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Thema : Bauen

Bauordnungsrecht

Letzte Aktualisierung: 23.07.2024

Landesbauordnung

Seit Mitte der 1990-er Jahre wurden insbesondere die bauordnungsrechtlichen Verfahren verändert und vereinfacht. Zudem wurden verzichtbare Regelungen gestrichen, Vorschriften reduziert, verfahrensfreie Vorhaben und Verfahrensbeschleunigung vermehrt ermöglicht. Am 5. Juli 2024 ist eine neue Landesbauordnung (LBO) in Kraft getreten.

Ziele der neuen Landesbauordnung

Energiewende unterstützen

Die neue Landesbauordnung verringert die Brandschutzanforderungen für die Installation von Solaranlagen auf Dächern, privilegiert Wärmepumpen und Windenergieanlagen abstandsflächenrechtlich sowie erweitert den Umfang der Verfahrensfreiheit für gebäudeunabhängige Solaranlagen und kleinere Windenergieanlagen.

Baukosten senken, Ressourcen schonen

Die neue Landesbauordnung erleichtert auch das Bauen im Bestand. Dazu wurde unter anderem der Bestandsschutz erweitert in Bezug auf die Brandwände im Dachbereich, die Bauteilanforderungen von Aufenthaltsräumen und die notwendigen Stellplätze. Um die bauordnungsrechtlichen Anforderungen weiter zu flexibilisieren, sollen Bauaufsichtsbehörden Anträge auf Abweichungen genehmigen, wenn nicht zwingende Gründe entgegenstehen.

Mobilfunkausbau beschleunigen

Um den Mobilfunkausbau zu beschleunigen, werden Mobilfunkmasten abstandsflächenrechtlich privilegiert. Zudem wird die Verfahrensfreiheit der Anlagen deutlich ausgeweitet.

Schnellere Verfahren

Ein Bauantrag gilt im vereinfachten Verfahren als genehmigt, wenn die untere Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten darüber entschieden hat (Genehmigungsfiktion). Die neue LBO regelt, dass die Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Genehmigungsfiktion entweder drei Wochen nach Eingang des Bauantrags oder, falls zusätzliche Bauvorlagen angefordert werden, drei Wochen nach Eingang der nachgeforderten Unterlagen beginnt. Die sogenannte Vollständigkeitsfiktion beschleunigt noch einmal die Genehmigungsverfahren. Damit wurden die Vorschläge des "Bündnisses bezahlbarer Wohnraum" umgesetzt.

Hinweise zur Anwendung

Zu der neuen Landesbauordnung wird eine umfassende Verwaltungsvorschrift herausgegeben: die Hinweise zum Vollzug der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Vollzugsbekanntmachung Landesbauordnung – VollzBekLBO).

Handbuch LBO (Vollzugsbekanntmachung 8/ 2024) (PDF, 3MB, Datei ist barrierefrei)

Vordrucke für bauaufsichtliche Verfahren

zum Herunterladen und Ausfüllen

Bauaufsichtsbehörden

Für Bauvorhaben vor Ort einschließlich Baugenehmigungen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Diese finden Sie über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, indem Sie dort Ihren Ort eingeben.

Bauaufsichtsbehörden im Zuständigkeitsfinder

Ergänzende Informationen

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