Biotopkartierung Schleswig-Holstein - Aktuelle Informationen
Letzte Aktualisierung: 08.08.2024
Aktuelle Infomationen - Bekanntmachungen
Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung mit Monitoring von FFH-Gebieten
Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist als Obere Naturschutzbehörde in Schleswig-Holstein unter anderem für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen zuständig, deren Notwendigkeit zur Durchführung auf im Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz festgelegten Vorgaben beruht. Darüber hinaus verpflichtet die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) die EU-Mitgliedstaaten unter anderem dazu, regelmäßig über deren Umsetzung sowie über die Situation der betroffenen Lebensraumtypen zu berichten.
Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Kartierungen im Gelände werden vorwiegend von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beauftragter Planungs- beziehungsweise Kartierbüros durchgeführt. Als Beauftragte des LfU sind die kartierenden Personen berechtigt, Grundstücke zu betreten und dort die für die Biotopkartierung erforderlichen Bestandserhebungen durchzuführen. Das LfU bittet um Verständnis dafür, dass in aller Regel erst vor Ort kurzfristig zu entscheiden ist, ob eine Fläche für eine detaillierte Datenerhebung betreten werden muss. Deshalb und wegen des großen Gesamtflächenumfangs ist es leider nicht möglich, die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise Pächterinnen und Pächter im Vorwege individuell zu informieren.
In den Jahren 2024 und 2025 werden folgende FFH-Gebiete nachkartiert:
1118-301
Ruttebüller See
1121-304
Eichenwälder der Böxlunder Geest
1220-301
Wälder an der Lecker Au
1319-301
NSG Bordelumer Heide und Langenhorner Heide mit Umgebung
1420-302
Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf
1421-301
Immenstedter Wald
1421-304
Ahrenviölfelder Westermoor
1521-391
Wälder der Ostenfelder Geest
1617-301
Dünen St. Peter
1623-303
Fockbeker Moor
1623-392
Binnendünen- und Moorlandschaft im Sorgetal
1629-391
Strandseen der Hohwachter Bucht
1719-391
Untereider
1725-306
Staatsforst Langwedel-Sören
1728-303
Lehmkuhlener Stauung
1832-329
Ostseeküste zwischen Grömitz und Kellenhusen
1920-301
Windberger Niederung
1923-301
Schierenwald
1927-352
Tarbeker Moor
2126-303
Pfeifengraswiese nördlich Seth
2230-381
Trockenflächen nordwestlich Groß Sarau
2323-392
Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen
Korrigierte Fassung der Kartieranleitung Schleswig-Holstein 2.2.1 verfügbar
In Version 2.2.1 der Kartieranleitung Schleswig-Holstein ist eine Korrektur zwischenzeitlich festgestellter Fehler erfolgt. Das zum Download bereitgestellte Dokument wurde entsprechend aktualisiert (Fassung von August 2024). Korrekturen erfolgten an Tabelle 4 (zulässige Überlagerungen von FFH-Lebensraumtypen) sowie an den Kartiervorgaben zu den Biotoptypgruppen "FK Kleingewässer" und "FS Größere Stillgewässer (Seen und Weiher)" in der Standardliste der Biotoptypen.
(Stand August 2024)
Neue Unterversion V 2.2.1 der Kartieranleitung Schleswig-Holstein verfügbar
Eine neue Unterversion der Kartieranleitung ist nun verfügbar. In V 2.2.1 wurden gegenüber der vorherigen Version 2.2 einige Korrekturen und Konkretisierungen vorgenommen. Eine Übersicht über die erfolgten Anpassungen ist dem Einleitungskapitel zu entnehmen. Es erfolgte keine Einführung grundlegender Neuregelungen, Biotoptypen oder Zusatzcodes. Die aktualisierte Kartieranleitung können Sie unten auf der Seite herunterladen. Auf Nachfrage kann die Standardliste auch als Excel-Tabelle herausgegeben werden.
(Stand April 2024)
Neue Version der Kartieranleitung erschienen
Ende April 2023 ist Version 2.2 der Kartieranleitung mit erläuterter Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holstein erschienen. Das Dokument steht Ihnen ab sofort auch online zur Verfügung (s.u. auf dieser Seite).
(Stand Mai 2023)
Einführung neuer gesetzlich geschützter Biotope und Anpassung von Kartieranleitung und Standardliste
Mit der Einführung des Insektenschutzgesetzes im August 2021 sind Steinmauern, Steinriegel, artenreiche Flachlandmähwiesen und Streuobstwiesen bundesweit unter gesetzlichen Schutz gemäß BNatSchG §30, in Schleswig-Holstein in Verbindung mit §21 LNatSchG, gestellt. Dazu findet derzeit eine Anpassung der Biotopverordnung Schleswig-Holsteins statt. Details zu den Schutzkriterien können bereits den schon entsprechend angepassten Erläuterungen zu den gesetzlich geschützten Biotopen in Schleswig-Holstein entnommen werden.
Um die neuen gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen der Biotopkartierung den neuen Anforderungen entsprechend darstellen zu können, hat es zudem einige Anpassungen in Kartieranleitung und Standardliste des Landes Schleswig-Holstein gegeben:
Steinmauern und Steinriegel werden zukünftig über eine neu eingerichtete Biotoptypgruppe "TS – Steinstrukturen" abgebildet.
Zur Darstellung des geschützten Grünlands, das sich nun in das Arten- und strukturreiche Dauergrünland (Unterschutzstellung bereits 2016) und die Artenreichen Flachlandmähwiesen, gliedert, wurde die bisherige Biotoptypengruppe "GM - Artenreiches mesophiles Grünland" aufgeteilt in "GM - Mesophile Flachlandmähwiesen" (immer LRT 6510) sowie "GW - Artenreiches mesophiles Grünland" und "GF - Artenreiches Feuchtgrünland" (beide Gruppen: kein LRT 6510).
Streuobstwiesen, bis 2022 als Biotoptypgruppe "HO – Streuobstwiesen" erfasst, werden seit 2023 einen anderen (Haupt-)Biotoptyp überlagernd, über die Strukturtypgruppe "ZO - Streuobstwiesen" erfasst. Durch die Überlagerung ist eine Darstellung möglich, bei der eine Fläche sowohl die Kriterien eines gesetzlich geschützten Grünlandes als auch einer gesetzlich geschützten Streuobstwiese erfüllt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in Kartieranleitung sowie Erläuterungen zu den gesetzlich geschützten Biotopen genannten Verordnungsnummern zu den neuen gesetzlich geschützten Biotopen um vorläufige Stände handelt, da sich die BiotopV SH noch in Überarbeitung befindet.
(Stand: Dezember 2023)
Biotopkartierung wird fortgesetzt
Das Landesamt für Umwelt (LfU; vormals LLUR) setzt seit Mai 2023 die landesweite Biotopkartierung in Schleswig-Holstein weiter fort. Während es in den Jahren 2014 bis 2020 vorwiegend um eine landesweite Grundlagenerfassung ging, liegt der Fokus seit dem Jahr 2022 auf einer sukzessiven Überprüfung und Aktualisierung der erhobenen Daten. Die Kartiergebiete 2023 und 2024 beschränken sich auf den Kreis Nordfriesland.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: