Landesbauordnung
Seit Mitte der 1990-er Jahre wurden insbesondere die bauordnungsrechtlichen Verfahren verändert und vereinfacht. Zudem wurden verzichtbare Regelungen gestrichen, Vorschriften reduziert, verfahrensfreie Vorhaben und Verfahrensbeschleunigung vermehrt ermöglicht. Am 5. Juli 2024 ist eine neue Landesbauordnung (LBO) in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz werden folgende Ziele verfolgt:
- Unterstützung der Energiewende
- Senkung der Baukosten durch ein ressourcenschonendes Bauen
- Beschleunigung des Mobilfunkausbaus und
- Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum.
Hinweise zur Anwendung
Zu der neuen Landesbauordnung wird eine umfassende Verwaltungsvorschrift herausgegeben: die Hinweise zum Vollzug der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Vollzugsbekanntmachung Landesbauordnung – VollzBekLBO).
Handbuch LBO (Vollzugsbekanntmachung 6/ 2023) (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei)
Bauaufsichtsbehörden
Für Bauvorhaben vor Ort einschließlich Baugenehmigungen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Diese finden Sie über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, indem Sie dort Ihren Ort eingeben.
Bauaufsichtsbehörden im Zuständigkeitsfinder