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Thema : Biotope

Biotopkartierung Schleswig-Holstein - Aktuelle Informationen

Letzte Aktualisierung: 08.08.2024

Aktuelle Infomationen - Bekanntmachungen

Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung mit Monitoring von FFH-Gebieten

Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist als Obere Naturschutzbehörde in Schleswig-Holstein unter anderem für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen zuständig, deren Notwendigkeit zur Durchführung auf im Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz festgelegten Vorgaben beruht. Darüber hinaus verpflichtet die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) die EU-Mitgliedstaaten unter anderem dazu, regelmäßig über deren Umsetzung sowie über die Situation der betroffenen Lebensraumtypen zu berichten.

Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Kartierungen im Gelände werden vorwiegend von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beauftragter Planungs- beziehungsweise Kartierbüros durchgeführt. Als Beauftragte des LfU sind die kartierenden Personen berechtigt, Grundstücke zu betreten und dort die für die Biotopkartierung erforderlichen Bestandserhebungen durchzuführen. Das LfU bittet um Verständnis dafür, dass in aller Regel erst vor Ort kurzfristig zu entscheiden ist, ob eine Fläche für eine detaillierte Datenerhebung betreten werden muss. Deshalb und wegen des großen Gesamtflächenumfangs ist es leider nicht möglich, die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise Pächterinnen und Pächter im Vorwege individuell zu informieren.

In den Jahren 2024 und 2025 werden folgende FFH-Gebiete nachkartiert:

Karte von Schleswig-Holstein mit rot gekennzeichneten FFH-Gebieten, die in den Jahren 2024 und 2025 nachkartiert werden.
Karte mit den FFH-Gebieten, die nachkartiert werden.

1118-301

Ruttebüller See

1121-304

Eichenwälder der Böxlunder Geest

1220-301

Wälder an der Lecker Au

1319-301

NSG Bordelumer Heide und Langenhorner Heide mit Umgebung

1420-302

Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf

1421-301

Immenstedter Wald

1421-304

Ahrenviölfelder Westermoor

1521-391

Wälder der Ostenfelder Geest

1617-301

Dünen St. Peter

1623-303

Fockbeker Moor

1623-392

Binnendünen- und Moorlandschaft im Sorgetal

1629-391

Strandseen der Hohwachter Bucht

1719-391

Untereider

1725-306

Staatsforst Langwedel-Sören

1728-303

Lehmkuhlener Stauung

1832-329

Ostseeküste zwischen Grömitz und Kellenhusen

1920-301

Windberger Niederung

1923-301

Schierenwald

1927-352

Tarbeker Moor

2126-303

Pfeifengraswiese nördlich Seth

2230-381

Trockenflächen nordwestlich Groß Sarau

2323-392

Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen

2326-301

Wittmoor

2529-306

Gülzower Holz

Darüber hinaus erfolgt im Jahr 2024 außerhalb der Natura2000-Gebietskulisse eine Fortsetzung der landesweiten Biotopkartierung im Kreis Nordfriesland.

Ansprechpartner zur landesweiten Biotopkartierung:

Hannes Hollenbach
hannes.hollenbach@lfu.landsh.de
Telefon: 04347-704-169

Ansprechpartner speziell zum FFH-Gebietsmonitoring:

Kai Dethmann
kai.dethmann@lfu.landsh.de
Telefon: 04347-704-378

 (Stand April 2024)

Korrigierte Fassung der Kartieranleitung Schleswig-Holstein 2.2.1 verfügbar

In Version 2.2.1 der Kartieranleitung Schleswig-Holstein ist eine Korrektur zwischenzeitlich festgestellter Fehler erfolgt. Das zum Download bereitgestellte Dokument wurde entsprechend aktualisiert (Fassung von August 2024). Korrekturen erfolgten an Tabelle 4 (zulässige Überlagerungen von FFH-Lebensraumtypen) sowie an den Kartiervorgaben zu den Biotoptypgruppen "FK Kleingewässer" und "FS Größere Stillgewässer (Seen und Weiher)" in der Standardliste der Biotoptypen.

(Stand August 2024)

Neue Unterversion V 2.2.1 der Kartieranleitung Schleswig-Holstein verfügbar

Eine neue Unterversion der Kartieranleitung ist nun verfügbar. In V 2.2.1 wurden gegenüber der vorherigen Version 2.2 einige Korrekturen und Konkretisierungen vorgenommen. Eine Übersicht über die erfolgten Anpassungen ist dem Einleitungskapitel zu entnehmen. Es erfolgte keine Einführung grundlegender Neuregelungen, Biotoptypen oder Zusatzcodes. Die aktualisierte Kartieranleitung können Sie unten auf der Seite herunterladen. Auf Nachfrage kann die Standardliste auch als Excel-Tabelle herausgegeben werden.

(Stand April 2024)

Neue Version der Kartieranleitung erschienen

Ende April 2023 ist Version 2.2 der Kartieranleitung mit erläuterter Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holstein erschienen. Das Dokument steht Ihnen ab sofort auch online zur Verfügung (s.u. auf dieser Seite).

(Stand Mai 2023)

Einführung neuer gesetzlich geschützter Biotope und Anpassung von Kartieranleitung und Standardliste

Mit der Einführung des Insektenschutzgesetzes im August 2021 sind Steinmauern, Steinriegel, artenreiche Flachlandmähwiesen und Streuobstwiesen bundesweit unter gesetzlichen Schutz gemäß BNatSchG §30, in Schleswig-Holstein in Verbindung mit §21 LNatSchG, gestellt. Dazu findet derzeit eine Anpassung der Biotopverordnung Schleswig-Holsteins statt. Details zu den Schutzkriterien können bereits den schon entsprechend angepassten Erläuterungen zu den gesetzlich geschützten Biotopen in Schleswig-Holstein entnommen werden.

Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein

Um die neuen gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen der Biotopkartierung den neuen Anforderungen entsprechend darstellen zu können, hat es zudem einige Anpassungen in Kartieranleitung und Standardliste des Landes Schleswig-Holstein gegeben:

Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein

  • Steinmauern und Steinriegel werden zukünftig über eine neu eingerichtete Biotoptypgruppe "TS – Steinstrukturen" abgebildet.
  • Zur Darstellung des geschützten Grünlands, das sich nun in das Arten- und strukturreiche Dauergrünland (Unterschutzstellung bereits 2016) und die Artenreichen Flachlandmähwiesen, gliedert, wurde die bisherige Biotoptypengruppe "GM - Artenreiches mesophiles Grünland" aufgeteilt in "GM - Mesophile Flachlandmähwiesen" (immer LRT 6510) sowie "GW - Artenreiches mesophiles Grünland" und "GF - Artenreiches Feuchtgrünland" (beide Gruppen: kein LRT 6510).

Streuobstwiesen, bis 2022 als Biotoptypgruppe "HO – Streuobstwiesen" erfasst, werden seit 2023 einen anderen (Haupt-)Biotoptyp überlagernd, über die Strukturtypgruppe "ZO - Streuobstwiesen" erfasst. Durch die Überlagerung ist eine Darstellung möglich, bei der eine Fläche sowohl die Kriterien eines gesetzlich geschützten Grünlandes als auch einer gesetzlich geschützten Streuobstwiese erfüllt.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in Kartieranleitung sowie Erläuterungen zu den gesetzlich geschützten Biotopen genannten Verordnungsnummern zu den neuen gesetzlich geschützten Biotopen um vorläufige Stände handelt, da sich die BiotopV SH noch in Überarbeitung befindet.

(Stand: Dezember 2023)

Biotopkartierung wird fortgesetzt

Das Landesamt für Umwelt (LfU; vormals LLUR) setzt seit Mai 2023 die landesweite Biotopkartierung in Schleswig-Holstein weiter fort. Während es in den Jahren 2014 bis 2020 vorwiegend um eine landesweite Grundlagenerfassung ging, liegt der Fokus seit dem Jahr 2022 auf einer sukzessiven Überprüfung und Aktualisierung der erhobenen Daten. Die Kartiergebiete 2023 und 2024 beschränken sich auf den Kreis Nordfriesland.

Pressemitteilung zum Thema vom 10. März 2023

Wichtige Handreichungen / Grundlagen

Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein

Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein  (PDF, 10MB, Datei ist barrierefrei)

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