Ein modernes Arbeitszeitrecht ermöglicht flexibles Arbeiten und sorgt für höhere Zufriedenheit bei den Beamtinnen und Beamten.
Letzte Aktualisierung: 29.05.2018
Moderne Arbeitszeiten und Arbeitsformen bieten Vorteile für den Dienstherrn, die Bürgerinnen und Bürger sowie auch für die Beamtinnen und Beamten. Sie ermöglichen es:
Arbeitsspitzen abzufangen
längere Ansprechzeiten für Bürgerinnen und Bürger zu sichern
Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern
Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern
Maßgebend für die Ausgestaltung des Arbeitszeitrechts ist die EU-Arbeitszeitrichtlinie.
Das Arbeitszeitrecht der Landes- und Kommunalbeamten des Landes Schleswig-Holstein ist in der Arbeitszeitverordnung (AZVO) geregelt. Die Vorschriften enthalten unter anderem Vorgaben zum Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit, zu Ruhezeiten und Möglichkeiten der Ansparung und Verkürzung der Arbeitszeit, zum Zeitkonto, zu Ruhepausen und -zeiten, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienstzeiten, Nacht- und Wechselschichtdiensten.
Nicht für alle Behörden sind die gleichen Maßnahmen geeignet. Deshalb lässt die Arbeitszeitverordnung den Dienststellen einen Gestaltungsspielraum, um die für ihren Aufgabenbereich passenden Regelungen per Dienstvereinbarung zu treffen.
Die 59er-Vereinbarung über die Grundsätze der variablen Arbeitszeit ist die verbindliche Ausgestaltung der Arbeitszeit für die Landesbehörden in Kiel als Stadt des Regierungssitzes, an denen sich alle anderen Bereiche orientieren können.
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