Alle Maßnahmen der Berufsorientierung und zur Gestaltung des Übergangs von Schule in den Beruf verfolgen ein Ziel: Jugendliche sollen erfolgreich eine berufliche Ausbildung beginnen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können oder mit einem Studium starten. Wer in Deutschland einen Beruf erlernen möchte, kann eine Ausbildung im dualen Berufsausbildungssystem oder eine „vollzeitschulische“ Ausbildung beginnen, die zum großen Teil an berufsbildenden Schulen stattfindet.
Von den bundesweit anerkannten 325 Ausbildungsberufen werden in Schleswig-Holstein 284 Berufe einschließlich der Sonderausbildungsgänge für Menschen mit Behinderung beschult.
Die Fachklassen für Auszubildende an der Berufsschule vermitteln im Rahmen der dualen Berufsausbildung gemeinsam mit den ausbildenden Betrieben eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und erweitern die allgemeine Bildung. Die Auszubildenden werden in Fachklassen für Einzelberufe oder Berufsgruppen zusammengefasst. Gibt es in einem Ausbildungsberuf nur wenige Auszubildende, werden Bezirksfachklassen oder Landesberufsschulen (mit Internatsbetrieb) eingerichtet. In über 100 Ausbildungsberufen mit geringer Zahl von Auszubildenden erfolgt die Beschulung in anderen Bundesländern. In einigen Berufen findet die Berufsausbildung im ersten Ausbildungsjahr im Berufsgrundbildungsjahr statt.
In der Berufsschule können die Auszubildenden - je nach vorheriger Qualifikation - den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, den Mittleren Schulabschluss oder die Fachhochschulreife erlangen.
Gestaltung der Übergänge in den Beruf
Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein (AV-SH)
In der Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein (AV-SH) sollen sich Jugendliche beruflich orientieren und vorbereiten. Kern der AV-SH sind deshalb individualisierte Lehr- und Lernkonzepte in Verbindung mit Praktikumszeiten. Der Bildungsgang unterstützt somit Jugendliche darin, eine eigene Identität und Persönlichkeit zu finden und ihren Lebens- und Berufsweg besser zu planen. Dadurch werden im günstigsten Fall die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Schülerinnen und Schüler schon während des laufenden Bildungsgangs eine Ausbildung, eine Beschäftigung oder ein weiteres Bildungsangebot aufnehmen können.
Berufsintegrationsklassen - Deutsch als Zweitsprache (BIK-DaZ)
Zeitgleich mit der AV-SH sind als Reaktion auf die hohe Zahl der seit 2015 in Schleswig-Holstein ankommenden Geflüchteten und Schutzsuchenden vorbereitende Berufsintegrationsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ (BIK-DaZ-Klassen) eingerichtet worden. Mit den BIK-DaZ-Klassen gelingt es, individuell auf den heterogenen Bildungs- und Sprachstand der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Ferner können auch grundlegende Kenntnisse der Arbeits- und Berufswelt praxisbezogen vermittelt werden. Integrative Sprachförderung, sprachsensibler Fachunterricht und Berufsorientierung werden so mit praktischem Lernen in den Werkstätten der Schulen kombiniert.
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) können Jugendliche mit mindestens dem Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss besuchen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und einen Vorvertrag für einen Ausbildungsplatz abgeschlossen haben. Nach dem Abschluss des BGJ setzen sie die duale Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr fort.
Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
Ähnlich wie das Berufsgrundbildungsjahr ist die betriebliche Einstiegsqualifizierung eine Maßnahme, um Jugendlichen den beruflichen Einstieg zu erleichtern. Sie absolvieren ein einjähriges Praktikum in einem Betrieb und besuchen den Berufsschulunterricht des ersten Ausbildungsjahres für den jeweiligen Beruf ihres Interesses. Sind die Leistungen in Betrieb und Schule mindestens gut, besteht die Möglichkeit, direkt in das zweite Ausbildungsjahr zu wechseln und sich das erste Jahr anerkennen zu lassen.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Das bis zu zehn Monate laufende Programm wechselt zwischen Praktikumsphasen und Unterricht. Es unterstützt Schülerinnen und Schüler bei der Berufsorientierung. Das Programm richtet sich an alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus den allgemeinbildenden Schulen zwischen 18 und 25 Jahren, die keinen Abschluss erreicht haben, sich noch nicht in Ausbildung befinden oder keiner Beschäftigung nachgehen. Die Arbeitsagenturen beziehen für die einzelnen Unterstützungsmaßnahmen nicht nur berufsbildende Schulen, sondern auch weitere Träger wie die Handwerkskammern, Jugendaufbauwerke und andere mit ein.