der Bodenschätzung können herangezogen werden, um Bodenfunktionen und Verdichtungs- und Erosionsrisiken im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes und anderen Regelungen zu bewerten. Hierbei müssen jedoch auch die Qualität (Wissen der Bodenschätzer in den 30er Jahren) und die Aktualität (die Bodenaufnahmen liegen bis zu 65 Jahre zurück) der Bodenschätzung berücksichtigt werden. Die Bodenschätzungsdaten sind hervorragend zur kurz- und mittelfristigen Überbrückung des Informationsdefizites vor allem in der großmaßstäbigen (Maßstab 1:2.000-5.000) Betrachtung und zur Unterstützung der Erhebungen im Rahmen der bodenkundlichen Landesaufnahme durch den Entwurf von Konzeptbodenkarten geeignet. Diese stellen eine wichtige Grundlage für die bodenkundliche Kartierung dar, da sie räumlich hochauflösende Bodeninformationen auch der Bodenschätzung abbilden und gleichzeitig aktuelle Geländeaufnahmen einsparen helfen.

Weitere Informationen

Bodenschätzungsdaten können unter Berücksichtigung definierter Nutzungs- und Abgabebedingungen – gegebenenfalls kostenpflichtig – beim Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein für umweltbezogene Fragestellungen bezogen werden. Berechtigtes Interesse und damit verbunden Gebührenfreiheit für den Bezug von Bodenschätzungsdaten besteht grundsätzlich bei ihrer Nutzung im Rahmen der Bearbeitung öffentlicher Aufträge sowie für landesbezogene wissenschaftliche Auswertungen zu umweltbezogenen Fragestellungen.

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