Betreuungsvereine haben die Aufgabe, interessierte Personen als ehrenamtliche Betreuer*innen zu gewinnen. Sie sollen Betreuer*innen aus dem Kreis der Angehörigen sowie freiwillig sozial Engagierte bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit beraten und begleiten. Zudem sollen sie die Öffentlichkeit über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informieren sowie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten unterstützen.
Ziel der Richtlinie ist die Aufrechterhaltung und weitere Steigerung der Qualität der vorstehend beschriebenen Querschnittsarbeit, die von den Betreuungsvereinen in Schleswig-Holstein geleistet wird.
Antragsberechtigt sind die gemäß § 2 Landesbetreuungsgesetz anerkannten Betreuungsvereine mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Die Förderrichtlinie mit den dazugehörigen Vordrucken kann hier heruntergeladen werden:
Richtlinie über die Förderung von Betreuungsvereinen (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei).